fullscreen: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenundzwanzigster Jahrgang. 1899. (27)

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Von dem Bezirke des Hauptsteueramts zu Münster sind ferner die Steuerämter I zu Beckum, 
Oelde und Wadersloh abgezweigt, welche dem Hauptsteueramte zu Lippstadt zugetheilt worden sind. 
Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Dortmund ist die Zollabfertigungsstelle am Bergisch- 
Märkischen Bahnhofe zu Dortmund nach dem Südbahnhofe daselbst verlegt worden. 
Die Jollabfertigungesele am Südbahnhofe zu Dortmund hat folgende Abfertigungsbefugnisse: 
Zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen ! und II über zollpflichtige Waaren und 
inländisches Salz, zur Ausfertigung von Versendungsscheinen 1 und ll und zur Erledigung von Ver- 
sendungsscheinen II über inländischen Taback, zu Abfertigungen im Eisenbahnverkehr und zwar: Waaren- 
Ein= und Ausgang (§§. 63 und 66 bis 71 d. V. S.G.), Aus= und Umladungen der unter Wagenver- 
schluß beförderten Güter (§. 65 d. V. Z.G.), Wiederanlegung des amtlichen Verschlusses bei Verschlußver- 
lezungen (§. 96 d. V. B.G. und §. 27 des Eisenbahn-Zollregulativs), Abfertigung der unter Eisenbahn= 
wagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter; ferner die Befugniß zur Abfertigung von Leinengarn der 
Nr. 22 u und b, Leinenwaaren der Nr. 22, 22 1xK 1 und 2, sowie der Anmerkung zu Nr. 22 f und g 
des Zolltarifs und Wollenwaaren der Nr. 41 4 5 und 6 des Zolltarifs zu anderen als den höchsten 
Sätzen dieser Nummern, zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Bieres, 
Branntweins und Tabacks und zur Erhebung von Uebergangsabgaben sowie Ausfertigung und Erledigung 
von Uebergangsscheinen. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Hauptsteueramte zu Gleiwitz die Befugniß zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über 
Waaren, die für die Firmen Adolf Rose Nachfolger, J. Krebs und Julian Bartenstein daselbst 
eingehen, 
dem Steueramte l zu Coepenick im Bezirke des Hauptsteueramts zu Eberswalde die Befugniß 
zur Ausfertigung von Begleitscheinen ! über das in der chemischen Fabrik von Balzer & Co. 
in Grünau als Nebenprodukt gewonnene, undenaturirt abzulassende Salz, 
dem Steueramte I zu Dorsten im Bezirke des Hauptsteueramts zu Bochum die Befugniß 
zur zollamtlichen Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß für die Firma Stevens & 
Schürholz zu Dorsten-Hochfeld mit Begleitschein 1 oder Begleitzettel eingehenden Kokosgarne, 
dem Nebenzollamte IlI zu Botzanowitz im Bezirke des Hauptzollamts zu Landsberg O.-S. 
die Befugniß zur Abfertigung von Getreide, welches mit dem Anspruch auf Ertheilung von Ein- 
fuhrscheinen zur Ausfuhr angemeldet wird, und 
dem Steueramte I zu Scharmbeck im Bezirke des Hauptzollamts zu Geestemünde die unbe- 
schränkte Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen J. 
Im Königreiche Bayern. 
Das Nebenzollamt 1 mit Aufschlag-Einnehmerei zu Hindelang im Bezirke des Hauptzollamts 
zu Pfronten ist in ein Nebenzollamt II mit Aufschlag-Einnehmerei umgewandelt worden. 
Im Königreiche Sachsen. 
Das Steueramt zu Wilsdruff im Bezirke des Hauptsteueramts zu Dresden ist in ein Unter- 
steueramt und das Untersteueramt zu Limbach im Bezirke des Hauptsteueramts zu Chemnitz in ein 
Steueramt umgewandelt worden. 
Am Bahnhofe Plagwitz-Lindenau ist eine dem Hauptzollamte zu Leipzig unterstellte Zoll= 
abfertigungsstelle mit folgenden Befugnissen errichtet worden: 
4 Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I und lI, auch über inländisches Salz, Aus- 
sertigung und Erledigung von Versendungsscheinen I und II über inländischen Taback, Ausfertigung von 
Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs, unbeschränkte Abfertigungen im Eisenbahnverkehre 
(Waaren-Ein= und Ausgang, Aus= und Umladungen, Wiederanlegung des amtlichen Verschlusses, 
Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüterl, Abfertigung von Baum- 
wollengarnen der Nr. 26 1, 2 und 3, Leinengarnen der Nr. 22 a und b, Leinwand der Nr. 22f, 8 
1 und 2 und der Anmerkung zu k und g, Wollenwaaren der Nr. 41 4 5 und 6 und hartem Kammgam 
aus Glanzwolle der Nr. 41 2 zu anderen als den höchsten Zollsätzen dieser Nummern sowie Abfertigung 
der mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Biere, Branntweine, Branntweinfabrikate und 
eingesalzenen Gegenstände. 
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