Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

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Saatenstand im Kreise Andischan war gegen das 
Vorjahr um dieselbe Zeit um 15 v. #. schlechter. 
Das Reifen verspätete sich um 10 Tage; man 
erwartet eine um 15 v. niedrigere Ernte. 
Im K Kreise Namangan steht die Baumwolle besser 
als im vorigen Jahre. Man erwartet hier eine 
gleiche Ernte wie im vorigen Jahre. Nieder- 
gegangener Hagel hat gegen 5 v. H. der Saaten be- 
schädigt. Im Kreise Kokand übertrifft der Saaten- 
stand den vorjährigen um 2 v. H. Es wird 
hier eine um 20 v. H. höhere Ernte erhofft. 
Im schlechtesten Stande befanden sich die Baum- 
wollsaaten im Kreise Margelan, wo sie im Ver- 
gleiche mit den vorjährigen um 20 v. H. schlechter 
stehen. Indessen wird die Zunahme in der 
Anbaufläche diesen Ausfall im Ertrage kom- 
pensieren, so daß man auf eine ebenso große 
Baumwollernte wie im vorigen Jahre rechnen 
kann. Von Faktoren, die ungünstig auf den 
Saatenstand eingewirkt haben, werden Rost und 
Raupen gemeldet. 
Die Baumwollanbauflächen haben in diesem 
Jahre fast in allen Rayons zugenommen. Haupt- 
anlaß dazu war der hohe Preis der Faser in 
der vorigen Handelssaison, der die Möglichkeit 
bot, günstig und mit Vorteil die Baumwollernte 
zu realisieren, sowie auch der Umstand, daß Auf- 
käufer schon im Februar begonnen haben, Vor- 
schüsse auf die zukünftige Baumwollernte zu be- 
willigen. Im Syr-Darjagebiet wurden in früheren 
Jahren große Ländereien überhaupt nicht bebaut, 
und zwar aus Furcht vor den Henuschrecken, jetzt 
jedoch sind sie mit Baumwolle angesät. Im Fer- 
chanagebiet, wo es keine freien für den Baumwoll- 
anbau geeigneten Ländereien mehr gibt, ist die Er- 
weiterung der Anbaufläche hauptsächlich durch 
Verwendung von Getreidefeldern und Gemüse- 
und Obstgärten zu Baumwollpflanzungen erfolgt. 
Eine Verminderung des Anbauareals wird 
nur im Gouvernement Eriwan festgestellt, und 
zwar infolge der guten Preise für Weizen und 
Reis. Im Gouvernement Baku dagegen Kreis 
Dschewad) hat die Anbauslächen zugenommen. 
Torg. Prom. (inz.) 
Ulldung eines Baumwollkomitees in Bußland. 
Vor einiger Zeit ist auf Veranlassung des 
Chefs der Kaiserlich russischen Hauptverwaltung 
für Landeinrichtung und Landwirtschaft in St. 
Petersburg ein Baumwollkomitee gebildet worden, 
das die Interessen des inländischen Baumwoll= 
anbaus und der Baumwolle verarbeitenden In- 
dustrie Rußlands schützen und stärken soll. Den 
Vorsitz in dem Komitee hat der frühere Handels- 
minister, jetzige Präsident der Bank für aus- 
wärtigen Handel, W. J. Timirjaseff ange- 
  
nommen. Zu Komiteemitgliedern sind Vertreter 
der landwirtschaftlichen Hauptverwaltung und der 
Ministerien für Finanzen, Handel, Verkehr, des 
Krieges und des Kaiserlichen Hauses (Apanagen- 
verwaltung) berufen. Es sind ferner durch ständige 
Abgeordnete vertreten die Börsenkomitees von 
St. Petersburg und Moskan, die russisch-chinesische 
Bank, die internationale Handelsbank, die russische 
Bank für auswärtigen Handel und endlich die 
Textilabteilung des Verbandes der russischen In- 
dustriellen, diese mit 11 Abgeordneten. Das 
Sekretariat des Komitees befindet sich in der 
Landwirtschaftlichen Hauptverwaltung (Abteilung 
für Landwirtschaft). Zum ständigen Sekretär des 
Komitees in Turkestan ist der Börsenvorsteher 
A. J. Siegel in Kokand berufen. 
Das Komitee wird über Maßnahmen zur Er- 
weiterung und Verbesserung des Baumwollbaues, 
besonders auch über damit in Zusammenhang 
stehende neue Bewässerungsanlagen, über Baum- 
wollhandel und "transport, die Lage der In- 
dustrie und andere interessierende Fragen be- 
raten. In den ersten Sitzungen hat sich die 
Mehrheit der Mitglieder dahin geeinigt, daß die 
Bemühungen zur Hebung des Baumwollbaues 
einstweilen auf Turkestan und Transkaspien (ohne 
Buchara und Chiwa) beschränkt werden sollen. 
Eine Mitgliederabordnung wird demnächst diese 
Gebiete bereisen und festzustellen versuchen, welche 
Ländereien sich gegenwärtig als frei und zur 
Baumwollkultur geeignet bezeichnen lassen. In 
erster Linie wird eine Durchsicht des Gesetzes über 
die Grundbesitzrechte der nomadisierenden Ein- 
geborenen erstrebt. Nach dem jetzt geltenden 
Rechte sind die Staatsländereien den darauf 
nomadisierenden Stämmen zu unbegrenzter, ge- 
meinschaftlicher Nutznießung überlassen. Einem 
Antrage des Komitees entsprechend stellt die land- 
wirtschaftliche Hauptverwaltung einen Gesetzent- 
wurf zur Bildung von Landreservaten für die 
Nomaden der zentralasiatischen, russischen Be- 
sitzungen fest. Die sich dann ergebenden freien 
Ländereien würden in größerem Umfange zu 
Zwecken des Baumwollbaues erschlossen werden 
können. Die weitere Absicht ist, mit Rücksicht auf 
die Finanzlage des Staates privaten Unter- 
nehmungsgeist in möglichst großem Umfang zur 
Beteiligung kommen und nicht die erstrebten Fort- 
schritte von der Größe verfügbarer Staatsmittel“) 
) Zurzeit sind staatliche Bewässerungsarbeiten auf 
die Lenrbptepnr. beschränkt. Die Arbeiten wurden 
hier im Jahre 1901 begonnen und sollten 1906 be- 
endet sein (Bewässerung von 50 000 ha). Inzwischen 
hat sich jedoch herausgestellt, daß die veranschlagten 
Baukosten um mindestens 100 v. H. höher ausfallen 
werden. Im letzten Falle werden die bisher wenig 
vorgeschrittenen Arbeiten im Jahre 1912 zum Abschluß 
kommen.
	        
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