sei, dies unmittelbar auf allen Farmen auszuführen,
auf denen afrikanisches Küstenfieber ausgebrochen sei.“
8. „Um die Ausbreitung des afrikanischen Küsten-
fiebers zu verzögern, sollten alle denkbaren Mittel
angewandt werden, um die Bewegungen von Rindern
in solchen Distrikten zu verhindern, die durch das
Eindringen der Seuche bedroht wären oder welche
als verseucht erklärt worden seien.“
9. „In Fällen von isolierten Ausbrüchen der
Seuche sollte der ganze verseuchte Rindvlehbestand
vernichtet werden (unter Zahlung von Entschädigung),
dos verseuchte Geblet unter Quarantäne gehalten
und eingezäunt, das Rindvieh in der unmittelboren
Nachbarschaft gedippt oder von Zecken gereinigt
werden.“
Dieser von dem Nataler Tierarzt gestellte und
dem Bakterlologen unterstützte Antrag wurde mit
acht gegen fünf Stimmen angenommen.
Es wurde dann noch von fast allen Mitgliedern
betont, wie wünschenswert es sei, zu versuchen, den
Zecken energisch zu Leibe zu gehen, und der nach-
folgende Beschluß gefaßt:
„10. Diese Konferenz ist der Meinung, daß die
verschledenen Regierungen gebeten werden sollten,
Informationen zu sammeln und Versuche zu machen
bezüglich der Möglichkeit der Ausrottung der
Zeckenplage.“
Mit einem Dankesvotum gegen Professor Koch
schloß alsdann die Erörterung über das Küstenfieber.
Im Laufe der weiteren Verhandlung schlug einer
der Deleglerten der Kapkolonie vor, dahin zu streben,
daß die gesetzlichen Bestimmungen über Viehseuchen
in den verschiedenen Kolonien möglichst gleichmäßig
gestaltet würden. Am besten würde diese Frage indes
einem zu wählenden Ausschuß von wenigen Personen
überlassen. Ferner wurde beschlossen, daß das
Sitzungsprotokoll vor Veröffentlichung den einzelnen
Teilnehmern an der Konferenz zur Durchsicht über-
sondt würde. Die Resolution lautete:
11. „Ein Abdruck des Berichtes über den Verlauf
der Konferenz soll an alle Mitglieder derselben ge-
sandt werden, damit jedes Mitglied seinen eigenen
Beitrag zu der Debatte revidieren könne, so daß die
Gedanken, die es ausdrücken wollte, auch wirklich
zum Ausdruck gelangen; jedes Mitglied mag dann
den Bericht in einer möglichst vollständigen Form
zurückgeben.“
Es wurde sodann zur Besprechung der Lungen-
seuche übergegangen.
Der nächste bezüglich der Lungenseuche gefaßte
Beschluß lautete:
12. „Um Lungenseuche in den Rinderherden des
Landes auszurotten, ist es wesentlich, daß kein An-
steckungsstoff in den in Mitleidenschaft gezogenen
Herden bleibt, und um in dieser Bezlehung Sicher-
helt zu gewinnen, ist es notwendig, daß alle Tiere,
die sichtbare Symptome der Krankheit zeigen, ge-
schlachtet werden.“
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Nachdem sodann noch die Resolution gefaßt
worden war:
13. „daß in allen Fällen von Lungenseucheaus-
brüchen eine Quarantänezeit von drei Monaten an-
geordnet und daß diese Periode vom Tage des letzten
Todesfalles oder vom Tage der Vernichtung des
letzten mit der Seuche behafteten Tieres an gerechnet
werden solle“ und die fernere:
14. „Diese Konferenz enthält sich einer Mei-
nungsäußerung über das Eingeben von Lungenwasser
und beschränkt sich darauf, die Impfung zu empfehlen“,
wurde in eine Erörterung über Rotz eingetreten und
die folgende Resolutlon gefaßt:
15. „Bei Ausbrüchen von Rotz unter Pferden,
Mauleseln und Eseln ist außer der Tötung sichtbar
erkrankter Tiere die Anwendung des Mallein-Testes=
bei allen mit jenen in Berührung gekommenen Tieren
obligatorisch zu machen, und alle solche Tiere, die
auf den „Mallein-Test= deutlich reagieren, sollen
isoliert oder vernichtet werden. Isolierte Tiere sollen
solange in Quarantäne gehalten werden, bis sie ent-
weder sichtbare Zeichen der Krankheit zeigen und
geschlachtet werden oder bis sie aushören, auf die
wiederholte Anwendung von Mallein zu reagleren.
Die erste Wiederholung soll vier Wochen nach der
ersten Anwendung derselben statifinden, alsdann sollen
drei Monate verstrelchen, bis die letzte gemacht wird.
Falls dieser letzten keine Reaktion folgt, so mag das
Tier als frei von Ansteckung erklärt werden.“
Auf die von Geheimrat Koch an dem Mallein-
verfohren geübte Kritlk, das er als unsicher und teuer
bezeichnete, wogegen er die Agglutinierungsmethode
für durchaus zuverlässig hielt, wurde von dem Chef-
tierarzt der Kapkolonie und unterstützt durch den
Bakteriologen des Transvaal der folgende Antrag
gestellt und angenommen:
16. „Nachdem Professor Koch der Versammlung
als wünschenswert empfohlen hat, Vorkehrungen zu
treffen, um das Agglutinlerungsverfahren bei allen
Tieren zur Anwendung zu bringen, die rotverdächtig
sind, und da er diese Methode als befriedigender
bezeichnet als das Malleinverfahren, beschließen die
Mitglieder der Konferenz, ihren Regierungen zu
empfehlen, daß Anstalten gemacht werden, um
Prof. Kochs Rat auszuführen."“
Bezüglich der „Epizootic Lymphangitis“, von
der der Vorsitzende uns eine Anzahl typische Fälle
im vorgeschrittenen Stadium an Pferden vorführte,
wurde die folgende Resolution gefaßt:
17. „Da durch Erfahrung und direkte Versuche
bewiesen ist, daß -Lymphangitis= eine ansteckende
Krankheit ist, so empfiehlt diese Versammlung, daß
sie als ansteckende Krankheit registriert und behandelt
rd.
Ein ähnlicher Beschluß wurde betreffs der
Räude bei Pferden, Mauleseln und Eseln gefaßt
und lautete:
18. „Diese Konferenz ist der Meinung, daß diese