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21.
22.
23.
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25.
2. Reiter Heinrich Gewecke, früher im Hannoverschen Pionier-Bataillon Nr. 10, leicht, Streifschuß Kopf,
7.
5 " „
— 399
Unteroffizier Franz Marschhausen, früher im Lauenburgsschen Jäger-Bataillon Nr. 9, leicht,
Strelfschuß linken Zeigefinger,
Unteroffizier Hermann Faatz, früher im Magdeburgischen Pionier-Bataillon Nr. 4, leicht, Schuß
rechte Hand,
Unteroffizier Bruno Vogel, früher im Magdeburgischen Train-Bataillon Nr. 4, leicht, Fleischschuß
linken Arm,
Gefreiter Alfred Schmidt, früher belm Bezirkskommando Celle, leicht, Schuß linken Unterarm,
— Nikolaus Rupp, früher im Thüringischen Ulanen-Regiment Nr. 6, leicht, Schuß rechten
Oberarm, .
Reiter Edmund Karl v. Rönn, früher im 2. Garde-Regiment zu Fuß, leicht, Fleischschuß linke Schulter,
Reiter Gustav Adolph, früher im Feldartillerie-Regiment von Clausewitz (1. Oberschlefischen) Nr. 21,
leicht, Schuß Gesäß, -
Reiter Richard Schröder, früher im 1. Elsässischen Pionler-Bataillon Nr. 15, leicht, Streifschuß Rücken,
Relter Gustav Strauß, früher im Infanterie-Regiment von Boyen (5. Ostpreußischen) Nr. 41,
leicht, Streifschuß rechten Arm,
28. Reiter Paul Iselt, früher im Schlesischen Pionier-Bataillon Nr. 6, leicht,
29. Reiter Karl Pietreck, früher im Grenodier-Regiment König Friedrich Wilhelm II. (1. Schlesischen)
Nr. 10, leicht, Schuß rechten Oberarm,
3
Reiter Otto Homberger, früher beim Bezirkskommando Gelsenkirchen, Streifschuß linken Oberschenkel.
Am 21. Juni im Gefecht zwischen Gausis und Besondermaid:
31.
—
linken Unt
erschenkel.
Reiter Peter Szary, früher im Niederschlesischen Pionier-Bataillon Nr. 5, leicht, Weichteilschuß
Nichtamtlicher Teil.
richt der Kommission des Kolonialrats über die
Einsetzung einer Kommission für die landeskundliche
Erforschung der Schutzgebiete“ zu.
Der Berichterstatter Prof. Dr. Hans Meyer
vertritt den Antrag der Kommission, indem er Zweck
und Ziele der planmäßigen landeskundlichen Erfor-
Rolonialrat.)
VII. Sitzungsperiode 1904/1907.
Der Kolonilalrat trat Donnerstag, 29. Juni,
vormittags 10 Uhr, unter dem Vorsitz des Kolonial-
direktors Dr. Stübel im großen Saale der Kolonial-=
abteilung des Auswärtigen Amtes zu seiner dies-
jährigen Sommersipung zusammen. Der Vorsitzende
begrüßte unter Hinweis darauf, daß mit dieser
Sitzung die 7. Situngsperiode beginnt, die beiden
neuernannten Mitglieder, Wirklichen Geheimen Ober-
bergrat Eskens und Rutmelster a. D. Bugge, und
bedauerte, daß zwei um den Kolonialrat hochver-
diente Mitglieder Frhr. v. Richthofen und S. D.
Fürst von Wied die Wiederwahl nicht angenommen
hätten. Der Vorsitzende wies hierauf auf die Über-
sicht der seit der letzten Tagung vorgefallenen wich-
tigen Ereignisse in den Schutzgebieten hin und wid-
mete dem am 19. d. Mts. verstorbenen Gouverneur
5. D. H. v. Wissmann einen warmen Nachruf.
Als erster Punkt stand die Wahl des ständigen
Ausschusses (§. 6 der Geschäftsordnung des Kolonial-
rats) auf der Tagesordnung. Auf Antrag des
Dr. Scharlach wurde dieser Punkt auf die Tages-
ordnung des nächsten Tages geseyt.
Hierauf wendet sich der Kolonialrat dem „Be-
*) Die von der Kolonialverwaltung dem Kolonialrat
vorgelegte Ubersicht über die seit der letzten Tagung vor-
HPelallenen. die Schutzgebiete betressenden Ereignisse liegt
*Wis Nummer des Kolonialblaltes als besondere Bei-
ei.
schung der Schutzgebiete näher erläutert. Der An-
trag wird einstimmig angenommen, die Wahl der
Mitglieder der Kommission auf Antrag des Vor-
sitzenden ebenfalls auf den nächsten Tag verschoben.
In der hierauf folgenden Generaldiskussion zum
Etat des südwestafrikanischen Schutzgebietes wird
zunächst die Frage der Etatsmäßlgkeit und der
Pensionsberechtigung der Schutzgebietsbeamten be-
sprochen. An der Diskussion beteiligten sich dle
Herren Vietor, S. H. Herzog Johann Albrecht,
Berner, Staudinger, Simon und Hindorf. Der Vor-
sitende führte aus, daß die Regelung, welche das
Beamtenrecht der Schutzgebiete durch die dem
Reichstag mit dem Etat für 1905 vorgelegte Denl-
schrift gefunden habe, einen großen Fortschritt gegen
den früheren Zustand bedeute, indem künftig jedem
kommissarischen Beamten die gleichen Wohltaten wie
dem etatsmößigen Beamten gewährt werden könne.
Was die Frage der Entsendung verhetrateter Be-
amten anlange, so werde die Wichtigkeit derselben
von der Kolonialverwaltung voll onerkannt, und es
geschehe alles, um verheirateten Beamten entgegen-
zukommen. ·
Zu dem Etat für Deutsch-Südwestafrika im