Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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Nro.  13.
Regierungs-Blatt
fuͤr  das
Königreich  Württemberg.

**-!  -e#  ,  den  31.  März  1832.  n

 

Inhalt.

Königl.  Dekrete.  Erlaubnif  zu  Annahme  eines  fremden  Ordens.  —  Dienst-Nachrichten.

Verfügungen  der  Derartements.  Verfügung,  betreffend  den  Abdruck  und  Verkauf  der  Pfandscheins-Formulare.
  —  Bekanntmachung,  die  Unterdrückung  der  in  Rheinbavern  erschienenen  Zeitblätter:  „die  teutsche
  Tribüne“  und  „der  Westbote,“  so  wie  des  zu  Hanau  erschienenen  Zeitblatts:  „die  neuen  Zeitschwingen“
betreffend.  —  Verfügung,  betreffend  die  Regulirung  der  Ausgangsjölle  vom  Dinkel  im  Verhältniß  zu
den  bestebenden  Jollsätzen  von  Kernen.  —  Privilegium  gegen  den  Nachdruck  des  Werlo:  die  Erde  und  ihre
Bewohner,  ein  Lehr=  und  Lesebuch  für  Schule  und  Haus  von  E.  F.  V.  Hoffmann.

Dienst-Erledigungen.

 

 

1.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
A)  Erlaubniß  zu  Annahme  eines  fremden  Ordens.  *

Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  höchsten  Dekrets  vom  29.  d.  M.
an  den  Ordens-Vice-Kanzler,  dem  General-Major  und  General-Quartiermeister
v.  Bangold  auf  sein  Ansuchen  die  Erlaubniß  zu  ertheilen  geruht,  das  von  des  Großherzogs
  von  Hessen  K.  H.  ihm  verliehene  Commandeur-Kreuz  zweiter  Elasse  des  Ludwigs-Ordens
  anzunehmen  und  zu  tragen.