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Nro. 13.
Regierungs-Blatt
fuͤr das
Königreich Württemberg.
**-! -e# , den 31. März 1832. n
Inhalt.
Königl. Dekrete. Erlaubnif zu Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten.
Verfügungen der Derartements. Verfügung, betreffend den Abdruck und Verkauf der Pfandscheins-Formulare.
— Bekanntmachung, die Unterdrückung der in Rheinbavern erschienenen Zeitblätter: „die teutsche
Tribüne“ und „der Westbote,“ so wie des zu Hanau erschienenen Zeitblatts: „die neuen Zeitschwingen“
betreffend. — Verfügung, betreffend die Regulirung der Ausgangsjölle vom Dinkel im Verhältniß zu
den bestebenden Jollsätzen von Kernen. — Privilegium gegen den Nachdruck des Werlo: die Erde und ihre
Bewohner, ein Lehr= und Lesebuch für Schule und Haus von E. F. V. Hoffmann.
Dienst-Erledigungen.
1. Unmittelbare Königliche Dekrete.
A) Erlaubniß zu Annahme eines fremden Ordens. *
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 29. d. M.
an den Ordens-Vice-Kanzler, dem General-Major und General-Quartiermeister
v. Bangold auf sein Ansuchen die Erlaubniß zu ertheilen geruht, das von des Großherzogs
von Hessen K. H. ihm verliehene Commandeur-Kreuz zweiter Elasse des Ludwigs-Ordens
anzunehmen und zu tragen.