Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

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Verordnung des Gouverneurs von Togo, betr. Rusdehnung ber Verordnung über 
Kleinverkauf und Kusschank von Branntwein.) 
Vom 2. Mai 1907. 
Auf Grund des § 15 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900, S. 813) und des 
5 5 der Verfügung des Reichskanzlers, betreffend die seemannsamtlichen und konsularischen Befugnisse 
und das Verordnungsrecht der Behörden in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee, vom 
27. September 1903 (Kol. Bl. S. 509) wird folgendes verordnet: 
§ 1. Die Bestimmungen der Verordnung, betreffend die Neuregelung des Kleinverkaufs 
und Ausschanks von Branntwein im Togogebiet, vom 28. März 1900 (Kol. Bl. S. 535) finden auch 
auf die an den Bahnstrecken des Schutzgebietes oder in einer Entfernung bis zu 5 km von der 
Eisenbahnhaltestelle gelegenen Orte Anwendung. 
§5 2. Die unmittelbare Umgebung einer Ortschaft im Sinne des § 1 der Verordnung vom 
28. März 1900 umfaßt einen Kreis von 5 km Halbmesser. 
Diese Verordnung tritt mit dem 1. Juli 1907 in Kraft. 
Lome, den 2. Mai 1907. 
Der Gouverneur. 
Graf Zech. 
Bekanntmachung des GCouverneurs von Togo, betr. den Gouvernementsrat. 
Vom 16. April 1907. 
Zu außeramtlichen Mitgliedern des Gonvernementsrates für das Rechnungsjahr 1907/08 
sind ernannt die Herren: 
Kaufmann Armerding, Kaufmann Richers und 
Kaufmann Freese, Prflanzungsleiter Woekel; 
Kaufmann Grunitzky, 
zu außeramtlichen stellvertretenden Mitgliedern die Herren: 
Kaufmann Ebner, l Kaufmann Lutze und 
Kaufmann Hundt, « Pflanzungsleiter Schleinitz. 
Kaufmann Klingler, 
Lome, den 16. April 1907. 
Der Gouverneur. 
Graf Zech. 
  
Dersonalien. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, dem Leiter der Forstverwaltung 
des ostafrikanischen Schutzgebiets, Königlichen Oberförster Otto Eckert in Daressalam, den Charakter 
als Kaiserlicher Regierungs= und Forstrat zu verleihen. 
Seine Majestät der König von Württemberg hat geruht, dem Bezirksrichter Adae 
beim Gouvernement von Kamerun das Ritterkrenz 1. 1. Klasse des Friedrichsordens zu verleihen. 
Im Reichs-Kolonialamt sind mit Wirkunger vom 1. April d. Is. ernannt worden: 
Zu Geheimen expedierenden Sekretären und Kalkulatoren die bisherigen Militär-Intendantursekretäre 
Elste, Beck, Wienstein, Schulz (Franz), Kutzner und Fleischmann; 
zum Geheimen Registrator der bisherige Ober-Militär-Intendantursekretär Meyer (Franz). 
*) Vom 28. März 1900 (Kol. Bl. S. 535
	        
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