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Bekanntmachung der Kolonial-Abteilung, betreffend das ausschließliche Recht des
deutsch-ostafrikanischen Landesfiskus auf Salzgewinnung. Vom 16. Oktober 1906.
Auf Grund des § 93 der Koaiserlichen Bergverordnung für die afrikanischen und Südseeschut-
gebiete mit Ausnahme von Deutsch-Südwestafrika vom 27. Februar 1906 (Reichs-Gesetzbl. S. 363) wird
dem deutsch-ostafrikanischen Landesfiskus hiermit, unbeschadet der hergebrachten Gewohnheiten der Ein-
geborenen, für die Dauer von 50 Jahren die ausschlleßliche Gewinnung von Salz, insbesondere die Aus-
beutung der Solquellen in der Landschaft Uwinza, vorbehalten.
In dem vorbezeichneten Gebiete finden bezüglich der Ausbeutung der Solquellen die Vorschriften
in den Abschnitten II und III der vorangezogenen Kaiserlichen Bergverordnung keine Anwendung.
Berlin, den 16. Oktober 1906. ·
Auswärtiges Amt, Kolonial-Abteilung.
Dernburg.
Perlspnalien.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, für die Dauer der
gegenwärtig von ihnen bekleideten Amter den Kammergerichtsrat Menge zum ordentlichen Mitgliede und
den Kammergerichtsrat Queck zum siellvertretenden Mitgliede des Disziplinarhofes für die Schutzgebiete
zu ernennen.
Seine Moajestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Lehrer am
Seminar für orientalische Sprachen in Berlin, Prosessor Dr. Karl Velten den Roten Adler-Orden
vierter Klasse zu verleihen.
Kaiferliche Schutztruppen.
Schutztruppe für Deutsch-Ostafriko.
A. K. O. vom 16. Oktober 1906.
Schön, Leutnant, bis zum 14. Dezember d. Is. zur Dienstleistung bei der Garde-Maschinengewehr-
Abteilung Nr. 1 kommandiert.
Dr. Fülleborn, Stabsarzt à la suite der Schutztruppe, bei den Sanitätsoffizieren der Schutztruppe
eingereiht und bis auf weiteres zur Dienstleistung beim Auswärtigen Amt kommandiert.
Hösemann, Stabsarzt, und Dr. Neubert, Oberarzt, — Anträge um Belassung bei der Schutztruppe
auf weitere 2½ Jahre genehmigt.
Schutztruppe für Südwestafrikoa.
A. K. O. vom 16. Oktober 1906.
Am 31. Oktober aus der Schutztruppe ausgeschieden und mit dem 1. November d. Is. im Heere angestellt:
van Semmern, Oberst, als Kommandeur des 2. Ermländischen Infanterie-Regiments Nr. 151,
Riese, Major und Kommandeur der II. (Proviant-) Kolonnen-Abteilung, als Abtellungskommandeur im
3. Badischen Feldartillerie-Regiment Nr. 50,
v. Klitzing, Hauptmann und Kompagniechef im 1. Feldregiment, im 7. Badischen Infanterie-Regiment
Nr. 142;
die Oberleutnants:
Ostermeyer im 2. Feldregiment, im Infanterie-Regiment Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig
(Ostfriesisches) Nr. 78,
Stuhlmann im 2. Nassauischen Feldartillerie-Regiment Nr. 63, Frankfurt,
v. Ondarza im Großherzoglich Mecklenburgischen Feldartillerle-Regiment Nr. 60 und
v. Sucro im 2. Thüringischen Feldartillerie-Regiment Nr. 55;
die Leutnants:
v. Trotha in der 2. Ersatzbatterie, im 4. Garde-Feldartillerle-Regiment,
Frhr. v. Buddenbrock-Hettersdorf im Königin Elisabeth (Garde Grenadier Regment Nr. 3,
Ahrens im 2. Westpreußischen Feldartillerie-Regiment Nr. 3
Jaeschter# in der I. (Fuhrpark-) Kolonnen-Abteilung, im 1. 2 erzoguch Hessischen Feldartillerie-Reglment
Nr. 25 (Großherzogliches Artillerlekorps),
Weinberger in der 1. Ersatzbatterte, im Altmärkischen Feldartillerle-Regiment Nr. 40,