Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)

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Seine Majestät der Kalser und König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten 
Offizieren usw. der Schutztruppe folgende Auszeichnungen zu verleihen: 
A. K. O. vom 9. Januar 1906.= 
Den Roten Adler-Orden 4. Klasse: dem Militärintendanturrat Markmann von der Intendantur des 
III. Armeekorps; 
den Königlichen Kronen-Orden 3. Klasse: dem Militärintendanturrat Müller von derselben Intendantur; 
das Allgemeine Ehrenzeichen: dem Zahlmeisteraspiranten Raabe in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika, 
sämtlich kommandiert zur Dienstleistung beim Oberkommando der Schutztruppen. 
A. K. O. vom 11. Januar 1906. . 
DenKöniglichenKronensOrden4.KlgssemitSchwertcc-n:demObekleutnantFischeriadekSchutztkuppe 
für Deutsch-Ostafrika; - 
das Militär-Ehrenzeichen 2. Klasse: dem Sergeanten Mierswa und dem Sanitätsunteroffizier Patriok 
in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. 
A. K. O. vom 21. Januar 1906. 
Den Roten Adler-Orden 4. Klasse: dem Hauptmann v. Grawert, dem Oberstabsarzt Meixner, beide 
in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika; dem Hauptmann v. Kahlen in der Schutztruppe für 
Südwestafrika und dem Oberstabsarzt Plagge, Chefarzt beim Etappenkommando derselben 
Schutztruppe; 
den Königlichen Kronen-Orden 4. Klasse: dem Oberleumant Abel in der Schuztztruppe für Deutsch-Ostafrika 
und dem Zahlmeister Ammon bei der Schutztruppe für Kamerun; 
das M Ehrenzeichen: dem Zahlmeisteraspiranten Mühlhäuser in der Schutztruppe für Deutsch- 
Ostafrika. 
Seine Moajestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten, 
farbigen Angehörigen der Schutztruppe für Deutsch-Ostofrika folgende Auszelchnungen zu verleihen und zwar: 
die Krieger-Verdienst-Medaille 2. Klasse in Gold: dem Schausch Faragalla Msoga; 
die Krieger-Verdienst-Medaille 2. Klasse in Silber: den Askaris Sef bin Ali, Munipande, Baruku 
und Kufakulala. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten 
— usw. die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verllehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, 
zwar: 
des Ritterkreuzes des Königlich Sächsischen Militär-St. Heinrichsordens: dem Major Meister im 2. Feld- 
regiment der Schutztruppe für Südwestafrika; 
des Ritterkreuzes 1. Klasse des Königlich Württembergischen Friedrichsordens: dem Hauptmann Merker 
in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika; 
des Großherzoglich-Mecklenburg-Schwerinschen Militärverdienstkreuzes 2. Klasse: dem Hauptmann 
Schlosser in der Schutztruppe für Kamerun, dem Leutnant v. Billerbeck in der 1. Feld- 
arttllerie-Abtetlung der Schutztruppe für Südwestafrika, den Unteroffizieren Willers und 
Duggen sowie dem Gefreiten Klockmann, sämtlich in der Schutztruppe für Südwestafrika; 
des Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinschen Militär-Verdienstkreuzes 2. Klasse am roten Bande: dem 
Sanitätsunterosfizier Raethke in der Schutztruppe für Südwestafrika; 
des Großherzoglich Mecklenburg-Strelltzschen Verdienstkreuzes für Auszeichnung im Kriege: dem Leutnant 
v. Petersdorff-Campen im 2. Feldregiment der Schutztruppe für Südwestafrika; 
des Ritterkreuzes 2. Klosse mit Schwertern des Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Hausordens: dem 
Leutnant v. Haeseler in der Feldsignal-Abteilung der Schutztruppe für Südwestafrika; 
der demselben Orden angerelhten Verdienstmedaille in Silber mit Schwertern: dem Unteroffizier 
d Streichardt in derselben Schutztruppe sowie 
er Fürstlich Schaumburg-Lippischen Militär-Verdienstmedaille: dem Sanltätssergeanten Teubener in 
derselben Schutztruppe. 
 
	        
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