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zum Rittmeister:
Graf v. Königsmarck, Oberleutnant, Konimandeur des Pferdedepots;
zu überzähligen Hauptleuten:
die Oberleutnants:
v. Zülow, im 1. Feldregiment, dieser unter Versetzung in das 2. Feldregiment.
Pfeffer, im 2. Feldregiment, dieser unter Versetzung in die 2. Etappen-Kompagnie,
Gräff, Frhr. v. Schönau-Wehr, v. Bentivegnt und Streitwolf;
9 zu Oberleutnants:
die Leutnants:
Rückforth, Führer der Feldsignal-Abteilung,
Lange, im Eisenbahn-Bataillon, dieser unter Versetzung in die 4. Etappen-Kompagnie und
ehmann. 5§W
Ein vordatiertes Patent ihres Dienstgrades erhalten:
die Hauptleute:
v. Koppy, Kompagniechef im 2. Feldregiment, vom 1. Oktober 1900, unter Versetzung in das 1. Feld-
t
egiment,
Dürr, Führer der Maschinengewehr--Abteilung vom 27. Januar 1899 und
v. Kleist, Chef der 1. Ersatzbatterie, vom 15. September 1901 sowie
Graf v. Saurma-Jeltsch, Oberleutnant, vom 17. Mai 1902.
Es werden versetzt:
Dannert, Oberleutnant, Adjutant beim Stabe des Etappenkommandos Süd, in die 1. Etappen-
kompagnie, und
Anz, Oberleutnant in der 1. Etappenkompagnie, als Adjutant zum Stabe des Etappenkommandos Süd.
Mueller, Oberstleutnant, im Anschluß an den ihm durch Ordre vom 22. Juli d. Is. bis zum 30. Sep-
tember gewährten Nachurlaub, ein weiterer dreimonatiger Nachurlaub zur Wiederherstellung der
Gesundheit nach Deutschland bewilligt.
Verfügung »
des Reichskanzlers (Oberkommando der Schutztruppen) vom 19. Oktober 1905.
Fehland, Kienow und Ignee, Proviantamtsaspiranten, mit dem 26. Oktober 1905 unter übernahme
in die Schutztruppe zu Proviantamtsassistenten ernannt.
Schutztruppe für Kamerun.
A. K. O. vom 19. Oktober 1905.
Kirch, Oberleutnant, Antrag um Belassung bei der Schutztruppe auf weitere 2 Jahre genehmigt.
v. Knobloch, Hauptmann und Kompagniechef, aus der Schutztruppe ausgeschieden und als Rittmeister
und Eskadronchef im Schleswig-Holsteinschen Dragoner-Regiment Nr. 13 wieder angestellt.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten
Osfizieren usw. der Schutztruppe für Südwestafrika die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen
nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar: s
des Großherzoglich Mecklenburg-Strelitzschen Verdienstkreuzes für Auszeichnung im Kriege: dem evan-
gelischen Feldgeistlichen, Divisionspfarrer Schmidt;
des Ehrenkreuzes vierter Klasse mit Schwertern des Fürstlich Schaumburg-Lippischen Hausordens dem
Leutnant von Petersdorff-Campen im 2. Feldregiment;
der Fürstlich Schaumburg-Lippischen Militärverdienstmedallle: dem Sanitätsunteroffizier Burkert und
den Reitern Gemke und Roesenberger.