W 1024 20
Bestimmungsland Holzsorten Tonnen
Zederr 24 299
Italien: Massarandüba 33
Acapi . 40 —
Zeder. . .. 35 223
Portugal: Zedern 8 9
Jacarandil 287 33
Aeapuü. .. 13 18
Massarandäba: 156 270
Bei einem Vergleiche zwischen der Menge des
im Jahre 1905 ausgeführten Holzes, das einem
Werte von etwa 723 000 Mk. entsprach, z. B.
mit dem Werte der norwegischen Holzausfuhr, die
in demselben Jahre allein für roh verarbeitetes
und behauenes Holz über 35 Millionen Mark
betrug, kommt man zu der Frage, weshalb die
brasilianische Holzausfuhr so sehr wenig ent-
wickelt ist.
Hierzu ist folgendes zu bemerken:
In Brasilien kommen für die Holzgewinnung
zwei umfangreiche und zusammenhängende Wald-
gebiete in Betracht. Das bedenutendste findet sich
im Stromgebiet des Amazonas und seiner zahl-
reichen ausgedehnten Nebenflüsse. Diesem folgt
der größtenteils stark bewaldete Küstenstrich, der
sich von dem Staate Alagôas nach Süden hin
bis Rio Grande do Sul erstreckt. Hieran schließen
sich auf dem Hochlande im Innern Brasiliens
kleinere Waldkomplexe, wie z. B. im Staate Säo
Paulo am Unterlauf der Flüsse Tiété und Parana-
panéma, im Staate Matto Grosso an den sumpfigen
Ufern des Paraguay zwischen Corumbá und
Cuyabáä, im Staate Goyaz in der Nähe der
Hauptstadt und andere. Diese letzteren kleineren
Waldstriche im Innern des Kontinents müssen
bezüglich der Ausbeute der dort vorkommenden
Nutzhölzer für den Export außer Betracht bleiben.
Der im Innern Brasiliens herrschende Mangel
an schiffbaren Flüssen und anderen billigen Trans-
portgelegenheiten schließt jede Reutabilität eines
derartigen Unternehmens aus.
Auch von den Häfen des Amazonastals dürfte
auf Jahre hinaus keine nennenswerte Ausfuhr
von Hölzern zu erwarten sein, da die dort be-
triebene Gewinnung des weit kostbareren Gummis
alle zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte in
Anspruch nimmt. Trotz des oft nicht unbe-
deutenden Zuzugs von Arbeitern aus den Staaten
Maranhüo, Cearä usw. herrscht an den Gummi-
produktionsstätten am Amazonas in der Regel
noch fühlbarer Mangel an Arbeitern.
Von dem littoralen Waldgebiet hat der Süden
bisher lediglich das Holz der Araucaria brasiliensis,
in Brasilien „Pinho“ genannt, sowie das der
Zeder, cedrela brasiliensis, ausgeführt. Einen
großen Umfang dürfte der Holzexport der brasilia-
nischen Südstaaten indessen kaum jemals annehmen,
da die Flüsse, die auf den sich in der Nähe der
Küste hinziehenden Gebirgszügen entspringen, fast
ausschließlich ihren Weg nach dem Innern des
Landes nehmen, um sich dem Flußsystem des
Paranä anzuschließen. Da die wenigen vor-
handenen Eisenbahnen für den Holztransport kaum
in Betracht kommen, stößt auch hier die Ausfuhr
von Hölzern auf bedeutende Schwierigkeiten.
Für die Ausfuhr von Hölzern dürfte zur Zeit
hauptsächlich der Staat Espirito Santo von Be-
deutung sein. Der weitaus größte Teil des bisher
von Rio de Janeiro aus verschifften Holzes ist
von Victoria, der Haupt= und Hafenstadt von
Espirito Santo, oder von dem Rio Doce auf
Küstenfahrzeugen dorthin transportiert worden.
Außerordentlich große und an Nutzhölzern reiche
Waldungen und auf weite Strecken schiffbare Flüsse
wie der Rio Doce und der Itabapoana begünstigten
in Espirito Santo die Holzgewinnung. Hierzu
kommt noch als schwerwiegendes Moment, daß
die dort lebenden Kaffeepflanzer infolge des zur
Zeit äußerst niedrigen Kaffeepreises gezwungen
sind, andere Erwerbsquellen zu erschließen. Aus
diesen Gründen hat sich in jüngster Zeit eine
Anzahl der Besitzer von Urwäldern in Espirito
Santo entschlossen, die Ausbeute der Nutzhölzer
energischer zu betreiben, und auch einige deutsche
Häuser in Rio de Janeiro bringen diesem Gegen-
stand neuerdings reges Interesse entgegen.
Sollten keine neuen und unvorhergesehenen
Schwierigkeiten entstehen, so steht vielleicht zu
erwarten, daß die Holzausfuhr Mittelbrasiliens
größere Ausdehnung annehmen wird. Dies dürfte
umsomehr eintreten, falls sich unter den zum
weitaus größten Teil in Europa noch unbekannten
Holzarten neue und für die europäische und nord-
amerikanische Industrie wertvolle finden sollten.
(Bericht des Handelssachverständigen bei dem Koaiserl.
Generalkonsulat in Rio de Janeiro.)
Hebung des landwirtschaftlichen Betriebs in
Mozambique.
Der Generalgouverneur hat in dem letzten
„Boletim“ vom 10. August d. Is. drei Ver-
ordnungen erlassen, die zur Hebung des Farm-
betriebes im südlichen Teil der Provinz Mozam-
bique dienen sollen. Der Gouverneur geht hierbei
von der Erwägung aus, daß sich der Boden in
den Bezirken von Laurenzo Marques und In-
hambane wohl zum landwirtschaftlichen Betrieb
eignet und die verhältnismäßig große Einfuhr
von Früchten, Gemüsen und Korn vermindert
werden kann.
Die erste Verordnung bezieht sich auf die An-
pflanzung von Obstbäumen. Für die Dauer
von zwei Jahren sollen alle Früchte tragenden