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VII. Todesursachen im Jahre 19..
bei der männlichen Bevölkerung bei der weiblichen Bevölkerung zusammen
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In Anbetracht der großen Schwierigkeiten, welche in den Schutzgebieten noch für absehbare Zeit
einer systematischen und vollständigen Statistik sowohl der eingeborenen als auch der nichteingeborenen
farbigen Bevölkerung entgegenstehen, hat sich die Kolonialverwaltung bei dem Erlaß bindender Vor-
schriften auf die Erhebungen über die weiße Bevölkerung der Schutzgebiete beschränkt. In dem Rund-
erlaß vom 22. Juli 1903 wurde jedoch den Schutzgebieten anheimgestellt, diejenigen Anordnungen zu
treffen, welche unter den obwaltenden Verhältnissen und bei dem zur Verfügung stehenden Personal dem
Interesse an der Kenntnis des Standes und der Veränderungen der farbigen Bevölkerung nach Möglichkeit
gerecht werden. Als Richtschnur wurden dabei die diesen Teil der kolonialen Bevölkerungsstatistik betreffenden
Ausführungen eines Runderlasses vom 8. Januar 1902 aufgestellt, in welchem die neuen Grundsätze der
Bevölkerungsstatistik den Gouvernements zur Begutachtung mitgeteilt worden waren. Diese Ausführungen
lauteten:
1. Betr. die eingeborene Bevölkerung:
Bei der großen Bedeutung, welche den Veränderungen im Stande der eingeborenen
Bevölkerung, namentlich in Bezug auf die Arbeiterverhältnisse, zukommt, wird den Gouvernements
empfohlen, die Bezirksämter 2c. anzuweisen, daß sie alle innerhalb des Bereichs des Durch-
führbaren liegenden Ermittelungen über den Stand der eingeborenen Bevölkerung vornehmen,
und zwar nicht nur hinsichtlich der bloßen Kopfzahl, sondern auch hinsichtlich der Verteilung
auf das männliche und weibliche Geschlecht. Besondere Aufmerksamkeit dürste ferner dem
Einfluß von Krankheiten und Seuchen auf den Bevölkerungsstand und den Wanderbewegungen
der Eingeborenen, sowohl denjenigen, welche innerhalb des Schutzgebiets als auch denjenigen,
welche über die Grenzen des Schutzgebiets sich vollziehen, zu widmen sein. In klimatischer
und sanitärer Hinsicht wäre eine Statistik über die Kindersterblichkeit der Eingeborenen, wo
eine solche sich ermöglichen läßt, von besonderem wissenschaftlichem Interesse.
2. Betr. die nichteingeborene farbige Bevölkerung:
In Bezug auf die Vollständigkeit der statistischen Erhebungen wird man sich hin-
sichtlich der nichteingeborenen farbigen Bevölkerung mit einem geringeren Maße von Anforderung
begnügen können, nämlich mit der Feststellung der Anzahl, der Unterscheidung nach dem Geschlecht,
nach den Wohnplätzen, der Nationalität und dem Beruf. Soweit nach Lage der Verhältnisse
des Schutzgebiets auch für diese Bevölkerungsgruppe die weitergehenden, für die weiße Be-
völkerung zu liefernden Nachweisungen möglich erscheinen, sind solche Nachweisungen erwünscht.
Ferner sind die Schutzgebietsverwaltungen angewiesen worden, der Ermittelung des Bevölkerungs-
standes der Mischlinge besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Zahl, das Geschlecht, der Wohnsitz
und der Beruf derselben sind in besonderen Übersichten nachzuweisen.