Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

W 1073 20 
Der Export von Zinn und Zinnerz ist danach in allen Staaten zurückgegangen. 
Die im 1. Vierteljahr 1907 für Zinn notierten Preise sind aus der nachfolgenden Übersicht 
zu ersehen, in der gleichzeitig die Mengen des wöchentlich aus Singapore ausgeführten Zinns 
ausgeführt sind: 
Ausfuhr von Zinn aus Singapore im 1. Vierteljahr 1907 nach den 
Berichten der Handelskammer. 
Menge Preis Wechselkurs 
In der Zeit vom in deutschen pro Pikul für Sichtwechsel 
Tonnen in 8 auf Hamburg 
1. bis 9. Jannar 935,89 96,75 bis 93,50 240 
10. 16. - 648,75 94,75 94,00 240 
17. 23. Oü 419,58 94,25 . 96,25 240 
24. 30. - 455.12 94,12½ „ 96,12½ 240 
31. Jannar bis 4. Februar 465,.30 95,00 95,.,75 239½ 
5. bis 23 Februar 774,05 95,12½ 96, 12⅛½ 239½ 
10. " 622,02 94,602% 95,62½ 239½ 
21. 20. - 694,17 95,75 95,00 239⅛ 
27. Februar bis 6. März 330,42 95,62 995,25 239⅛½ 
7. bis 3 Marz 1220,95 95,87½ 95,37½ 239⅛ 
14. - 590,48 95,75 . 93,.,25 239½ 
21. 20. - 483,69 90,7½° 33,25 240 
28. = 31. - 85,18 91,00 91 „87½ 240 
Als niedrigster Preis wurde demnach notiert 90,37 s in der Zeit vom 21. bis 27. März, 
als höchster 96,75 § in der Zeit vom 1. bis 9. Jannar. 
Drämien für die Ergzeugung von Rupfer und 
Quechsilber in Ueuseelond. 
Zufolge einer Ministerialverfügung vom 
25. Juni d. Is. sollen für die Erzeugung von 
gutem, marktgängigem, aus neuseeländischen Erzen 
gewonnenem und in Neuseeland ausgeschmolzenem 
Kupfer nachstehende Prämien gezahlt werden: 
für die ersten 1000 Tonnen, falls an oder 
vor dem 30. Juni 1909 erzeugt: 1000 2; 
für die zweiten 1000 Tonnen, falls in der Zeit 
zwischen dem 1. Juli 1909 und dem 30. Juni 
1910 erzeugt: 500 K; 
für die dritten 1000 Tonnen, falls in der Zeit 
zwischen dem 1. Juli 1910 und dem 30. Juni 
1911 erzeugt: 500 .. 
Ferner ist durch Ministerialverfügung vom 
5. Juli d. Is. eine Prämie in Höhe von 4 Pre. 
für 1 Pfund auf die ersten 100 000 Pfund guten, 
destillierten, marktgängigen, von allen Unreinig- 
keiten freien und in einem neuseeländischen Berg- 
werke gewonnenen Ouecksilbers ausgesetzt worden. 
Wenigstens ein Drittel der Menge muß vor dem 
31. März 1910 und die verbleibenden zwei 
Drittel müssen vor dem 31. März 1911 erzengt 
werden. (The New Zenland Giazettc.) 
  
(Bericht des Kaiserl. Generalkonsuls in Singapore.) 
Einfuhrhäfen auf den Salomonsinseln. 
Laut Verordnungen vom 8. August und 
26. Juli d. Is. sind die Häfen Tulagi vom 
15. September sowie Shortland-Harbour in der 
Bongainville-Straße und Gizo auf der Insel 
gleichen Namens vom 1. Oktober d. Is. zu 
Einfuhrhäfen erklärt. Der Hafen Gavatu ist vom 
8. August d. Is. ab als Eingangshafen geschlossen 
worden. 
In Tulagi ist ferner eine amtliche Niederlage 
errichtet worden, worin zollpflichtige Waren ge- 
lagert werden können. Für die Aufnahme und 
Lagerung sind an Gebühren zu rntrichten: 
a) 3 Pence für jedes gelandete und dem Zollamt 
übergebene Packstück und b) 1 Penny wöchentlich 
Lagergebühr für jedes Packstück. 
(IThe Board of Trade Journal.) 
  
Jolltarländerung in Britisch-Nordborneo. 
In Britisch-Nordborneo ist der Einfuhrzoll 
auf Reis (20 Cent für 1 Pikul) vorläufig auf- 
gehoben worden. 
(The Board of Trade Journal.)
	        
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