Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)

Entlassung, die sich zum Teil recht gute Kenntnisse 
angeeignet hatten. Missionar Hoffmann hofft, mit 
der Zeit sich aus den älteren Schülern brauchbare 
Schulgehilfen heranbilden zu können, und Missionar 
Hanke kann schreiben, daß seine drei entlassenen 
Schüler in der biblischen Geschichte so weit gefördert 
waren, daß er, wenn sie sich zur Taufe melden 
würden, keinen Grund sehen würde, sie zurückzuweisen. 
Wir müssen sagen, das ist viel, jedenfalls mehr, als 
wir erwartet hatten. Auch das ist erfreulich, daß 
sich mehrere entlassene Schulknaben bereit finden 
ließen, einigemal des Abends auf die Station zu 
kommen, um weiter zu lernen. Es wäre gar nicht 
unmöglich, daß aus den Reihen dieser einmal die 
Erstlinge kämen; oder auch aus den Reihen der 
Dienstjungen, das heißt der Knaben, die sich haben 
bereitfinden lassen, ganz als Stationsarbeiter bei den 
Missionaren zu wohnen. 
Aus fremden HKolonien und 
Produktionsgebieten. 
Beschränkung des Schürfens und des Waffenhandels 
in Tiberia. 
Durch ein liberianisches Gesetz vom 20. Januar 
1903 ist von demselben Zeitpunkt ab Ausländern, 
außer den gesetzlich privilegierten und eingetragenen 
Gesellschaften, das Suchen nach Gold und anderen 
edlen Metallen sowie Edelsteinen oder Mineralien 
anderer Art in den Bezirken von Grand Bassa und 
Sinoe nur gegen eine vom Präsidenten der Republik 
zu erteilende Erlaubnis gestattet. Für den Fall, daß 
diese Erlaubnis früher erteilt wird, als der betreffen- 
den Person der Eintritt in das Innere des Landes 
gestattet ist, hat der Lizenzinhaber gegen eine schrift- 
liche, von wenigstens zwei Zeugen zu bestätigende 
Verpflichtung zur Zahlung von 3000 Dollar Sicher- 
heit dafür zu geben, daß er die Eingeborenen nicht 
zu unrechten Handlungen gegen die Regierung auf- 
stacheln will. Ferner ist für das Schürfen eine 
Lizenzgebühr von 1000 Dollar in Gold für jedes 
Jahr im voraus zu entrichten. 
Nach einem liberianischen Gesetz vom Jahre 1903 
wird die Einfuhr von Kanonen, Bomben oder Kugeln 
zum Zweck des Verkaufs oder der Abgabe an die 
Eingeborenen, gleichviel ob sie von Liberianern oder 
Ausländern betrieben wird, als Hochverrat angesehen 
und bestraft. Die betreffenden Gegenstände unter- 
liegen der Beschlagnahme. 
Rupfer= und Eisener3zlager in Nordwest-Rhodesia. 
Eine Expedition der Tanganjika Corcessions 
Company hat im Quellgebiet des Lungaflusses bei 
Kansanshi Kupfererzlager angetroffen. Die Lager 
sind von großem Umfang und enthalten ein Erz 
von anscheinend guter Qualität. 
  
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Eisenerze werden in vielen Distrikten Nordwest- 
Rhodesias in sehr großen Mengen gefunden. In 
der Umgebung von Lialui, in weiter Entfernung von 
irgend welchen sichtbaren Gebirgsformationen, sowie 
in dem südöstlich von Lialul gelegenen Matutelaland 
hat nahezu jeder Geländeeinschnitt und jedes Flußbett 
Ablagerungen von Roteisenerz aufzuweisen. Aus 
den Flüssen läßt sich das Erz bei einer Wassertiefe 
von zwei bis vier Fuß von Kanus aus ohne erheb- 
liche Schwierigkeiten herausheben. Fast jede Dorf- 
schaft im Matutelaland hat primitive Schmiedewerk- 
stätten, und die dort gearbeiteten Hacken, Speerspitzen 
und Eisenbeschläge zeugen von einer ausgezeichneten 
Beschaffenheit des Rohmaterials. Im Batokaland 
weisen die in den Ortschaften nahe bei den Wasser- 
fällen sich vorfindenden Haufen von Eisen= und 
Kohlenschlacken darauf hin, daß in früheren Zeiten 
dort bereits Eisenschmelzereien betrieben wurden. 
(Aus den von der British South Africa Company ver- 
öffentlichten Verwaltungsberichten über Rhodesia.) 
Wachsproduktion und handel Madagaskars. 
Das auf Madagaskar gewonnene Bienenwachs 
ist auf dem europäischen Markt wohlbekannt. Zwei- 
fellos würde aber der Wachshandel dieser Insel 
noch an Bedeutung gewinnen, wenn die Bereitung 
des Produktes seitens der Ansiedler rationeller be- 
trieben würde. Für die Bienenzucht sind auf Mada- 
gaskar sehr günstige Vorbedingungen vorhanden. Die 
waldreichen Gebiete, die sich der Küste entlang von 
Norden nach Süden erstrecken, bergen eine überaus 
große Zahl von Bienen. Die Bienenzucht könnte 
daher in großem Maßstabe sowohl allein als auch 
in Verbindung mit der Landwirtschaft mit sicherer 
Aussicht auf Gewinn betrieben werden. Madagas- 
kars Ausfuhr von Bienenwachs bezifferte sich im 
Jahre 1901 auf 262 923 kg im Werte von 
649 730 Franken gegen 217 918 kg im Werte von 
507 800 Franken im vorhergehenden Jahre. Haupt- 
ausfuhrplätze für den Artikel sind Tamatave, Manan- 
djary, Vatomandry, Farafangana, Majunga, Anala- 
lava, Diego-Suarez, Vohémar und Maroantsetra. 
Die in einigen dieser Verschiffungshäfen für Bienen- 
wachs erzielten Durchschnittspreise (pro 100 kg) sind 
folgende: Tamatave 250 Fr., Majunga 200 Fr., 
Vohémar 200 Fr., Manandjary 250 Fr., Maroant= 
setra 145 bis 160 Fr. 
(Nach einem Bericht des Generalgouverneurs von 
Madagaskar.) 
Aufbebung der Durchfuhr zölle in Mocambiane. 
Durch eine Verfügung des Generalgouverneurs 
von Mocambique sind für Waren, welche in Lourenco 
Marques zum Zwecke der Durchfuhr nach Trans- 
vaal ankommen, die Durchgangszölle bis auf weiteres 
aufgehoben. (Moniteur officiel da commerce.)
	        
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