Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

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Nimmt man, dem Urteile von Sachverständigen 
folgend, den Weltverbrauch an Paragummi für 
1906 zu ungefähr 80 000 t an, so lieferten die 
Malayenstaaten den 200. Teil davon. Man hat 
ausgerechnet, daß die Malayenstaaten im Jahre 
1912: 5475 t Paragummi produzieren können. 
Das würde bei einem jährlich um 10 v. H. 
steigenden Weltverbrauch 4 v. H. des ganzen 
Bedarfs ausmachen. Es fragt sich, ob die Preise 
sich halten. Rationell angelegte, nicht über- 
kapitalisierte Unternehmen können bei einem 
Preis von 2 sh 6 d pro engl. Pfund Dividenden 
von 5 bis 6 v. H., aber auch sehr viel mehr 
geben. Die Herstellungskosten schätzt man heute 
auf 1 sb. 
(Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Singapore 
vom 30. Angust 1907.) 
Die Straußenzucht in der Kapkolonie. 
Die kapländische Straußenzucht hat in neuerer 
Zeit einen bemerkenswerten Aufschwung erfahren. 
Im Jahre 1857 begann man damit, junge 
Strauße in der Gefangenschaft für Zwecke der 
Federgewinnung zu züchten. Die neue Zucht 
machte zunächst nur langsame Fortschritte, so daß 
die Zahl der auf Farmen gehaltenen Strauße 
im Jahre 1865 erst 80 betrug. Sie stieg bis 
zum Jahre 1875 auf 21 751 Stück. Eine ge- 
waltige Entwicklung erfuhr die Straußenzucht im 
Jahre 1880, wo sie bei den verschiedenartigsten 
Klassen der Bevölkerung als reichlichen Lohn ver- 
sprechender Erwerbszweig in Aufnahme kam. Im 
Jahre 1897 wurden im ganzen 237 960 Strauße 
gehalten, nach der letzten Zählung waren 
358 370 Stück vorhanden, deren Einzelwert 
zwischen 2 L 10 sh und 500 K vari#erte. Die 
größten Straußenfarmen, deren durchschnittliche 
Flächen 7000 Morgen ausmachen, liegen im 
Oudtshoorndistrikt; ferner gibt es im Midlands- 
Distrikt Straußenzucht betreibende Farmen mit 
einem Flächeninhalt von je 5000 bis 6000 Morgen 
(im Werte von 4 bis 6 L pro Morgen). 
Der Wert der im Jahresdurchschnitt von 
einem Strauß erzielten Federn schwankt je nach 
dem Wert der Tiere zwischen 7,50 8 bis 130 8; 
der höchste Jahresertrag, der bisher von einem 
Vogel nachweislich erzielt worden ist, betrug 
150 S. Am wertvollsten sind die Schwingen und 
Steuerfedern des ausgewachsenen mänrlichen 
Straußes. Die Art der Federn weicht in den 
verschiedenen Distrikten der Kapkolonie wesentlich 
voneinander ab. Der Oudtshoorndistrikt liefert 
eine Feder von ungewöhnlicher Länge (über 
29½ engl. Zoll), die jedoch die Dichtigkeit und 
Reichhaltigkeit des Halms, der bei den kleinen 
  
Federn aus dem Middleburger und Bedforder 
Distrikt hervortritt, vermissen läßt. 
Die Federn der wilden Strauße sind fettig 
und schmutzig und haben einen langen Kiel. Die 
Bestrebungen der südafrikanischen Züchter gehen 
darauf hinaus, durch zweckentsprechende Zucht- 
wahl die Größe des Kieles zu vermindern und 
die Fülle des Halms zu vergrößern. Für diesen 
Zweck tut das Zuchtbuch, das sogenannte Ostrich 
Stud Book, gute Dienste. Einen großen Fehler 
bilden bei Straußenfedern Streifen (bars), die 
bei den wilden Tieren nicht gefunden werden 
und nach Ansicht des amtlichen Sachverständigen 
mehr auf unzweckmäßige Kreuzung als aufs Be- 
schädigungen durch Milben oder Straußenfliegen 
zurückzuführen sind. Man sucht neuerdings dem 
Vorkommen solcher Mängel durch eine gute Er- 
nährungsweise abzuhelfen. 
Die Kapregierung hat in richtiger Erkenntnis 
des Wertes, der in der Straußenfederindustrie 
liegt, die Straußenzucht durch eine besondere Ge- 
setzgebung geschützt. Die verschiedenen Sorten 
werden registriert und das Töten von gefangen 
gehaltenen Straußen ist nur ihrem Besitzer ge- 
stattet. Die Federhändler müssen einen Jahres- 
erlaubnisschein zum Preise von 5 LK lösen und 
haben über ihren Handel besonders Buch zu 
führen. Das Fangen oder Töten von wilden 
Straußen oder das Wegnehmen von Eiern ist 
auf Kronländereien nur auf Erlanbnisschein und 
auf Privatländereien nur mit Genehmigung des 
Besitzers gestattet. Auch kann der Gouverneur 
eine Schonzeit für wilde Strauße anordnen. 
Vor kurzem hat das kapländische Parlament ein 
Gesetz angenommen, nach dem die Ausfuhr von 
Straußen und Straußeneiern aus der Kapkolonie 
verboten wird. Dem Diebstahl von Straußen= 
federn soll zudem noch durch neue gesetzliche 
Maßnahmen, die auf die Registrierung von 
Straußen und Federn Bezug haben, vorgebeugt 
werden. 
Die Ausfuhr von Stranußenfedern belief sich 
im Jahre 1882 auf 253 954 lbs im Werte von 
5 323 897 8; im Jahre 1905 umfaßte sie da- 
gegen 471 027 lbs im Werte von 5 136 998 8, 
was der Menge nach eine Zunahme um 
217 073 lbs, aber dem Werte nach eine Ab- 
nahme um 1386 899 3 bedeutet. Die Wert- 
minderung ist darauf zurückzuführen, daß jetzt 
eine große Menge geringwertiger Federn an den 
Markt kommt. Von letzteren gehen große Posten 
nach Deutschland, wo sie zur Herstellung von 
Boas und in der Spielwarenfabrikation Ver- 
wendung finden. Im Jahre 1906 sind 
547 697 lbs Straußenfedern ausgeführt worden, 
die einen Wert von 6 842 878 3 darstellten. 
Hiervon entfiel auf den Versand über Port Eliza-
	        
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