Full text: Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

sei, dies unmittelbar auf allen Farmen auszuführen, 
auf denen afrikanisches Küstenfieber ausgebrochen sei.“ 
8. „Um die Ausbreitung des afrikanischen Küsten- 
fiebers zu verzögern, sollten alle denkbaren Mittel 
angewandt werden, um die Bewegungen von Rindern 
in solchen Distrikten zu verhindern, die durch das 
Eindringen der Seuche bedroht wären oder welche 
als verseucht erklärt worden seien.“ 
9. „In Fällen von isolierten Ausbrüchen der 
Seuche sollte der ganze verseuchte Rindvlehbestand 
vernichtet werden (unter Zahlung von Entschädigung), 
dos verseuchte Geblet unter Quarantäne gehalten 
und eingezäunt, das Rindvieh in der unmittelboren 
Nachbarschaft gedippt oder von Zecken gereinigt 
werden.“ 
Dieser von dem Nataler Tierarzt gestellte und 
dem Bakterlologen unterstützte Antrag wurde mit 
acht gegen fünf Stimmen angenommen. 
Es wurde dann noch von fast allen Mitgliedern 
betont, wie wünschenswert es sei, zu versuchen, den 
Zecken energisch zu Leibe zu gehen, und der nach- 
folgende Beschluß gefaßt: 
„10. Diese Konferenz ist der Meinung, daß die 
verschledenen Regierungen gebeten werden sollten, 
Informationen zu sammeln und Versuche zu machen 
bezüglich der Möglichkeit der Ausrottung der 
Zeckenplage.“ 
Mit einem Dankesvotum gegen Professor Koch 
schloß alsdann die Erörterung über das Küstenfieber. 
Im Laufe der weiteren Verhandlung schlug einer 
der Deleglerten der Kapkolonie vor, dahin zu streben, 
daß die gesetzlichen Bestimmungen über Viehseuchen 
in den verschiedenen Kolonien möglichst gleichmäßig 
gestaltet würden. Am besten würde diese Frage indes 
einem zu wählenden Ausschuß von wenigen Personen 
überlassen. Ferner wurde beschlossen, daß das 
Sitzungsprotokoll vor Veröffentlichung den einzelnen 
Teilnehmern an der Konferenz zur Durchsicht über- 
sondt würde. Die Resolution lautete: 
11. „Ein Abdruck des Berichtes über den Verlauf 
der Konferenz soll an alle Mitglieder derselben ge- 
sandt werden, damit jedes Mitglied seinen eigenen 
Beitrag zu der Debatte revidieren könne, so daß die 
Gedanken, die es ausdrücken wollte, auch wirklich 
zum Ausdruck gelangen; jedes Mitglied mag dann 
den Bericht in einer möglichst vollständigen Form 
zurückgeben.“ 
Es wurde sodann zur Besprechung der Lungen- 
seuche übergegangen. 
Der nächste bezüglich der Lungenseuche gefaßte 
Beschluß lautete: 
12. „Um Lungenseuche in den Rinderherden des 
Landes auszurotten, ist es wesentlich, daß kein An- 
steckungsstoff in den in Mitleidenschaft gezogenen 
Herden bleibt, und um in dieser Bezlehung Sicher- 
helt zu gewinnen, ist es notwendig, daß alle Tiere, 
die sichtbare Symptome der Krankheit zeigen, ge- 
schlachtet werden.“ 
  
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Nachdem sodann noch die Resolution gefaßt 
worden war: 
13. „daß in allen Fällen von Lungenseucheaus- 
brüchen eine Quarantänezeit von drei Monaten an- 
geordnet und daß diese Periode vom Tage des letzten 
Todesfalles oder vom Tage der Vernichtung des 
letzten mit der Seuche behafteten Tieres an gerechnet 
werden solle“ und die fernere: 
14. „Diese Konferenz enthält sich einer Mei- 
nungsäußerung über das Eingeben von Lungenwasser 
und beschränkt sich darauf, die Impfung zu empfehlen“, 
wurde in eine Erörterung über Rotz eingetreten und 
die folgende Resolutlon gefaßt: 
15. „Bei Ausbrüchen von Rotz unter Pferden, 
Mauleseln und Eseln ist außer der Tötung sichtbar 
erkrankter Tiere die Anwendung des Mallein-Testes= 
bei allen mit jenen in Berührung gekommenen Tieren 
obligatorisch zu machen, und alle solche Tiere, die 
auf den „Mallein-Test= deutlich reagieren, sollen 
isoliert oder vernichtet werden. Isolierte Tiere sollen 
solange in Quarantäne gehalten werden, bis sie ent- 
weder sichtbare Zeichen der Krankheit zeigen und 
geschlachtet werden oder bis sie aushören, auf die 
wiederholte Anwendung von Mallein zu reagleren. 
Die erste Wiederholung soll vier Wochen nach der 
ersten Anwendung derselben statifinden, alsdann sollen 
drei Monate verstrelchen, bis die letzte gemacht wird. 
Falls dieser letzten keine Reaktion folgt, so mag das 
Tier als frei von Ansteckung erklärt werden.“ 
Auf die von Geheimrat Koch an dem Mallein- 
verfohren geübte Kritlk, das er als unsicher und teuer 
bezeichnete, wogegen er die Agglutinierungsmethode 
für durchaus zuverlässig hielt, wurde von dem Chef- 
tierarzt der Kapkolonie und unterstützt durch den 
Bakteriologen des Transvaal der folgende Antrag 
gestellt und angenommen: 
16. „Nachdem Professor Koch der Versammlung 
als wünschenswert empfohlen hat, Vorkehrungen zu 
treffen, um das Agglutinlerungsverfahren bei allen 
Tieren zur Anwendung zu bringen, die rotverdächtig 
sind, und da er diese Methode als befriedigender 
bezeichnet als das Malleinverfahren, beschließen die 
Mitglieder der Konferenz, ihren Regierungen zu 
empfehlen, daß Anstalten gemacht werden, um 
Prof. Kochs Rat auszuführen."“ 
Bezüglich der „Epizootic Lymphangitis“, von 
der der Vorsitzende uns eine Anzahl typische Fälle 
im vorgeschrittenen Stadium an Pferden vorführte, 
wurde die folgende Resolution gefaßt: 
17. „Da durch Erfahrung und direkte Versuche 
bewiesen ist, daß -Lymphangitis= eine ansteckende 
Krankheit ist, so empfiehlt diese Versammlung, daß 
sie als ansteckende Krankheit registriert und behandelt 
rd. 
Ein ähnlicher Beschluß wurde betreffs der 
Räude bei Pferden, Mauleseln und Eseln gefaßt 
und lautete: 
18. „Diese Konferenz ist der Meinung, daß diese
	        
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