Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1864. (30)

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Zu  dessen  Beurkundung  ist  gegenwärtiges
Decret
unter  Siegel  und  Unterschrift  des  Ministeriums  des  Innern  ausgefertigt  worden.
Dresden,  den  23sten  Mai  1864.

Minifterium  des  Innern.
Für  den  Minister:

Dr.  Weinlig.  Demuth.

Statuten
des  Begräbnißvereins  der  Stadt  Neustädtel  und  Umgegend.
2c.  2c.
§  29.  Die  zu  gewährenden  Unterstützungen  können  nicht  inhibirt  und  kann  auch  sonst  Inhibitien.
in  keiner  Weise  die  Hülfe  in  dieselben  vollstreckt  werden.
2c.  2c.

&  64)  Deecret
wegen  Bestätigung  der  Statuten  des  Krankenunterstützungsvereins  zu  Neuhausen;
«  vom  27sten  Mai  1864.

Nachdem  Se.  Königliche  Majestät  auf  Vortrag  des  Justizministeriums  die  in  88  11,  29
und  30  der  Statuten  des  Krankenunterstützungsvereins  zu  Neuhausen  enthaltenen  Rechtsvergünstigungen
  zu  bewilligen  Allergnävigst  geruht  haben,  so  hat  das  Ministerium  des  Innern

diese  Statuten  mit  der  Wirkung  bestätigt,  daß  den  Bestimmungen  derselben  allenthalben  genau
nachgegangen  werden  soll.

Zu  dessen  Beurkundung  ist  gegenwärtiges
Decret

unter  Siegel  und  Unterschrift  des  Ministeriums  des  Innern  ausgefertigt  worden.
Dresden,  den  27sten  Mai  1864.

—  Ministerium  des  Innern.

 

 

Für  den  Minister:
Dr.  Weinlig.  Demuth.
Statuten
des  Krankenunterstützungsvereins  zu  Neuhausen.
r*ie  2c.

11.  Alsbald  nach  geschehener  Wahl  hat  der  Vereinsvorstand  in  dem  §&  6  gedachten  Legitimation

t
Localblatte  diejenigen  Personen  namhaft  zu  machen,  aus  welchen  das  neugewählte  Directorium  des  Dirke