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Flaggen- und Pfeifensignale am Bord der Dampfer:
B „Leichter oder Floß ist voll, wünsche Schlepper“,
R A oder 4
lange Töne
mit der
Dampfspfeife. „Floß, Leichter oder Boot treibt weg“,
„Reede-Offizier wird gewünscht“.
Sirenensignale bei Nebel von der Brücke:
In kurzen Pausen ein langgezogener Ton, bedeutet:
„Gute See, es wird mit großen Booten an der Brücke gearbeitet".
In kurzen Pausen zwei lange Töne, bedeutet:
„Einfahrt für Barkassen gefährlich; wir können nur mit kleinen Booten arbeiten“.
In kurzen Pausen drei lange Töne, bedeutet:
„Schlechte See; es wird nicht gearbeitet"“.
Die Stenerer der Schiffsbarkassen sind von der Schiffsleitung zu instruieren, daß sie sowohl
den Anordnungen des Brücken= als auch des Reede-Offiziers Folge zu leisten haben.
Swakopmund, den 19
Woermann-Linic,
hier.
e#rn ersuche Sie hierdurch, auf Grund der vom Kaiserlichen Gonvernement für Deutsch-
Südwestafrika veröffentlichten Betriebsordnung vom die auf der
anliegenden, von ur gezeichneten Liste') aufgeführten Personen, Gepäckstücke, Tiere znd Güter
. ... « " zu landen
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# Fur sNuli Zur Zahlung der tarifmäßigen Gebühren sind wir bereit.
Empfänger
II. Für Schifsführer eeinzuziehen, doch
oder deren Agenten
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1 Die tarifmäßigen Gebühren sind vom Absender
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halte ich mich für deren richtigen Eingang verantwortlich.
Mit Hochachtung
Unterschrift
Tarif für den hafen von Swahopmund.
Für die auf dem Seewege ankommenden oder abgehenden Personen, Tiere und Güter ist eine
Hafengebühr an den Fiskus zu zahlen.
.. Güter und Tiere, die unter Zahlung der Hafengebühr nach Swakopmund eingeführt worden
sind, im späteren Verlauf aber von dort nach Lüderitzbbucht wieder ausgeführt werden sollen, sind
von der sonst bei der Ausfuhr zu zahlenden Hafengebühr befreit.
" Sie unterliegen jedoch bei der Wiedereinfuhr in Lüderitzbucht der dort bestehenden
Hafergebühr.
Die Hafengebühr beträgt:
I.
I Für Personen je 1 Mk.
2. a) Für Pferde (einschließlich Ponys), nnete) Maultiere, Ce Rinder, % Stück . 3 Mk.
b) Für Schafe, Ziegen, Schweine, pro Stück . 1Mk.
indoss NJ. B. Die Liste kann bei Aufträgen zur Landung auch durch das Manifest bzw. durch das
5#e# sierte Konnossement ersetzt werden. Bei Aufträgen zur Verschiffung sind die von den in Frage kommenden
ereien vorgeschriebenen „Verladezettel“ ausgefüllt einzureichen.