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der örtlichen Häuptlinge geschehen, deren Gebiet in Mitleldenschaft gezogen wird. Wo die so vermarkte
Grenze nicht von der in diesem Abkommen vorgeschriebenen Grenzlinie abweicht, soll die Gebietsübertragung
endgültig sein, aber wo die örtlichen Vertreter auf Grund der ihnen in §§ 8 und 9 erteilten Befugnisse
Abänderungen der Grenze vorschlagen, soll die Grenzlinie vorbehaltlich der Ratifikation, wie erwähnt, pro-
visorisch als Grenze vermarkt und als solche respektiert werden. « "
Bestimmungdesyola-Krei5bogens.
,s »l« Yola, den 10. August 1903.
Nach Vollendung der trigonometrischen und topographischen Messungen des Kreisbogens um Yola,
wie er in dem Abkommen zwischen Deutschland und England vom 15. November 1898 sestgesetzt ist,
gestatten sich die Unterzeichneten, nachdem die britische und deutsche Kommission die gegenseittgen Ergebmisse
verglichen und sich von deren Genauigkeit überzeugt haben, ihren beiderseitigen Regierungen die folgende
Grenzlinte zur Genehmigung zu unterbreiten. « "- 7
1.DieLiaiebeginntMeinem-PunktumlinkeuBenuesUfetökmuatethalbdeöMittelpunktg
der Hauptmündung des Faro und läuft von da nach Süden. Die Lage des 5 km Punkis, der bei tiefem
Wasser in der Regenzeit völlig vom Lande abgeschnitten ist, wird bezeichnet durch einen Grenzpfosten, Nr. 1,
welcher einige Meter südlich von demselben am Rande des Uberschwemmungswassers aufgestellt itt. Von
diesem Punkt läust die Linie etwa 3¾ km nach Süden zu einem Grenzpfosten, Nr. 2, auf einem Hügel-
rücken westlich des Dorfes Fllingo, und dann zu einem Grenzpfosten, Nr. 3, etwa 8 km südlich des
5 km Punkts. - -- #I -- —
# Von dem Grenzpfosten Nr. 3 läuft die Linie nach Osten zu zwei Pfosten, Nr. 4 und 5,
die in der Richtung von West nach Ost aufgerichtet sind, zu beiden Seiten des Wegs Filingo-Belatapare,
von da nach Osten bis zum Schnittpunkt mit der Mittellinte des Faro-Flusses. ..
3. Die Linie folgt dann der Mittellinie des Faro stromaufwärts bis zur Vereinigung des Mao-
Hesso mit dem Hauptstrom und dann der Mittellinie des Mao-Hesso, bis in Höhe des Grenzpfostens,
Nr. 6, am linken Ufer des Mao-Hesso, etwa 3 km nordwestlich Beka. Sie läuft dann von der Mittel-
linte des Flusses rechtwinklig zu seinem Lauf, zum Pfosten Nr. 6.
. Von dem Grenzpfosten Nr. 6 läuft die Linle geradeaus zu elnem auffallenden Fels auf einer
niedrigen Anhöhe an der Straße von Gurin nach Karin. In diesen Fels ist eine Grenzmarke (Nr. 7)
D 1B (deutsch-britisch) eingemeißelt. Von hier läuft die Linie geradeaus zu dem Pfosten Nr. 8, der am
Wege am Eingang des Karin-Passes, nördlich des Dorfes Karin errichtet ist.
5. Vom Pfosten Nr. 8 folgt die Grenzlinie der Miltellinle des Karin-Passes bls zu der Stelle,
wo sich der Paß nach Westen zu öffnet, in Höhe des Grenzpfostens Nr. 9.
« 6. Von dem Grenzpfosten Nr. 9 läuft sie nach Südsüdwest in geraden Linien, die durch die
dret Grenzpfosten Nr. 10, 11, 12 bestimmt sind, und vom Pfosten Nr. 12 zum höchsten Punkt auf
dem Samlo-Berg. Auf dessen Spitze befindet sich ein kleiner Felsblock von etwa einem Meter Durchmesser.
Der Fels ist bezeichnet durch einen Grenzpfosten, Nr. 13, der einige Meter südöstlich von demselben steht.
Samlo ist ein Triangulationspunkt und das Dorf Labare oder Uro-Dolt liegt an dessen Fuß, nordwestlich
von demselben. « «
7. Von dem Samlo-Berg läuft die Grenze in gerader Linie durch Buschwald zu elnem Grenz-
pfosten, Nr. 14, auf dem höchsten Punkt des Hügels, an dessen Nordhang das Dorf Baradji liegt.
8. Vom Grenzpfosten Nr. 14 läuft die Linie gerädeaus zum Pfosten Nr. 15. Derselbe llegt
am rechten Ufer des Mao-Sansi an dem Punkt, wo der Fluß von der Straße Baradit—Kojoli über-
schritten wird. Von diesem Pfosten läust sie im rechten Winkel zum Laufe des Sansi-Flusses bis zum
Schnittpunkt mit dessen Mittellinie, folgt dann der Mittellinie des Mao-Sansi flußabwärts bis in Höhe
seines Zusammenflusses mit dem Ma-ine; und von da der Mittellinte des Ma-ine, bis zu dem Punkt, wo#
die Straße Nasarau-Bakorgel denselben überschreitet. Die Linie wendet sich dann rechtwinklig zum Fluß-
lauf, zu dem Pfosten Nr. 16 am linken Ufer des Maeine. ,
: -;9.BocheuzpfosienNr.lsläuftdleernzegekadeauöinnotdwestlicherRichtungqufetwa
20 km durch einen Pfosten, Nr. 17, welcher etwa 1½ km südsstlich des Dorses Kinekoi nahe dem
Schnittpunkt des Bogens mit der Linie Zentrum von Vola-Croßfluß-Schnellen errichtet ist, und endigt
bei diesem Schnittpunkt mit der letzteren Linte. Da die Lage der Croßfluß-Schnellen den Kommissionen
nicht amtlich mitgeteilt ist, so wurde abgemacht, daß die Lage des Pfostens Nr. 17 nötigenfalls geändert
werden soll, entsprechend den Ergebnissen der Messungen der mit der Festsetzung der Grenze Croßfluß-
Schnellen—Yola beauftragten Kommissionen. :
Louis Jackson, Glauning,
Lieutnant-Colonel, Royal Engineers, Commissioner.— Hauptmann und Kommissar.
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