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ihm einzuziehenden fiskalischen Hafenabgaben sind in allen Fällen vor Ausführung der Leistungen
zu begleichen.
Dem Betriebsunternehmer steht an allen beförderten Gepäckstücken, Tieren und Gütern ein
Pfandrecht zu für die Bezahlung seiner Gebühren und sonstiger aus dem Betriebe sich ergebenden
Forderungen, sowie der Hafengebühren, mit deren Einziehung er betraut ist.
Lüderitzbucht, den 190
Woermann-Linie,
hier.
n0 ersuche Sie hierdurch, auf Grund der vom Kaiserlichen Gonvernement für Deutsch-
Südwestafrika veröffentlichten Betriebsordnung vom l JJUJ die auf der
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anliegenden, von un k vezeichneten Liste") ausgeführten Personen, Gepäckstücke, Tiere ’l Güter
das nicht i* |A auch nQ 2 n —-
ist auszustreichen. ,U von „ auf " umzuladen.
I. Für Empfänger , » «. ··«sindwir ,
oder Verschiffer Zur Zahlung der tarifmäßigen Gebühren bin ich bereit.
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II. Für Schifsführer Die tarifmäßigen Gebühren sind vom Absender einzuziehen, doch
oöder deren Agenten halten wir uns für deren richtigen Eingang verantwortlich.
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halte ich mich
Mit Hochachtung
Unterschrift
Signale für den Landungsbetrieb in Tüderitzbucht.
Am Flaggenmast der Brücke geheißt, bedeutet:
„Aufhören mit Löschen“.
8 „Wieder anfangen“.
Am Bord der Dampfer:
B „Leichter oder Floß ist voll, wünsche Schlepper“.
R A oder 4 lange Töne mit der Dampfpfeife:
„Floß, Leichter oder Boot treibt weg“.
F „Reede-Offizier wird gewünscht"“.
Die Steurer der Schiffs-Barkassen sind von der Schiffsleitung zu instruieren, daß sie sowohl
den Anordnungen des Brücken= als auch des Reede-Offiziers Folge zu leisten haben.
Tarif für den hafen in Tüderitzbucht.
I. Für die auf dem Seewege ankommenden oder abgehenden Personen, Tiere und Güter
ist eine Hafengebühr an den Fiskus zu zahlen.
Güter und Tiere, die unter Zahlung der Hafengebühr nach Lüderitzbucht eingeführt worden
sind, im späteren Verlaufe aber von dort nach Swakopmund wieder ausgeführt werden sollen, sind
von der sonst bei der Ausfuhr zu zahlenden Hafengebühr befreit.
Sie unterliegen jedoch bei der Wiedereinfuhr in Swakopmund der dort bestehenden
Hafengebühr.
*) Die Liste lann bei Aufträgen zur Landung auch durch Manifest bbzw. durch das indossierte
Konnossement ersetzt werden. Bei Aufträgen zur Verschiffung sind die von den in Frage kommenden Reedereien
vorgeschriebenen „Verladezettel“ ausgefüllt einzureichen.