Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)

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Stabsarzt Vagedes, der zur Malariaforschung 
nach dem Schutzgebiet entsandt worden war, hat 
seine Arbeiten beendet. Die erzielten Erfolge, ins- 
besondere in Franzfontein, waren durchaus zufrieden- 
stellend. An letzgenanntem Orte gelang es dem ge- 
nannten Arzte, die Malariaerkrankungsziffer von 
70 Prozent auf 7 Prozent herabzubringen. 
Unter dem 31. Januar d. Is. hat der Herr 
Reichskanzler eine neue Zollordnung für das deutsch- 
südwestafrikanische Schutzgebiet erlassen. Der der 
Verordnung beigegebene Tarif sieht auf Wunsch der 
Interessenten eine erhebliche Verminderung des Aus- 
fuhrzolles auf Guano unter Zugrundelegung des 
Ammoniakgehalts vor. Dem hierdurch zu erwartenden 
Einnahmeausfalle gegenüber sind die Einfuhrzölle 
verschiedener Artikel, insbesondere für alkoholhaltige 
Getränke, erhöht worden. Zu der Zollordnung hat 
der Kaiserliche Gouverneur auf Grund der ihm in 
der Verordnung erteilten Ermächtigung unter dem 
10. April d. Is. Ausführungsbestimmungen und eine 
Niederlageverordnung erlassen. Die Verordnungen 
werden am 1. Juli d. Is. in Kraft treten. Die im 
vorstehenden genannten Vorschriften sind als Beilage 
zu Nr. 10 des amtlichen Kolonialblatts (15. Mai 
d. Is.) zum Abdrucke gelangt. 
Deutsch-Ostafrika. 
Das Schutzgebiet ist im letzten Jahre von kriege- 
rischen Verwickelungen verschont geblieben. Kleinere 
Unbotmäßigkeiten, insbesondere in den Bezirken 
Mpapua und Kilimatinde, konnten ohne Schwierig- 
keit unterdrückt werden. 
Die deutsch-englische Kommission zur Regulierung 
der Grenzen westlich und östlich des Viktoria-Nyanza, 
der neuerdings mit Zustimmung der Beteiligten ein 
Kommissar des Kongostaates beigetreten ist, setzt ihre 
Arbeiten zurzeit noch fort. 
In der inneren Entwickelung des Schutzgebiets 
können Fortschritte von Bedeutung vor weiterem 
Ausbau der gänzlich ungenügenden Verkehrsmittel 
nicht erwartet werden. 
Der Weiterbau der Usambarabahn bis Mombo 
ird nach der nunmehr erfolgten Bewilligung der 
ersten Baurate von 750 000 Mark so schnell wie 
möglich gefördert werden. Es ist in Aussicht ge- 
nommen, die Ausführung der Bauarbeiten der Firma 
Lenz und Co. zu übertragen, die auf Grund einer 
vorläufigen Vereinbarung bereits einen erfahrenen 
Ingenieur in das Schutzgebiet entsandt hat. Der 
Tarif der Usambarabahn hat eine vollständige Um- 
gestaltung im Sinne einer bedeutenden Ermäßigung 
aller Frachtsätze erfahren. Eine billige Beförderung 
aller Erzeugnisse der Land= und Forstwirtschaft aus 
dem Innern nach der Küste hat dabei besondere 
Berücksichtigung gefunden. 
Die Kaffeeplantagen in Usambara haben nach 
wie vor mit Schwierigkeiten zu kämpfen, wenn auch 
einzelne befriedigende Ergebnisse die Hoffnung er- 
wecken, daß wenigstens für einen Teil der Planta- 
  
gen der Zeitpunkt einer befriedigenden Rentabilität 
nahe gerückt ist. Die biologisch-landwirtschaftliche 
Station Amani hat ihre Tätigkeit im Plantagenge- 
biete eröffnet. Für das Institut ist der Chemiker 
Dr. Schellmann und der Entomologe Prof. Dr. 
Voßeler gewonnen worden. Die Sisalpflanzungen 
haben eine weitere Ausdehnung erfahren. Auch 
Baumwollproben aus Deutsch-Ostafrika haben sowohl 
in Deutschland wie in England eine recht gute Be- 
urteilung gefunden. Versuche mit dem Anbau von 
Baumwolle in größerem Maßstabe werden aber erst 
beginnen, wenn der mit Unterstützung der Wohl- 
fahrtslotterie, des Gouvernements und verschiedener 
Privatfirmen vom kolonialwirtschaftlichen Komitee 
nach Amerika entsandte Sachverständige seine Tätig- 
keit im Schutzgebiet aufgenommen hat. Die Arbeiter- 
verhältnisse in den Plantagengebieten können zur- 
zeit als günstig bezeichnet werden, nachdem es dem 
Bezirksamt Tanga gelungen ist, eine größere Anzahl 
der sehr brauchbaren Wanyamwesileute an der Usam- 
barabahn anzusiedeln. Arbeiten zur Gewinnung von 
Mineralien, insbesondere von Gold, sind an ver- 
schiedenen Orten des Schutzgebiets im Gange, ohne 
daß über die erzielten Ergebnisse bisher ein ab- 
schließendes Urteil gefällt werden könnte. Behufs 
Gewinnung von Gold in Seegebieten und schiffbaren 
Flüssen sind 2 Konzessionen erteilt, deren Wortlaut 
im Kolonialblatt und Reichsanzeiger veröffentlicht ist. 
Der Inhaber der einen Konzession, Kaufmann 
E. v. Mandelsloh aus Durban, hat bereits eine Ex- 
pedition in sein am Viktoria-Nyanza belegenes Kon- 
zessionsgebiet entsandt. 
Das Schwimmdock im Hafen von Dar-es-Sa- 
läm ist dem Betriebe übergeben worden. Die Schiff- 
fahrt an der Ostküste hat bereits von dieser neuen 
Elnrichtung verschiedentlich Gebrauch gemacht. 
Zwischen dem Reichskanzler und der Deutsch- 
Ostafrikanischen Gesellschaft ist am 15. November 1902 
ein Vertrag abgeschlossen worden, in welchem die 
Gesellschaft auf den größten Teil der ihr im Ver- 
trage vom 20. November 1890 vorbehaltenen Rechte, 
insbesondere auf das Münzrecht, das Recht zur Er- 
richtung einer Bank mit dem Privilegium der Noten- 
ausgabe und auf das Landokkupationsrecht, Verzicht 
leistet (uvgl. Beilage III zum Etat für das ostafri- 
kanische Schutzgebiet auf das Rechnungsjahr 1903). 
Die Malariaexpedition des Stabsarztes Ollwig 
hatte bisher günstige Ergebnisse aufzuweisen. Der 
genannte Arzt berichtet, daß im Sommer 1901/1902 
als Folgewirkung der angeordneten Maßnahmen 
unter den Europäern in Dar-es-Saläm um ½ weniger 
Malariaerkrankungen vorgekommen sind als in den 
vorhergehenden Jahren. 
Um den Schwierigkeiten und Kosten, die mit 
der Verwendung weißer Kanzlisten verbunden sind, 
zu begegnen, ist neuerdings der Versuch gemacht 
worden, zur Besorgung des Schreibwerks Einge- 
borene zu verwenden. Zu diesem Zweck ist vom 
Gouvernement mit der Ausbildung von zunächst
	        
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