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Nachurlaub zur Wiederherstellung der Gesundheit nach Deutschland bewilligt:
v. Deimling, Generalmajor, im Anschluß an den ihm durch Order vom 17. Mai d. Js. gewährten
dreimonatigen Urlaub ein zweimonatiger Nachurlaub,
den Leutnants:
Nolte, in der I. (Fuhrpark-) Kolonnen-Abteilung, im Anschluß an den ihm vom Reichs-Kolonial-
amt (Kommando der Schutztruppen) bis zum 29. September d. Is. gewährten neunmonatigen
Urlaub ein sechsmonatiger Nachurlaub und
Zollenkopf, im Anschluß an den ihm vom Reichs-Kolonialamt (Kommando der Schutztruppen) bis
zum 13. September d. Is. gewährten neunmonatigen Urlaub ein dreimonatiger Nachurlaub.
v. der Oelsnitz, Hauptmann und Kolonnenführer der V. (Proviant-) Kolonnen-Abteilung, auf
sein Gesuch der Abschied mit der gesetzlichen Pension, der Aussicht auf Anstellung in der
Gendarmerie und der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform bewilligt.
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) vom 31. August 1907.
Stücker, Feldintendantursekretär, Oberintendantursekretär, am 31. August 1907, behufs Wieder-
anstellung im Bereiche der Königlich Preußischen Heeresverwaltung (bei der Intendantur
der 39. Division), aus der Schutztruppe ausgeschieden.
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) vom 31. August 1907.
Galke, Oberveterinär, am 30. September d. Is., behufs Wiedcranstellung im Bereiche der Königlich
Preußischen Hecresverwaltung, aus der Schutztruppe ausgeschieden.
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) vom 10. Sept. 1907.
Krack und Hansmann, Oberveterinäre, am 30. September d. Is., behufs Wiederanstellung im
Bereiche der Königlich Preußischen Heeresverwaltung, aus der Schutztruppe ausgeschieden.
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) vom 12. Sept 1907.
Schellack, Zahlmeister, am 30. September d. Is., behufs Wiederanstellung im Bereiche der Königlich
Preußischen Heeresverwaltung (in einer Zahlmeisterstelle des XIV. Armeckorps — II. Ba-
taillon 7. Badischen Infanterie-Regiments Nr. 142), aus der Schutztruppe ausgeschieden.
Schutztruppe für Kamernn.
A. K. O. vom 11. September 1907.
Dr. Handl, Stabsarzt, Antrag um Belassung bei der Schutztruppe auf weitere 2 Jahre genehmigt.
Seine Majestät der Kaiser haben Alergnädigt. geruht, den nachbenannten Offizieren usw.
die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar:
Reichs-Kolonialamt (Kommando der Schutztruppen):
Des Königlich Bayerischen Militär-Verdienstordens 4. Klasse mit der Krone und
mit Schwertern:
dem Major Maercker;
des Königlich Bayerischen Militär-Verdienstordens 4. Klasse mit Schwertern:
dem Stabsarzt Dr. Kuhn;
Schutztruppe für Südwestafrika:
Des Königlich Bayerischen Militär-Verdienstordeus 4. Klasse mit der Kronc und
mit Schwertern:
dem Oberstleutnant Scherbening, Allerhöchst beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte des Chefs
des Generalstabes der Schutztruppe;
des Königlich Bayerischen Militär-Verdienstordens 4. Klasse mit Schwertern:
den Hauptleuten:
Wobring im Generalstabe des Etappenkommandos Süd,
Bech, Kolonnenführer in der I. (Fuhrpar Abteil
v. Bosse, Adjutant beim Kommando der Schutztruppe,