man daher eine angemessene Rückzahlung des An-
lagekapitals erreicht haben.
Es wird dann die Frage aufgeworfen, ob unter
Beibehalt der gegenwärtigen Frachtsätze die Kolonie
und hiermit die Steuerzahler den Verlust tragen
solle, oder ob es nicht zweckdienlicher ist, wenn die
Beträge für die Beförderung erhöht und so von den
Benutzern der Bahn getragen werden. Die Meinung
scheint dahin zu gehen, daß die Frachtsätze soweit
erhöht werden müssen, als der Handelsartikel maximal
zu tragen im stande ist, vorausgesetzt, daß dieser
Betrag nicht die Förderung durch Menschenhand
überschreitet.
Die für das Gouvernement ausgeführten Leistungen
der Bahn repräsentieren einen Betrag von 35,960 Mk.
Mit dem Gouvernement wurde eine Vereinbarung
dahin getroffen, daß die Verfrachtung der Gouver-
nementsgüter zu einem um 25 % niedrigeren Satze
als dem für das große Publikum geltenden erfolgensollte.
Dahingegen mußte sich das Gouvernement verpflichten,
bei eintretenden Fehlbeträgen den Frachtsatz bis
zur vollem Höhe des allgemein geltenden Tarifs zu
erhöhen, um die Betriebskosten zu decken. So
wurde in dem in Rede stehenden Halbjahre seitens
des Gouvernements eine Zuzahlung von 7100 Mk.
erforderlich.
Im Berichtshalbjahr machte man die größten
Anstrengungen, um den Verkehr von Abeokuta nach
Iddo, welcher bislang beinah ganz vom Fluß be-
wältigt wurde, heranzuziehen. Zunächst war auch
ein Fortschritt hierin zu erkennen, als aber die
Regenzeit einsetzte, fiel der ganze bisher gewonnene
Verkehr wieder dem Flusse zu. Man schreibt dies
der Ungeschicklichkeit der Regierung zu, welche den
Kaufleuten die unentgeltliche Abtretung von Land
zur Errichtung von Lagerhäusern verweigerte. Es
wird als Tatsache angenommen, daß der Abeokuta-
verkehr nicht früher gewonnen werden kann, bevor
sich nicht europäische Firmen in jener Stadt eta-
bliert haben. Der gegenwärtig amtierende Gouver=
neur hat sich aber selbst besonders für die Angelegen-
heit interessiert, die Landabtretung ist bewilligt
worden, und es steht zu erwarten, daß die so lange
hingezogene Sache nunmehr in Fluß gebracht wird.
In Ibadau haben sich alle namhaften europäi-
schen Kaufleute innerhalb der Stadtumwährung —
ungefähr 500 m vom Bahnhof entfernt — nieder-
gelassen und verlangen nun, daß ein Zweiggleis
nach einem ihren Warenhäusern näher gelegenen
Punkte verlegt wird. Man ist jedoch der Ansicht,
daß wegen der starken Steigungsverhältnisse dem
Bedürfnis besser durch ein mit Hand oder Pferden
zu betreibendes Decauville= oder Monraisgleis ent-
sprochen wird.
Die Reineinnahmen der Bahn belaufen sich, wie
bereits erwähnt, auf 40 980 Mk. Dieser Betrag ist
nur ein Bruchteil der Zinslast von dem geliehenen
Kapital. Der Berichterstatter bemerkt hierzu, daß
dies nicht die einzige der Kolonie für ihre Ausge-
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staltung von den Finanzbehörden gemachte Zuwendung
ist, daß diese indirekte Begünstigung sich erst im
Lauf der Zeit geltend machen kann und zweifellos
anderswo angemessen vermerkt werden wird.
Die Fortsetzung der Bahn hält man zur Errei-
chung des größtmöglichen kommerziellen Erfolges
für unbedingt erforderlich, und es wird als sicher
hingestellt, daß die Kolonie gesetzten Falls allein im
stande sein wird, hinreichende Zinsgarantie zu
leisten, wenn Nord-Nigeria hierzu nicht im stande
sein sollte.
Der Verfasser des Berichtes bemerkt noch, daß,
da das Geschäft der Bahnverwaltung in der Kolo-
nie etwas Neues gewesen sei, anfangs einige kleine
Ubergriffe und Irrtümer bei den betreffenden Dienst-
zweigen unvermeidlich gewesen wären. Man habe ver-
sucht, das gewöhnliche Verwaltungsverfahren, welches
zur Kontrolle bei den verschiedenen Departements, in
welche die Regierung eingeteilt ist, gehandhabt wird,
anfangs auch bei der Eisenbahn unterschiedlos aus-
zuüben, habe sich aber bald von der unpassenden
Anwendung auf ein so wichtiges kaufmännisches
Unternehmen, wie die Eisenbahn sei, überzeugt und
allgemein dagegen Verwahrung eingelegt; in dem
Citoerlaß des Staatssekretärs Nr. 116 vom 18. April
1902 betreffend „Verfahren bei Verwaltung west-
afrikanischer Eisenbahnen“ sei diesem Gesichtspunkte
Rechnung getragen worden.
Beamtenpersonal.
Während des halben Jahres waren 71 Euro-=
päer in Stellung. Die größere Zahl derselben war
für die Vollendung der Bahn und der Brücken oder
anderen Bauwerke engaglert, und ihre Gehälter
fielen daher dem Anlagekapital zur Last. Im Hin-
blick auf die kombinierte Beaufsichtigung der betrie-
benen Linien und der noch auszuführenden Arbeiten
war eine endgültige Trennung für Bau= und Be-
trieb, wie sie in den Anschlägen für das nächste
Jahr erhofft wird, nicht möglich.
Von den eingeborenen Arbeitern erwartet man,
daß ein guter Prozentsatz bei weiterer Ausbildung
brauchbare Unterbeamte für den Betrieb der Bahn
abgeben wird.
Die Entwickelung des Rakaobaues in der
Goldküstenkolonie.
Die „West African Mail“ bringt in Nr. 8 vom
22. Mai 1903, S. 210 f., einen Aufsatz über den
Kakaobau in der Goldküstenkolonie, der insofern von
besonderem Interesse ist, als er ein Bild von der
bedeutenden Entwickelung dieser Kultur als Einge-
borenenkultur in der Kolonie gibt.
Die ersten Kakaopflanzen brachte im Jahre 1879
ein Eingeborener von Accra aus Fernando Po nach
der Goldküste. Er legte eine kleine Pflanzung an
und verteilte nach der ersten Ernte Samen an Ein-
geborene.