Rufland. (Dezember 24.) 149
Es heißt, daß der Artikel vor seiner Veröffentlichung dem
Zaren vorgelegen habe und auf dessen ausdrückliche Anordnung mit
diesen Schlußsätzen versehen worden sei. In einer Besprechung des
Artikels am folgenden Tage führt das „Journal de St. Péters-
bourg“ aus:
Jeder unparteiische Richter wird zugeben, daß es nicht Rußland ist,
dem die Verantwortlichkeit für die beständige Vermehrung des Friedens-
standes der Armeen zufalle. Allerdings bezeichnen die im Zentrum Europas
als Friedensliga vereinigten Mächte als den ausschließlichen Zweck iher
Bündnisse wie ihrer Rüstungen die friedliche Aufrechterhaltung des bestehen-
den Zustandes auf Grund der bestehenden Verträge. Wenn dem wirklich so
ist, so schließt sich Rußland dieser Friedensbürgschaft nur an, indem es an
seinen Grenzen die notwendigen Abwehrmaßregeln trifft, um ein Gleichgewicht
der Streitkräfte zu bewahren. Es bleibt nur noch zu entscheiden, inwieweit
ein Mißbrauch des Grundsatzes: „Si vis pacem, para bellum“, welcher
schwer lastet auf den Finanzen aller Länder, auf ihrer wirtschaftlichen Lage,
auf jeder Bewegung der Geschäfte, indem er die Leidenschaften aufregt und
die Geister beunruhigt —-inwieweit ein solcher Mißbrauch das beste Mittel
ist, ienen Frieden zu bewahren, den alle Welt zu wünschen scheint und den
auch wir für uns dank unsern guten Beziehungen zu unsern Nachbarn auf
lange Zeit gesichert glauben.
Die deutschen Zeitungen, besonders die Kölnische, weisen die
tendenziöse und unrichtige Darstellung des Invaliden nach.
24. Dezember. Es ergeht ein Befehl des Zaren zur Gründung
einer Kriegsflotte auf dem Amu Darja.