Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

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ihm einzuziehenden fiskalischen Hafenabgaben sind in allen Fällen vor Ausführung der Leistungen 
zu begleichen. 
Dem Betriebsunternehmer steht an allen beförderten Gepäckstücken, Tieren und Gütern ein 
Pfandrecht zu für die Bezahlung seiner Gebühren und sonstiger aus dem Betriebe sich ergebenden 
Forderungen, sowie der Hafengebühren, mit deren Einziehung er betraut ist. 
Lüderitzbucht, den 190 
Woermann-Linie, 
hier. 
n0 ersuche Sie hierdurch, auf Grund der vom Kaiserlichen Gonvernement für Deutsch- 
Südwestafrika veröffentlichten Betriebsordnung vom l JJUJ die auf der 
d 
anliegenden, von un k vezeichneten Liste") ausgeführten Personen, Gepäckstücke, Tiere ’l Güter 
das nicht i* |A auch nQ 2 n —- 
ist auszustreichen. ,U von „ auf " umzuladen. 
I. Für Empfänger , » «. ··«sindwir , 
oder Verschiffer Zur Zahlung der tarifmäßigen Gebühren bin ich bereit. 
. .. .. .. Empfange1.· 
h — 
II. Für Schifsführer Die tarifmäßigen Gebühren sind vom Absender einzuziehen, doch 
oöder deren Agenten halten wir uns für deren richtigen Eingang verantwortlich. 
gang 
halte ich mich 
Mit Hochachtung 
Unterschrift 
Signale für den Landungsbetrieb in Tüderitzbucht. 
Am Flaggenmast der Brücke geheißt, bedeutet: 
„Aufhören mit Löschen“. 
8 „Wieder anfangen“. 
Am Bord der Dampfer: 
B „Leichter oder Floß ist voll, wünsche Schlepper“. 
R A oder 4 lange Töne mit der Dampfpfeife: 
„Floß, Leichter oder Boot treibt weg“. 
F „Reede-Offizier wird gewünscht"“. 
Die Steurer der Schiffs-Barkassen sind von der Schiffsleitung zu instruieren, daß sie sowohl 
den Anordnungen des Brücken= als auch des Reede-Offiziers Folge zu leisten haben. 
Tarif für den hafen in Tüderitzbucht. 
I. Für die auf dem Seewege ankommenden oder abgehenden Personen, Tiere und Güter 
ist eine Hafengebühr an den Fiskus zu zahlen. 
Güter und Tiere, die unter Zahlung der Hafengebühr nach Lüderitzbucht eingeführt worden 
sind, im späteren Verlaufe aber von dort nach Swakopmund wieder ausgeführt werden sollen, sind 
von der sonst bei der Ausfuhr zu zahlenden Hafengebühr befreit. 
Sie unterliegen jedoch bei der Wiedereinfuhr in Swakopmund der dort bestehenden 
Hafengebühr. 
  
  
*) Die Liste lann bei Aufträgen zur Landung auch durch Manifest bbzw. durch das indossierte 
Konnossement ersetzt werden. Bei Aufträgen zur Verschiffung sind die von den in Frage kommenden Reedereien 
vorgeschriebenen „Verladezettel“ ausgefüllt einzureichen.
	        
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