Entlassung, die sich zum Teil recht gute Kenntnisse
angeeignet hatten. Missionar Hoffmann hofft, mit
der Zeit sich aus den älteren Schülern brauchbare
Schulgehilfen heranbilden zu können, und Missionar
Hanke kann schreiben, daß seine drei entlassenen
Schüler in der biblischen Geschichte so weit gefördert
waren, daß er, wenn sie sich zur Taufe melden
würden, keinen Grund sehen würde, sie zurückzuweisen.
Wir müssen sagen, das ist viel, jedenfalls mehr, als
wir erwartet hatten. Auch das ist erfreulich, daß
sich mehrere entlassene Schulknaben bereit finden
ließen, einigemal des Abends auf die Station zu
kommen, um weiter zu lernen. Es wäre gar nicht
unmöglich, daß aus den Reihen dieser einmal die
Erstlinge kämen; oder auch aus den Reihen der
Dienstjungen, das heißt der Knaben, die sich haben
bereitfinden lassen, ganz als Stationsarbeiter bei den
Missionaren zu wohnen.
Aus fremden HKolonien und
Produktionsgebieten.
Beschränkung des Schürfens und des Waffenhandels
in Tiberia.
Durch ein liberianisches Gesetz vom 20. Januar
1903 ist von demselben Zeitpunkt ab Ausländern,
außer den gesetzlich privilegierten und eingetragenen
Gesellschaften, das Suchen nach Gold und anderen
edlen Metallen sowie Edelsteinen oder Mineralien
anderer Art in den Bezirken von Grand Bassa und
Sinoe nur gegen eine vom Präsidenten der Republik
zu erteilende Erlaubnis gestattet. Für den Fall, daß
diese Erlaubnis früher erteilt wird, als der betreffen-
den Person der Eintritt in das Innere des Landes
gestattet ist, hat der Lizenzinhaber gegen eine schrift-
liche, von wenigstens zwei Zeugen zu bestätigende
Verpflichtung zur Zahlung von 3000 Dollar Sicher-
heit dafür zu geben, daß er die Eingeborenen nicht
zu unrechten Handlungen gegen die Regierung auf-
stacheln will. Ferner ist für das Schürfen eine
Lizenzgebühr von 1000 Dollar in Gold für jedes
Jahr im voraus zu entrichten.
Nach einem liberianischen Gesetz vom Jahre 1903
wird die Einfuhr von Kanonen, Bomben oder Kugeln
zum Zweck des Verkaufs oder der Abgabe an die
Eingeborenen, gleichviel ob sie von Liberianern oder
Ausländern betrieben wird, als Hochverrat angesehen
und bestraft. Die betreffenden Gegenstände unter-
liegen der Beschlagnahme.
Rupfer= und Eisener3zlager in Nordwest-Rhodesia.
Eine Expedition der Tanganjika Corcessions
Company hat im Quellgebiet des Lungaflusses bei
Kansanshi Kupfererzlager angetroffen. Die Lager
sind von großem Umfang und enthalten ein Erz
von anscheinend guter Qualität.
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Eisenerze werden in vielen Distrikten Nordwest-
Rhodesias in sehr großen Mengen gefunden. In
der Umgebung von Lialui, in weiter Entfernung von
irgend welchen sichtbaren Gebirgsformationen, sowie
in dem südöstlich von Lialul gelegenen Matutelaland
hat nahezu jeder Geländeeinschnitt und jedes Flußbett
Ablagerungen von Roteisenerz aufzuweisen. Aus
den Flüssen läßt sich das Erz bei einer Wassertiefe
von zwei bis vier Fuß von Kanus aus ohne erheb-
liche Schwierigkeiten herausheben. Fast jede Dorf-
schaft im Matutelaland hat primitive Schmiedewerk-
stätten, und die dort gearbeiteten Hacken, Speerspitzen
und Eisenbeschläge zeugen von einer ausgezeichneten
Beschaffenheit des Rohmaterials. Im Batokaland
weisen die in den Ortschaften nahe bei den Wasser-
fällen sich vorfindenden Haufen von Eisen= und
Kohlenschlacken darauf hin, daß in früheren Zeiten
dort bereits Eisenschmelzereien betrieben wurden.
(Aus den von der British South Africa Company ver-
öffentlichten Verwaltungsberichten über Rhodesia.)
Wachsproduktion und handel Madagaskars.
Das auf Madagaskar gewonnene Bienenwachs
ist auf dem europäischen Markt wohlbekannt. Zwei-
fellos würde aber der Wachshandel dieser Insel
noch an Bedeutung gewinnen, wenn die Bereitung
des Produktes seitens der Ansiedler rationeller be-
trieben würde. Für die Bienenzucht sind auf Mada-
gaskar sehr günstige Vorbedingungen vorhanden. Die
waldreichen Gebiete, die sich der Küste entlang von
Norden nach Süden erstrecken, bergen eine überaus
große Zahl von Bienen. Die Bienenzucht könnte
daher in großem Maßstabe sowohl allein als auch
in Verbindung mit der Landwirtschaft mit sicherer
Aussicht auf Gewinn betrieben werden. Madagas-
kars Ausfuhr von Bienenwachs bezifferte sich im
Jahre 1901 auf 262 923 kg im Werte von
649 730 Franken gegen 217 918 kg im Werte von
507 800 Franken im vorhergehenden Jahre. Haupt-
ausfuhrplätze für den Artikel sind Tamatave, Manan-
djary, Vatomandry, Farafangana, Majunga, Anala-
lava, Diego-Suarez, Vohémar und Maroantsetra.
Die in einigen dieser Verschiffungshäfen für Bienen-
wachs erzielten Durchschnittspreise (pro 100 kg) sind
folgende: Tamatave 250 Fr., Majunga 200 Fr.,
Vohémar 200 Fr., Manandjary 250 Fr., Maroant=
setra 145 bis 160 Fr.
(Nach einem Bericht des Generalgouverneurs von
Madagaskar.)
Aufbebung der Durchfuhr zölle in Mocambiane.
Durch eine Verfügung des Generalgouverneurs
von Mocambique sind für Waren, welche in Lourenco
Marques zum Zwecke der Durchfuhr nach Trans-
vaal ankommen, die Durchgangszölle bis auf weiteres
aufgehoben. (Moniteur officiel da commerce.)