Object: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

Nro. 2. 1818. 5 
Koͤniglich Wuͤrttembergisches 
Staats- und Regierungs-Blatt. 
Samstag, 10. Januar. 
  
Se. Königl. Majestát haben, mittelst Reseripts vom 1. Januar, zu ver- 
ordnen geruht, daß diejenigen Diener, welche im abgewichenen Jahre 1617 außer- 
ordentlicher Weise zu den Sitzungen und Berathungen des Königlichen Geheimen= 
Raths berufen waren, auch fur das Jahr 1318 zu auperordentlichen Mitgliedern 
respektioe der ersten und zweiten Abtheilung dieser höchsten Staatsbehörde bestimmt 
seyn sollen, und zwar 
bei der ersten Abtheilung: 
der Geheime Rath, ÖOber-Hof-Intendant, Hof-Kammer-Präsident von 
Mauoctler, ordentliches Mitglied der zweiten Abtheilung; 
bei der zweiten Abtheilung: 
1.) der Präsident von Riedesel, 
2.) der Obertribunal-Präsident von Gros, 
3.) der Obertribunal-Präsident von Georgii, 
.) der Ministerial-Direktor im Departement der auswirtigen Angelegenhceiten, 
Staars-Rath von Reuß, 
5.) der Staatsrath von Weckherlin. 
Den höchsten Befehlen Sr. Königl. Majestct zu Folge hat die umer- 
Eichnere Stelle bekannt zu machen, daß gegen die unter dem 29. v. M. publizirte 
erdnungs-Liste Reklamationen durchaus unzuläßig sind, und keine Behörde 
dergleichen anzunehmen befugt ist. Es versteht sich jedoch hiebei von selbst, daß 
dadurch Ansprüche auf Ergänzungs-Pensionen nicht ausgeschlossen werden, und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.