Titeratur.
„Documents relatifs à la répression de
Ia traite des esclaves publiés en exé-
cution des articles LXXXI et suivants
de I’acte général de Bruzelles“. 1902
(vergl. Kol. Bl. 1902, S. 357).
Die vorstehende Sammlung enthält folgende
Mitteilungen über den Handel mit Waffen und
Schießbedarf, den Handel mit geistigen Getränken
und den Sklavenhandel in Afrika:
1. Deutsches Reich. Nachweisungen der 1901
und 1902 in Togo und 1901 in Südwestafrika
eingeführten Waffen und Munition sowie der im
Jahre 1901 in Ostafrika an die einzelnen Bezirks-
ämter und Stationen gelieferten Waffen und Munition.
Nachweisungen über Einfuhr und Herstellung von
Spirituosen in Togo und Kamerun im Jahre 1901.
Verordnung des Gouverneurs von Ostafrika vom
17. Juli 1902, betreffend den Ausschank und den
Verkauf geistiger Getränke an Farbige. Ubersicht
über die im Jahre 1901 in Ostafrika erteilten Schank-
konzessionen und der daselbst wegen unbefugten Aus-
schanks geistiger Getränke verhängten Strafen. Zwei
Verordnungen des Reichskanzlers vom 21. Februar
1902, betreffend die Haussklaverei in Togo und
Kamerun. Verzeichnis der 1901 in Ostafrika wegen
Sklavenraubs oder Verschiffung von Sklaven über
See verurteilten Personen in Ostafrika sowie der
daselbst erteilten Freibriefe. Runderlaß des Gouver-
neurs von Ostafrika vom 10. Dezember 1902, be-
treffend Maßnahmen zur Bekämpfung des Sklaven-
handels.
2. Kongostaat. Nachweisungen der 1902 ein-
geführten Gewehre und Munition und Spirituosen.
3. Frankreich. Verordnung des Gouverneurs
von Französisch-Guinea vom 23. April 1902, betreffend
Einfuhrverbot von Waffen und Schießbedarf über die
portugiesische Grenze und die Grenze von Senegal. Ver-
ordnung vom 19. April 1900, betreffend Verbot des
Handels mit Waffen und Schießbedarf in der Elfen-
beinkolonie. Verordnung vom 6. Oktober 1902, be-
treffend das Tragen von Waffen in Französisch-Kongo,
sowie eine Reihe von Verordnungen über Festsetzung
von Verbrauchsabgaben in Dahomey und Französisch-
Kongo. Verordnung vom 25. November 1901, be-
treffend Auswanderung der Eingeborenen in der
Elfenbeinkolonie.
4. Großbritannien. Nachweisungen über den
Handel mit Feuerwaffen in Gambien, Lagos und
Südnigeria sowie über die in den Lagerhäusern in
Sierra Leone niedergelegten Feuerwaffen; verschiedene
Verordnungen, betreffend die Einfuhr und das Tragen
von Feuerwaffen und den Handel mit solchen in
Rhodefia, Britisch-Ostafrika und Somaliland. Nach-
weisungen über die Einfuhr von Spirituosen in
Gambien, Sierra Leone und Südnigeria, mehrere
Verordnungen, betreffend Einfuhr, Handel und Ver-
kauf von Spirituosen in Südnigeria, Rhodesia,
247
Sansibar, Britisch-Ostafrika und Somaliland, sowie
eine Verordnung, betreffend Erhebung einer Abgabe
von in Südnigeria verarbeiteten oder hergestellten
Spirituosen. Auszüge aus Berichten aus Gambien,
der Goldküste, Sierra Leone, Nord= und Südnigerla
über den Sklavenhandel. Schriftwechsel über den
Sklavenhandel in Britisch-Ostafrika und auf den
Inseln Sansibar und Pemba. Auszug aus dem
Bericht des Generalgouverneurs im Sudan über den
Sklavenhandel im Jahre 1901. Nachweisung der
im Jahre 1901 auf Pemba und von 1897 bis
1901 auf Sansibar befreiten Sklaven.
5. Italien. Mitteilungen des italienischen
Ministers des Auswärtigen an den belgischen Minister
über eine Vereinbarung zwischen Erytrea und Sudan,
betreffend Einfuhr von Feuerwaffen. Bericht des
italienischen Generalkonsuls in Sansibar über die
Auffindung von zwei Sklaven. Auszug aus einer
in Mogadicho geführten Liste über befreite Sklaven.
6. Portugal. Zwei Gesetze, betreffend Ab-
gabenerhebung von Spirituosen und geistigen Ge-
tränken in den afrikanischen Besitzungen nebst Aus-
führungsverordnung.
7. Norwegen. Auszug aus dem Strafgesetzbuch
vom 22. Mai 1902.
8. Internationales maritimes Bureau
in Sansibar. Bericht über seine Arbeiten im
Jahre 1902.
Die deutsche Kolonial-Gesetzgebung. VI. Teil,
1901 bis 1902, nebst Nachträgen zu den bisher
erschienenen Bänden. Auf Grund amtlicher
Quellen herausgegeben. Mk. 15,—. E. S. Mittler
& Sohn, Berlin.
Die auf Grund amtlicher Quellen heraus-
gegebene „Deutsche Kolonial-Gesetzgebung“, von der
bereits fünf Bände, umfassend die Jahre 1892 bis
1900, vorliegen, wird soeben durch einen neuen,
umfangreichen sechsten Teil fortgesetzt. Dieser ent-
hält zahlreiche Nachträge sowie die vollständige
Sammlung der auf die deutschen Schutzgebiete be-
züglichen Gesetze, Verordnungen, Erlasse und inter-
nationalen Vereinbarungen aus den Jahren 1901/02
und ist von Geh. Legationsrat Schmidt-Dargitz
und Admiralitätsrat Prof Dr. Köbner bearbeitet
worden. Der darin behandelte Stoff gliedert sich
in drei Teile, deren erster die Gesetze und Verord-
nungen enthält, die für sämtliche deutsche Schutz-
gebiete gemeinsam ergangen sind. Der zweite Teil
bringt das gesetzgeberische Material für die der
Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes unter-
stehenden Schutzgebiete Afrikas und der Südsee.
Der dritte Teil betrifft die Vorschriften für das dem
Reichs-Marine-Amt unterstellte Kiautschougebiet. Ein
übersichtliches Inhaltsverzeichnis und genaues Sach-
register erhöhen die praktische Brauchbarkeit der
Sammlung, die seit dem Erscheinen des ersten
Bandes ein unentbehrliches Hilfsmittel für Kolonial-
beamte 2c. geworden ist.