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Körperschaften von 5 bis 7 Mitgliedern; diese
dürfen bei den einzelnen Schulen von den Eltern
der Schüler auf je drei Jahre gewählt werden.
Anstatt der Schulkomitees können mit Genehmi-
gung des Ministers bei einzelnen Schulen soge-
nannte Governing Bodies gebildet werden; sie
sind der Aufsicht der Schoolboards entzogen und
ihre Rechte und Pflichten sollen in besonders
hierfür zu erlassenden Verordnungen festgelegt
werden.
Kapitel 10 enthält Bestimmungen über die
Anstellung und Entlassung von Lehrern in den
öffentlichen Schulen. Anstellungen wie Ent-
lassungen sind in die Hand des Director of
Education gelegt. Sie erfolgen nach vorheriger
Anhörung von Schulkomitee und Schoolboard.
Wo ein Governing Body besteht, soll dieser die
Funktionen des Schulkomitees und Schoolboard
zusammen ausüben. Jeder Lehrer muß im Besitz
eines vom Educational Department ausgestellten
Erlaubnisscheins zur Lehrtätigkeit sein.
Die Mittel für die Erhaltung der staatlich zu
unterstützenden Unterrichtsanstalten sind nach Ka-
pitel 11 von den gesetzgebenden Körperschaften
aus den ordentlichen Einnahmen der Kolonie zu
bewilligen.
Kapitel 12 enthält eine Reihe von Zusatz-
bestimmungen, von denen einer besonderen Her-
vorhebung nur der § 90 des Gesetzes bedarf;
dieser Paragraph räumt dem Minister auf einer
ganzen Reihe von Gebieten die weitgehendsten
Vollmachten ein, kraft deren er in die Lage ver-
setzt wird, in einzelnen Fällen durch Verordnungen
die Anwendung von Bestimmungen einzuschränken
oder auszuschließen, solange er damit nicht dem
Ziele des Gesetzes selbst entgegenarbeitet.
Missions-Machrichten.
Die Basler Mission hat in Kamerun, wie
wir dem vom Inspektor D. Oehler erstatteten
Jahresbericht entnehmen, gute Fortschritte zu ver-
zeichnen. Sie zählt nach einer zwanzigjährigen
Tätigkeit im Schutzgebiet gegenwärtig 6086 Ge-
meindeglieder auf ihren zwölf Stationen. Im
letzten Jahr wurden 905 Heiden getauft. Mehr
als 1700 Taufbewerber versprechen für die
nächste Zukunft eine bedeutende Zunahme. Am
deutlichsten sind die Fortschritte auf den neu-
gegründeten Stationen Bali und Bamum zu
erkennen. Dort kommt die Mission an die Grenze
des heidnischen Gebiets; in Bamum befindet sich
bereits eine Haussakolonie von 2000 Köpfen.
Unter den älteren Arbeitsfeldern hat das in
Duala und seiner Umgebung gelegene die besten
Fortschritte aufzuweisen. Die Hauptstation Bona-
beri schwang sich durch einen Zuwachs von
404 Seelen an die erste Stelle empor und zählt
nun 1660 Seelen. Bonaku steht ihr nur wenig
nach. Zu diesen Duala-Stationen gehören drei
höhere Schulen (die Mittelschule von Bonaberi
und die beiden deutschen Schulen in Bonabela
und Bonandio), ferner die Mädchenanstalt von
Bonaku, die Missionswerkstätte und die Missions-
handlung. Im laufenden Jahr trat hier auch
der neu ausgesandte Arzt Dr. Häberlin in die
Arbeit.
In Atakpame (Togo) hat die Norddentsche
Missionsgesellschaft eine neue Hauptstation
eröffnet, die sechste im Schutzgebiet. Ihre ersten
Beziehungen zu dieser Gegend reichen bis in die
Mitte der 60er Jahre des vorigen Jahrhunderts
zurück. Als damals ihr Missionar Christian
Hornberger Atakpame besuchte, wurde die vom
König von Dahomey zerstörte Stadt gerade wieder
aufgebaut. Immerhin war hier schon damals
ein wichtiger Handelsplatz, wo die Händler von
der Küste mit den aus dem Innern kommenden
Haussa zusammentrafen. Die Mission hat sich
inzwischen im Küstengebiet kraftvoll entwickelt und
besetzt die neue Station mit zwei Missionaren.
Sie haben im Bezirk bereits sieben Nebenplätze
zu versorgen, die teils im Hochlande von Akposso,
teils an der Straße nach Palime liegen. Von
letzteren ist Sodo mit seiner von etwa 50 Schülern
besuchten Schule am bedeutendsten.
Die seit fünfzehn Jahren in Usambara
wirkende Evangelische Missionsgesellschaft
für Deutsch-Ostafrika hat in Ruanda ein
zweites Arbeitsfeld in Angriff genommen. Ihre
Missionare Johannssen und Ruccius unter-
nahmen eine Erkundungsreise, die sie von
Bukoba nach Usambara am Tanganyika-See,
hierauf zum Kiru-See, von da quer durch Ruanda
führte. Sie durchschritten diese Landschaft ost-
wärts zu derselben Zeit wie Herzog Adolf
Friedrich zu Mecklenburg-Schwerin, der seine
Karawane in entgegengesetzter Richtung führte,
und fanden beim König Msinga von Ruanda
freundliche Aufnahme. Daraufhin gründeten sie
ihre erste Niederlassung, die den Namen Dsinga
erhielt, in der Landschaft Muniaga zwischen dem
Mohasi= und Mugassera-See. Zu ihrer Unter-
stützung stieß hier Missionar Mörchen mit den
beiden Diakonen von der Heyden und Heröbst
zu ihnen. Weitere zwei Tagereisen endlich soll
eine zweite Station angelegt werden.