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Bekanntmachung des Gouverneurs von Deutsch-Neu-Guinea, betreffend Aus-
nahme von dem Verbot des Fischens mit Sprengstoffen. Vom 13. Dezember 1905.57)
Auf Grund des § 1 Absatz 2 der Verordnung, betreffend das Verbot des Fischens unter An-
wendung von Sprengstoffen, vom 1. Dezember 1904 wird bestimmt, daß bis auf weiteres das Verbot des
§ 1 Absatz 1 dieser Verordnung in den Küstengewässern der Insel Bougainville keine Anwendung findet.
Herbertshöhe, den 13. Dezember 1905.
Der Kaiserliche Gouverneur.
Hahl.
Perspnalien.
Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Reichs den Kaufmann Fritz
Henrique Preßler zum Vizekonsul in Söü#o Thomé zu ernennen geruht.
Aus Anlaß der kriegerischen Ereignisse in Südwestafrika find den nachbenannten, beim Auswärtigen
Amt beschäftigten Beamten, kommandiert zur Dienstleistung beim Oberkommando der Schutztruppen, nach-
stehende Auszeichnungen verliehen worden, und zwar:
Das Ritterkreuz 1. Klusse des Königlich Württembergischen Friedrichs-Ordens: dem Kanzletrat Trantow;
das Verdienstkreuz des Königlich Bayerlschen St. Michael-Verdienstordens: dem Geheimen expedierenden
Sekretär Wiedenroth und dem Geheimen Registrator Michalsky;
das Königlich Sächsische Albrechtskreuz: den Geheimen Kanzleisekretären Dammenhayn und Bauer.
Kaiserliche Schutztruppen.
Oberkommando der Schutztruppen.
A. K. O. vom 27. Januar 1906.
Kraut, Oberleutnant im 6. Thüringischen Infanterie-Regiment Nr. 95, unter Belassung in dem Kommando
zur Dienstlelstung beim Oberkommando der Schutztruppen und Versetzung in das 1. Ober-Elsäsfische
Infanterie-Regiment Nr. 167, zum überzähligen Hauptmann befördert.
A. K. O. vom 30. Januar 1906.
Puder, überzähliger Mojor, aggregiert dem 10. Rheinischen Infanterie-Regiment Nr. 161, und
Götze, Hauptmann und Mitglied des Bekleidungsamts des XVII. Armeekorps, bis auf weiteres zur
Dienstleistung belm Oberkommando der Schutztruppen — ohne Gehalt aus Militärfonds —
kommandiert mit der Maßgabe, daß das Kommado elner Versetzung gleich zu achten ist.
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika.
A. K. O. vom 27. Januar 1906.
v. Grawert, Oberleutnant, zum überzähligen Hauptmann befördert.
Schutztruppe für Südwestafrika.
A. K. O. vom 27. Januar 1906.
Am 31. Januar aus dem Heere ausgeschieden und mit dem 1. Februar in der Schuzztruppe angestellt:
die Oberleutnants:
v. Frantzlus im Infanterie-Regiment Bremen (1. Hanseatischen) Nr. 75 und
Beckherrn im Infanterie-Regiment von Boyen (5. Ostpreußischen) Nr. 41.
Am 2. Februar aus dem Heere ausgeschieden und mit dem 3. Februar in der Schutztruppe angestellt:
die Leutn ants:
v. Münchow im Garde-Grenadier-Regiment Nr. 5,
Weiß (Erich) im Infanterie-Regiment von Boyen (5. Ostpreußischen) Nr. 41,
Henschke im Infanterie-Regiment Herzog Karl von Mecklenburg-Strelitz (6. Ostpreußischen) Nr. 43,
v. Raven im Großherzoglich Mecklenburgischen Grenadier-Regiment Nr. 89,
Braun im 6. Thüringischen Infanterle-Regiment Nr. 95,
*) Vgl. Deutsches Kolonlalblatt 1905, S. 107.