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jeder Pfarrer mindestens ein- bis zweimal jährlich „den Gebrauch
und Ubung der Messe und sonderlich den kleinen und grofsen
Kanon“ seiner Gemeinde verdeutschen und auslegen; auch sollen
die Episteln, Evangelien und Kollekten, die an Sonn- und Feiertagen
im Amt der Messe gelesen werden, dem gemeinen Mann
deutsch vorgesagt, und dabei erklärt werden, um was es sich in
der Messe handle, nämlich um das bittere Leiden Jesu Christi, wie
sie das betrachten und demselben dankbar sein sollen. Entsprechend
soll jeder Pfarrer seiner Gemeinde von Zeit zu Zeit die Taufformeln
verdeutschen und auslegen, und bei der Taufe selbst den Gevattern
das Glaubensbekenntnis und die Abschwörungsformeln nur in
deutscher Sprache vorhalten. Die eigentliche Handlung freilich
soll sowohl bei der Taufe wıe beim Abendmahl in lateinischer
Sprache vor sich gehen; man giebt allerdings zu, dafs an der
Sprache „winzig oder gar nichts gelegen“ sei'), zieht auch in
Rechnung, dafs die deutschen Messen „an etlichen Orten gemeiniglich
eingerissen“; aber im Interesse der Erhaltung der Einigkeit
im Reiche glaubt man doch befürworten zu müssen, dafs „diejenigen,
so sich ganzer deutscher Messen unterziehen, freundlich
und gütlich ersucht und gebeten werden, sich hierin mit gemeinen
Ständen zu vergleichen und die Haltung lateinischer Messen bis
auf Änderung eines gemeinen Konzilii unverändert bleiben zu
lassen“ ?).
Weniger Nachdruck legt man darauf, dals beim Abendmahl
den Laien der Kelch entzogen bleibe. Zwar hat das Konzil zu
Konstanz, „vielleicht nicht ohne Ursache“ °), den Laien den Kelch
entzogen; auch untersagt der Kaiser den Ständen, Neuerungen in
den Satzungen der Kirche einzuführen. Auf der anderen Seite
jedoch wird die Kelchentziehung als den Worten Christi widersprechend
angesehen und darum neigen jetzt viele hohe und niedere
Stände der Erteilung des Abendmahls in beiderlei Gestalt zu und
werden sich schwerlich davon abbringen lassen. Da bleibt denn
nur der Ausweg, dafs man die Angelegenheit an den Kaiser bringe,
und ihn ersuche, zuzulassen, dafs die Austeilung des hochwürdigen
Sakraments unter einer oder beiderlei Gestalten dem Gewissen und
!) In D Zusatz am Rande.
2) „Und die Haltung — zu lassen“ ist Zusatz.
3) Anfangs hiefs es: „ohne Zweifel aus vernünftigen, beweglichen Ursachen“.
Historische Untersuchungen. 5.
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