Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)

d. Is. bei der Besprechung der neuen Zollverordnung 
für Südwestafrika eingehend dargelegt worden sind. 
Die Korrektheit und die Einheitlichkeit der für alle 
Schutzgebiete in ähnlicher Weise erforderlichen Vor- 
Fschrften rechtlichen und golltechnischen Inhalts soll 
cauf diesem Wege besser gesichert werden, als es 
seither der Fall war. In bezug auf den Zolltarif 
ist dem Gouverneur die weitestgehende Bewegungs- 
freiheit gegeben, indem ihm die Befugnis übertragen 
ist, den Tarif abzuändern und die abgeänderten 
Sätze unter Einholung der Genehmigung des Reichs- 
kanzlers (Auswärt ges Amt, Kolonial-Abteilung) vor- 
läufig in Kraft zu setzen. In gleicher Weise ist der 
Gouverneur ermächtigt, die zu der Zollverordnung 
rforderlichen Ausführungsbestimmungen und Dienst- 
vorschriften zu erlassen sowie den Zeitpunkt des 
Vntrafttretens der Zollverordnung durch öffentliche 
Bekanntmachung zu bestimmen. 
Von der letzterwähnten Befugnis hat der Kaiser- 
liche Gouverneur von Deutsch-Ostafrika in diesen 
Tagen Gebrauch gemacht, indem er die neue Zoll- 
verordnung nebst Tarif für den 1. April 1904 in 
Kraft setzte. riie s7’-*- 
RKamerun. 
Dampfer „Gouverneur von Huttkamer“. 
Am 31. Oktober machte der von der Aktien- 
gesellschaft Bremer Vulkan für die Woermann-Linie 
neuerbaute Dampfer „Gouverneur von Puttkamer“ 
seine Probefahrt, an welcher außer den Herren von 
der Reederei und der Werft noch der Direktor der 
Kolonial-Abteilung Dr. Stuebel und der Wirkliche 
Legationsrat Dr. Seitz teilnahmen. Die Fahrt erstreckte 
sich elbabwärts, und die erzielten Resultate waren in 
jeder Weise befriedigend. Der Dampfer hat eine 
Länge von 65, Breite von 9,30 und Seitenhöhe bis 
Hauptdeck von 3,66 m; die Tragfähigkeit beträgt 
1000 Tonnen, und die Maschine von 500 Pferde- 
kräften gibt dem Dampfer eine Geschwindigkeit von 
annähernd 10 Knoten. Besondere Erwähnung ver- 
dient, daß zum ersten Male bei dem Bau eines 
Dampfers das Deck aus westafrikanischem Mahagoni- 
holz angefertigt ist, welches sich beim Bau als sehr 
geeignet gezeigt hat und sich hoffentlich auch ferner 
bewährt, insbesondere da Teakholz, an dessen Stelle 
es genommen ist, jetzt außerordentlich hoch im Preise 
steht. Der Dampfer ist sehr bequem für 20 Passa- 
giere 1. Klasse und 24 Passagiere 2. Klasse einge- 
richtet. Der Speisesalon 1. Klasse befindet sich nebst 
einigen sehr geräumigen Schlafkammern, Wasch- 
toilette und Bad auf dem Brückendeck. Ein großer 
Salon 2. Klasse befindet sich in der Poop; derselbe 
dient gleichzenig zum Schlasen, und die Sofas sind 
hierfür besonders eingerichtet. Der Dampfer ist in 
allen Teilen für die Tropenfahrt konstruiert und 
besitzt nicht nur elektrische Beleuchtung, sondern auch 
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5. „ % „ 4 . 
eine Lindesche Kühlanlage, die den Küchenchef unab- 
hängig von Afrikaproviant macht und es ihm er- 
möglicht, die Mahlzeiten aus den heimatlichen Vor- 
räten zu bereiten. Der Dampfer ist für den 
Küstendienst im Kamerungebiet bestimmk und soll 
sowohl die Passagiere der von Europa kommenden 
Dampfer von Victoria nach Duala und den übrigen 
Plätzen bringen, als auch regelmäßige Rundreifen 
zwischen allen südlicheren Häsen des Kamerungebiets 
machen und diese Reisen bis Eloby ausdehnen. 
P.-D „Gouverneur von Puttkamer“ hat am 10. No- 
vember unter Führung von Kapitän Schellhorn die 
Ausreise nach Westafrika angetreten. Für den Dienft 
an der Küste wird Kapitän A. Wulsf das Kom- 
mando dieses Dampfers übernehmen. 
(Afrika-Post.) 
—. 
Cxpedition des Oberleutnants S#ö#s##. 
Bon Oberleutnant Förster, welcher nach Auf- 
lösung der Südkamer#-Grenzexpedition vom Sanga 
aus längs der Ostgrenze von Kamerum über Kunde 
den Rückweg zur Küfte zu nehmen geduchte, ist nach 
längerer Pause ein Bericht eingelaufen, welcher aus 
Bakumbo (4° 54 Kördiá. Br.) am rechten Kadeinfer 
vom 3. Juni datiert und, wie eine Nachschrift 
vom 21. Juni besagt, von dem Reisenden im Orte 
Hakau (5° 20' n. Br.) einem über Joko- zur Küste 
gehenden Haussaboten eingehändigt worden ist. Der 
Bericht, der auf eim früheres, bisher nicht ein- 
getroffenes Schreiben Bezug nimmt, meldet, daß 
Oberleutnant Förster bei seinem Marsche von Gam- 
bussa nach Norden durch unbewohntes Grasland 
marschierte, welches von ußerst zahlreichen, durchweg 
sumpfigen Wasserläusen durchzogen war. Diese 
mußten teils auf Ubergangsstellen erkundet, teils 
durch hineingeworfene Raphiablätter erst pasfierbar 
gemacht werden. Für Tragtiere erwies sich das 
Terrain, namentlich die Pandanussümpfe, die von 
den Eingeborenen zur Salzgewinnung aufgesucht 
werden, als absolut unpassierbar. Daß keine Ver- 
kehrswege durch dieses neutrale, unbewohnte Gebiet 
zwischen den Bunfoks und Baia — zwischen Beri 
und Bakumbo — bestehen, ist auf das feindschaftliche 
Verhälmis zwischen diesen beiden Stämmen zurück- 
zuführen. 
„Jäger-, Fischer= und Salzbrennerpfade“ — so 
schreibt Oberleutnant Förster — „führen allseitig 
von der Peripherie dieses unbewohnten Gebietes, 
also den Orten Barambi, Gambussa, Alamba, 
Gazo, Bertua, Ngia, Bakumbo (Doko) und Baturi 
streckenweise in das Innere desselben, aber auch der 
auf unseren Karten punktierte, nach den sonst so 
guten Erkundungen Mizons vorhandene gradlinie 
Verbindungsweg Gaza — Bertua existiert zur Zeit 
nicht, er soll wohl die Route über Baturi—Beri 
vorstellen. 
Die allgemeine Richtung des Kadei geht von 
Binge bis Bakumbo (Doko), das er in nur 3 km
	        
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