Object: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dritter Jahrgang. 1887. (28)

Rufland. (Dezember 24.) 149 
Es heißt, daß der Artikel vor seiner Veröffentlichung dem 
Zaren vorgelegen habe und auf dessen ausdrückliche Anordnung mit 
diesen Schlußsätzen versehen worden sei. In einer Besprechung des 
Artikels am folgenden Tage führt das „Journal de St. Péters- 
bourg“ aus: 
Jeder unparteiische Richter wird zugeben, daß es nicht Rußland ist, 
dem die Verantwortlichkeit für die beständige Vermehrung des Friedens- 
standes der Armeen zufalle. Allerdings bezeichnen die im Zentrum Europas 
als Friedensliga vereinigten Mächte als den ausschließlichen Zweck iher 
Bündnisse wie ihrer Rüstungen die friedliche Aufrechterhaltung des bestehen- 
den Zustandes auf Grund der bestehenden Verträge. Wenn dem wirklich so 
ist, so schließt sich Rußland dieser Friedensbürgschaft nur an, indem es an 
seinen Grenzen die notwendigen Abwehrmaßregeln trifft, um ein Gleichgewicht 
der Streitkräfte zu bewahren. Es bleibt nur noch zu entscheiden, inwieweit 
ein Mißbrauch des Grundsatzes: „Si vis pacem, para bellum“, welcher 
schwer lastet auf den Finanzen aller Länder, auf ihrer wirtschaftlichen Lage, 
auf jeder Bewegung der Geschäfte, indem er die Leidenschaften aufregt und 
die Geister beunruhigt —-inwieweit ein solcher Mißbrauch das beste Mittel 
ist, ienen Frieden zu bewahren, den alle Welt zu wünschen scheint und den 
auch wir für uns dank unsern guten Beziehungen zu unsern Nachbarn auf 
lange Zeit gesichert glauben. 
Die deutschen Zeitungen, besonders die Kölnische, weisen die 
tendenziöse und unrichtige Darstellung des Invaliden nach. 
24. Dezember. Es ergeht ein Befehl des Zaren zur Gründung 
einer Kriegsflotte auf dem Amu Darja.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.