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Ferner: Nach erfolgtem Ausscheiden aus dem Königlich bayerischen Heere:
Holländer, Königlich boyerischer Oberleutnant im 8. Feldartillerie-Regiment, als Oberleutnant mit Patent
vom 30. September 1903,
6 die Königlich bayerischen Leutnants:
Götz im 8. Jnfanterie Regiment Großherzog Friedrich von Baden als Leutnant mit Patent vom
27. Februar 1896, « v »
Motschenbacher im 18. Infanterie-Regiment Kaiser Franz Joseph von Osterreich als Leutnant mit
Patent vom 6. März 1898 und .
Schwink im 6. Feldartillerie-Regiment als Leutnant mit Patent vom 15. Oktober 1904.
Nach erfolgtem Ausscheiden aus der Königlich sächsischen Armee:
Haensel, Königlich sächsischer Oberleutnant im 3. Infanterte-Regiment Nr. 102 „Prinz-Regent Luitpold
von Bayern“, als Oberleutnant mit Patent vom 19. Mai 1908;
die Königlich sächsischen Leutnants:
Hähle an der Unteroffizierschule als Leutnant mit Patent vom 29. Junuar 1898.
Sievert im 10. Infanterie-Reglment Nr. 184 als Leutnant mit Patent vom 21. Oktober 1900,
Zollenkopf im Fußartillerie-Regiment Nr. 12 als Leutnant mit Patent vom 25. August 1901,
v. Zehmen im 8. Infanterie-Regiment „Prinz Johann Georg“ Nr. 107 als Leutnant mit Patent vom
22. August 1902 und
Kleeberg im 4. Infanterie-Reglment Nr. 103 als Leutnant mit Patent vom 23. Oktober 1903.
A. K. O. vom 23. Januar 1906.
v. Krüger, Hauptmonn und Kompagniechef in den Ersatzkompagnien des 1. Feld-Regiments, im Anschluß
an den ihm vom Reichskanzler (Oberkommando der Schutztruppen) bis zum 3. Januar d. Is.
gewährten Urlaub ein sechsmonatiger Nachurlaub zur Wiederherstellung der Gesundheit nach
Deutschland bewilligt. · »
Fromm, Oberleutnant, im Anschluß an den ihm durch Ordre vom 15. September 1905 gewährten Nach-
urlaub ein welterer dreimonatiger Nachurlaub zur Wiederherstellung der Gesundheit nach Deutsch-
land bewilligt.
Der Abschied mit der gesetzlichen Pension bewilligt:
Mueller, Oberstleutnant, mit der Aussicht auf Anstellung im Zloildlenst und der Erlaubnis zum Tragen
seiner bisherigen Uniform, sowie unter Verleihung des Königlichen. Kronen-Ordens 3. Klasse und
Herrmann, Leutnant im Eisenbahn-Batalllon, unter Verleihung des Charokters als Oberleutnant und
der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform.
Schutztruppe für Kamerun.
A. K. O. vom 23. Januar 1906.
v. Heigelin, Oberleutnant,
Kund, Leutnant und . .
Heßler, Oberarzt, — Anträge um Belassung bel der Schutztruppe auf weitere 2 Jahre genehmigt.
Hôösemann, Stabsarzt, in die Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika versetzt.
A. K. O. vom 27. Januar 1906.
v. Hanstein, Leutnant im Füsilier-Regiment Königin (Schleswig-Holsteinschen) Nr. 86 scheldet mit dem
6. Februar aus dem Heere aus und wird mit 7. Februar in der Schutztruppe angestellt.
A. K. O. vom 4. Januar 1906.
Seine Mojestät der Kailser und König haben Allergnädigst geruhr, den nachbenanntes
Offizieren der Schutztruppe für Südwestafrika folgende Auszeichnungen zu verleihen:
Den Roten Adler-Orden 3. Klasse mit der Schleife und Schwertern: dem Major v. Redern, aggregien
dem Generalstabe der Schutztruppe;
die Schwerter zum Roten Adler-Orden 4. Klasse: dem Major Maercker im Generalstabe des Etoppen'
kommandos.
» Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannt-
Offizieren usw. der Schutztruppen die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußische“
Orden zu ertellen, und zwar: 6
Des mit dem Großherzoglich Oldenburgischen Haus= und Verdienstorden des Herzogs Peter Friedrt
Ludwig verbundenen Ehrenkreuzes 1. Klasse mit der goldenen Krone: dem Zahlmeist“
Rademacher in der Schutztruppe für Südwestafrika, Pferdedepot;