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Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den bisher mit der Vertretung
des Direktors der Kolonial-Abteilung des Auswärtigen Amts beauftragten Wirklichen Geheimen Rar
Dernburg zum Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts zu ernennen.
Kllerhöchste Ordre, betr. die Stellvertretung des Reichskanzlers im Geschäftskreise
des Beichs-Kolonialamts.
Vom 17. Mai 1907.
Aif Ihren Antrag will Ich den Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts, Wirklichen
Geheimen Rat Dernburg, mit Ihrer Stellvertretung im Geschäftskreise des Reichs-Kolonialamts
nach Maßgabe des Gesetzes vom 17. März 1878 (Reichs-Gesetzbl. Seite 7) hierdurch beauftragen.
Wiesbaden, den 17. Mai 1907.
gez. Mlhelm I. B.
An den Reichskanzler. ggez. Bülow.
Beschluß des Bundesrats, betreffend die unter der Firma „Debundscha-Dflanzung“
mit dem Sitz in Berlin gegründete Rolonial-Gesellschaft.
In Gemäßheit des § 11 des Schuzgebietsgesetzes vom 25. Juli 1900 (Reichs-Gesetzbl.
1900, Seite 813) wird nachstehendes zur öffentlichen Kenntnis gebracht:
Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 11. April d. Is. beschlossen, der mit dem Sitze
in Berlin gegründeten Kolonial-Gesellschaft „Debundscha-Pflanzung“ auf Grund der nachstehenden,
vom Reichskanzler genehmigten Satzungen die Körperschaftsrechte zu verleihen.
Satzungen der Debundscha-Hflanzung.
1. Allgemeine Bestimmungen.
§5 1. Unter der Firma Debundscha- Pflanzung wird auf Grund des § 11 des Schut-
gebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900, Seite 813) eine Kolonialgesellschaft errichtet.
§5 2. Zweck der Gesellschaft ist die Anlage, Ubernahme und der Betrieb von Land= und
Plantagenwirtschaft, der Erwerb und die Verwertung von Grundbesitz, der Betrieb von Handel und
Gewerbe sowie der Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmungen in Kamerun und den benach-
barten Kolonien.
§5 3. Die Gesellschaft hat ihren Sitz und allgemeinen Gerichtsstand in Berlin.
§ 4. Die Dauer der Gesellschaft ist nicht beschränkt.
§* 5. Die Organe der Gesellschaft sind:
der Vorstand,
der Aufsichtsrat,
die Hauptversammlung.
§ 6. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen rechtswirksam durch einmalige Ver-
öffentlichung im „Deutschen Reichsanzeiger". Bei bekannt gemachten Fristen wird der Tag der Aus-
gabe des Blattes mitgerechnet. ,
2. Grundkapital.
8 7. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 220 000 Mark, eingeteilt in 1100 Stamm—-—
anteile der Serie A über je 200 Mark, die die Nummern 1—1100 tragen.
Von diesen Anteilen erhalten die Gründer solche im Nominalbetrage von 120 000 Mark.
Sie bringen für diese Anteile die ihnen als Miteigentümern gehörigen, am Westabhange des
Kamerun-Gebirges in Debundscha im Bezirk Viktoria belegenen zwei Grundstücke nebst Pflanzungen,
Baulichkeiten und Inventar mit allen darauf ruhenden Rechten und Pflichten und allen zu dem auf
ihre gemeinschaftliche Rechnung geführten Pflanzungsbetriebe gehörigen Aktiven und Passiven nach
der Bilanz vom 30. Juni 1905 in die Gesellschaft ein.
Vom 1. Juli 1905 ab wird der Betrieb als auf Rechnung der Gesellschaft geführt an-
gesehen. Alle seitdem für die Gemeinschaft der Gründer entstandenen Aktiven und Passiven gehen
auf Rechnung der Debundscha-Pflanzung.