E 720 2
Anlage 2. Derpfändung kund
Zur Sicherheit für die Forderungen, welche der Verwaltung aus dem
Vertrage vom gegen den
etwa erwachsen möchten, wird dieser hierdurch diejenige
Forderung von Mark verpfändet, welche dem Unterzeichneten gegen die
Hauptverwaltung der Staatsschulden
Reichsschuldenverwaltung laut Konto
äusteht. Zugleich wird die ermächtigt, den Antrag auf hänzlichee oder
teilweise Löschung der Forderung, gegen Ausreichung von Schuldverschreibungen der ½“
konsolidierten Anleihe an sie, selbst zu stellen und die Zinsen des Kontos zu erheben.
, den ten 19
Angenommen:
Kaiserliche
(Unterschrift.) (Unterschrift des Verpfänders.“
(Diese Unterschrift ist gerichtlich oder
notariell zu beglaubigen.,
Anlage 3. Derpfändungsurhunde.
Zur Sicherheit für die Forderungen, welche der Verwaltung aus dem
Vertrage vom gegen den
etwa erwachsen möchten, wird dieser hierdurch diejenige
Forderung verpfändet, welche dem Unterzeichneten — gegen die Deutsche Reichsbank laut Depot-
schein Nr. — gegen die Königliche Seehandlung (Preuß. Staatsbank) laut Depotschein
Nr. — gegen die Sparkasse dd. laut Sparkassenbuch
Nr. — auf Herausgabe — der — des — im letzteren bezeichneten — Wertpapiere —
Guthabens — zusteht. Zugleich wird die ermächtigt, das vor-
stehende — Depot bei der Reichsbank — Königl. Seehandlung (Preuß. Staatsbank) — Guthaben
bei der Sparkasse — zu erheben und darüber Quittung zu erteilen.
f, den ten 19
Angenommen:
Kaiserliche ,..................
(Unterschrift.) (Unterschrift des Verpfänders.)
AKulage 4.
Erste AKusfertigung.
, den 19
An
das Kontor für Wertpapiere der Reichshauptbank,
der Königlichen Seehandlung (Preuß. Staatsbank)
in
Berlin.
Die Reichsbank — Königl. Seehandlung — benachrichtige , daß
die nach dem Depotschein
Nr. über Mark
für eigene Rechnung dort in Verwahrung gegebenen Wertpapiere und das der Reichsbank
— Königl. Seehandlung — gegenüber zustehende Rückforderungsrecht dem Kaiserlichen
als Sicherheit für
verpfändet habe.