d. Is. bei der Besprechung der neuen Zollverordnung
für Südwestafrika eingehend dargelegt worden sind.
Die Korrektheit und die Einheitlichkeit der für alle
Schutzgebiete in ähnlicher Weise erforderlichen Vor-
Fschrften rechtlichen und golltechnischen Inhalts soll
cauf diesem Wege besser gesichert werden, als es
seither der Fall war. In bezug auf den Zolltarif
ist dem Gouverneur die weitestgehende Bewegungs-
freiheit gegeben, indem ihm die Befugnis übertragen
ist, den Tarif abzuändern und die abgeänderten
Sätze unter Einholung der Genehmigung des Reichs-
kanzlers (Auswärt ges Amt, Kolonial-Abteilung) vor-
läufig in Kraft zu setzen. In gleicher Weise ist der
Gouverneur ermächtigt, die zu der Zollverordnung
rforderlichen Ausführungsbestimmungen und Dienst-
vorschriften zu erlassen sowie den Zeitpunkt des
Vntrafttretens der Zollverordnung durch öffentliche
Bekanntmachung zu bestimmen.
Von der letzterwähnten Befugnis hat der Kaiser-
liche Gouverneur von Deutsch-Ostafrika in diesen
Tagen Gebrauch gemacht, indem er die neue Zoll-
verordnung nebst Tarif für den 1. April 1904 in
Kraft setzte. riie s7’-*-
RKamerun.
Dampfer „Gouverneur von Huttkamer“.
Am 31. Oktober machte der von der Aktien-
gesellschaft Bremer Vulkan für die Woermann-Linie
neuerbaute Dampfer „Gouverneur von Puttkamer“
seine Probefahrt, an welcher außer den Herren von
der Reederei und der Werft noch der Direktor der
Kolonial-Abteilung Dr. Stuebel und der Wirkliche
Legationsrat Dr. Seitz teilnahmen. Die Fahrt erstreckte
sich elbabwärts, und die erzielten Resultate waren in
jeder Weise befriedigend. Der Dampfer hat eine
Länge von 65, Breite von 9,30 und Seitenhöhe bis
Hauptdeck von 3,66 m; die Tragfähigkeit beträgt
1000 Tonnen, und die Maschine von 500 Pferde-
kräften gibt dem Dampfer eine Geschwindigkeit von
annähernd 10 Knoten. Besondere Erwähnung ver-
dient, daß zum ersten Male bei dem Bau eines
Dampfers das Deck aus westafrikanischem Mahagoni-
holz angefertigt ist, welches sich beim Bau als sehr
geeignet gezeigt hat und sich hoffentlich auch ferner
bewährt, insbesondere da Teakholz, an dessen Stelle
es genommen ist, jetzt außerordentlich hoch im Preise
steht. Der Dampfer ist sehr bequem für 20 Passa-
giere 1. Klasse und 24 Passagiere 2. Klasse einge-
richtet. Der Speisesalon 1. Klasse befindet sich nebst
einigen sehr geräumigen Schlafkammern, Wasch-
toilette und Bad auf dem Brückendeck. Ein großer
Salon 2. Klasse befindet sich in der Poop; derselbe
dient gleichzenig zum Schlasen, und die Sofas sind
hierfür besonders eingerichtet. Der Dampfer ist in
allen Teilen für die Tropenfahrt konstruiert und
besitzt nicht nur elektrische Beleuchtung, sondern auch
612 —
5. „ % „ 4 .
eine Lindesche Kühlanlage, die den Küchenchef unab-
hängig von Afrikaproviant macht und es ihm er-
möglicht, die Mahlzeiten aus den heimatlichen Vor-
räten zu bereiten. Der Dampfer ist für den
Küstendienst im Kamerungebiet bestimmk und soll
sowohl die Passagiere der von Europa kommenden
Dampfer von Victoria nach Duala und den übrigen
Plätzen bringen, als auch regelmäßige Rundreifen
zwischen allen südlicheren Häsen des Kamerungebiets
machen und diese Reisen bis Eloby ausdehnen.
P.-D „Gouverneur von Puttkamer“ hat am 10. No-
vember unter Führung von Kapitän Schellhorn die
Ausreise nach Westafrika angetreten. Für den Dienft
an der Küste wird Kapitän A. Wulsf das Kom-
mando dieses Dampfers übernehmen.
(Afrika-Post.)
—.
Cxpedition des Oberleutnants S#ö#s##.
Bon Oberleutnant Förster, welcher nach Auf-
lösung der Südkamer#-Grenzexpedition vom Sanga
aus längs der Ostgrenze von Kamerum über Kunde
den Rückweg zur Küfte zu nehmen geduchte, ist nach
längerer Pause ein Bericht eingelaufen, welcher aus
Bakumbo (4° 54 Kördiá. Br.) am rechten Kadeinfer
vom 3. Juni datiert und, wie eine Nachschrift
vom 21. Juni besagt, von dem Reisenden im Orte
Hakau (5° 20' n. Br.) einem über Joko- zur Küste
gehenden Haussaboten eingehändigt worden ist. Der
Bericht, der auf eim früheres, bisher nicht ein-
getroffenes Schreiben Bezug nimmt, meldet, daß
Oberleutnant Förster bei seinem Marsche von Gam-
bussa nach Norden durch unbewohntes Grasland
marschierte, welches von ußerst zahlreichen, durchweg
sumpfigen Wasserläusen durchzogen war. Diese
mußten teils auf Ubergangsstellen erkundet, teils
durch hineingeworfene Raphiablätter erst pasfierbar
gemacht werden. Für Tragtiere erwies sich das
Terrain, namentlich die Pandanussümpfe, die von
den Eingeborenen zur Salzgewinnung aufgesucht
werden, als absolut unpassierbar. Daß keine Ver-
kehrswege durch dieses neutrale, unbewohnte Gebiet
zwischen den Bunfoks und Baia — zwischen Beri
und Bakumbo — bestehen, ist auf das feindschaftliche
Verhälmis zwischen diesen beiden Stämmen zurück-
zuführen.
„Jäger-, Fischer= und Salzbrennerpfade“ — so
schreibt Oberleutnant Förster — „führen allseitig
von der Peripherie dieses unbewohnten Gebietes,
also den Orten Barambi, Gambussa, Alamba,
Gazo, Bertua, Ngia, Bakumbo (Doko) und Baturi
streckenweise in das Innere desselben, aber auch der
auf unseren Karten punktierte, nach den sonst so
guten Erkundungen Mizons vorhandene gradlinie
Verbindungsweg Gaza — Bertua existiert zur Zeit
nicht, er soll wohl die Route über Baturi—Beri
vorstellen.
Die allgemeine Richtung des Kadei geht von
Binge bis Bakumbo (Doko), das er in nur 3 km