Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)

Deutsches Kolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. 
Deransagegeben in der Kolsnisl-Abteilung des Auswirtiten Auts. 
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XIV. Jahrgang. Berlin, 15. Mai 1903. 
Diese Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 15, jedes Monats. Derselben werden als Beihefte beigefügt die mindestens einmal vierteljährlich 
erscheinenden: „Mitteilungen von Forschungsreisenden und Gelehrten aus den deutschen Schutzgebieten“, herausgegeben von Dr. Freiherr 
v. Danckelman. Der vierteljahrliche Abonnementspreis für dao Kolonialblatt mit den Beiheften beträgt beim Bezuge durch die Post und die 
Buchhandlungen Mk. 3,—, direkt unter Streifband durch die Verlagsbuchbandlung Mk. 3.50 für Deutschland einschl. der deutschen Schutzgebiete und 
Oesterreich= Ungarn, Mk. 3,75 für die Länder des Weltvostvereins. — Einsendungen und Aufragen sind an die Königliche Hofbuchhandlung von 
Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 8W 12. Kochstr. 68——71, zu richten. (Eingetr. in der Zeitungs-Preisliste für 1903 unter Nr. 2151.) 
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Uummer 10. 
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Inhalt: Amtlicher Teil: Einberufung des Kolonialrats S. 225. — Verfügung, betreffend das Zollwesen der Schuzt- 
gebiete Kamerun und Togo S. 225. — Konzession für den Kaufmann Paul Wilken zur Gewinnung von Mineralien 
in einigen Flußbetten von Deutsch-Ostafrika S. 226. — Verordnung des Bezirksamtmanns zu Saipan, betreffend 
die Bestellung der Privatgrundstücke im Amtsbezirke der Marianen S. 230. — Ubersicht über die gerichtlichen 
Geschäfte in dem Schutzgebiete der Marshall-Inseln während des Kalenderjahres 1902 S. 230. — Ücbersicht der 
Geschäfte bei den Kaiserlichen Gerichten in Deutsch-Südwestafrika während des Kalenderjahres 1902 S. 231. — 
Personalien S. 233. 
Nichtamtlicher Teil: Personal-Nachrichten S. 233. — Deutsch-Ostafrika: Bericht des Hauptmanns 
v. Beringe über eine Expedition nach Ruanda (I.) S. 234. — Kamerun: Oberleutnant Frhr. v. Stein über die 
Beendigung seiner Bertug-Expedition (1I.) S. 236. — Westafrikanische Pflanzungsgesellschaft „Victoria“ S. 238. — 
Deutsch-Südwestafrika: Schutzmaßregel gegen Beulenpest S. 239. — Deutsch-Neu-Guinea: Bestellung der 
Privatgrundstücke im Amtsbezirke der Marianen S. 239. — Marshall-Inseln: Jaluit-Gesellschaft S. 240. — 
Samoa: Zur Handelsstatistik des Schutzgebietes Samoa für das Kalenderjahr 1902 S. 241. — Ubersicht über den 
Außenhandel des Schutzgebietes Samoa für das Kalenderjahr 1902 S. 242. — Ubersicht über den Schiffsverkehr 
im Hafen von Apia während der Kalenderjahre 1902 und 1901 S. 243. — Aus dem Bereiche der Missionen 
und der Antisklaverei-Bewegung S. 241. — Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: 
Verordnung, betreffend das Dreggen in verschiedenen Flüssen der Goldküsten-Kolonie S. 246. — Einfuhr von 
frischem Obst aus der Kapkolonie nach Großbritannien S. 246. — Außenhandel der Kolonie Dahome im Jahre 
1902 S. 246. — Verschiedene Mitteilungen: Bedeutung der Ramiekultur S. 246. — Literatur S. 247.— 
Verkehrs= Nachrichten S. 248. — Anzeigen. 
Beilage: Zollverordnung für das deutsch-südwestafrikanische Schutzgebiet nebst Zolltarif, Ausführungs- 
bestimmungen und Anlagen. 
  
  
Amtlicher Teil. 
Gesehe; Verordnungen der Reichsbehöürden; Verträge. 
Einberufung des Kolonialrats. 
Der Kolonialrat wird berufen, am Montag, den 18. Mai d. Is., vormittags 10 Uhr, im 
Sitzungssaale der Kolonial-Abteilung des Auswärtigen Amtes zusammenzutreten. 
Berlin, den 1. Mai 1903. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Stuebel. 
  
Verfügung, betreffend das Zollwesen der Schutzgebiete Kamerun und Togo. 
Vom 15. April 1903. 
Auf Grund der Allerhöchsten Verordnung, betreffend das Zollwesen der Schutzgebiete in Afrika 
und der Südsee, vom 7. November 1902 wird für die Schutzgebiete Kamerun und Togo verordnet, 
was folgt: 
Einziger Paragraph. 
Für die Zollgefälle, Geldstrafen, Ersatz des Wertes kontrebandierter oder geschmuggelter Gegen- 
stände sowie für die Kosten des hierauf bezüglichen Verfahrens, zu welchen Personen verurteilt werden, die 
unter der Gewalt, der Aufsicht oder im Dienste einer anderen Person oder einer Gesellschaft stehen, können
	        
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