Deutsches Kolonialblatt.
Amtsblatt für die Schutzgebiete in Afrika und in der Südsee.
Seransgezeben in der Kolszisl-Abteilung des Auswitigen Anis.
XVI. Jahrgang. Berlin, 15. Leptember 1008. UAUunmer 18.
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elman. Der biertesät rliche eh nnementspreis jũr das Ko hon n mit m Bei Sehe berägt beim Bezuge durch die Post und die
tt Ml. 3,—, direkt unter Streisband durch die Verlagsbuchhandlung Mk. 3.50 für Deutschlond einschl, der deusschen Schubgebiete und
Okerreich- Ungarn, Mr. 450 Ern ie Länder des Weltpofwereins. — ag gsen und Anfragen sind 5reNn die Königliche Pofsbuchhandlung von
iaost Siegfried Mittler und Sohn, Berlin S8W 12, Kochstrabße 68—71, zu richten,
Inhalt: Amtlicher Teil: Verfügung des Gouverneurs von Togo, betreffend Teilung des Vezirksamis Lome S. boi.
— Personalien S. 551.
S. — —
Amtlicher Teil.
Gesehe; Vervordnungen der Keichsbehörden; Verträge.
Verfügung des Gouverneurs von Togo, betreffend Teilung des Bezirksamts Lome.
Vom 31. Juli 1905.
Vom 1. August d. Is. ab wird das Bezirksamt Lome in ein Bezirksamt Lome Land und ein
W** Z Lose= Stadt geteilt.
e#irklsemt Lome Stadt umfaßt die Stadt Lome und die Ortschaften Amutlwe und Groß
B sewied — Landstrich westlich von Lome bis zur Schutzgebietsgrenze und südlich des Lagunenrandes,
jedoch einschließlich des Versuchsgartens.
Nähere Festlegung der Grenze blelbt vorbehalten.
q Die Geschäfte des Behirksamtmanns von Vome Stadt werden von dem jewelligen #ezirksricher
wahrgenommen.
Lome, den 31. Juli 1905.
Der Kaiserliche Gouverneur.
Bech.
Personalien.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Geheimen
Regiereggrat und Direktor des Biologisch= Lanhwirhschuftlchen Instituts in Amani, Deutsch-Ostafrika,
Stuhlmann, die Erlaubnis zur Annahme und Anlegung der von Seiner Hoheit dem Sultan von
N ihm verliehenen ersten Klasse des Ordens „Der Strahlende Stern“ zu erteilen.
Seine Majestät der Kaiser und adnig haben Allergnädigst geruht, dem in der golonial-
Abteilung des Auswärtigen Amts beschäftigten Dr. jar. Hugo Hardy den Königlichen -Kronen-Orden
vierter Klasse zu verleihen.