Full text : Historische Untersuchungen. Heft V. (5)

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jeder  Pfarrer  mindestens  ein-  bis  zweimal  jährlich  „den  Gebrauch
und  Ubung  der  Messe  und  sonderlich  den  kleinen  und  grofsen
Kanon“  seiner  Gemeinde  verdeutschen  und  auslegen;  auch  sollen
die  Episteln,  Evangelien  und  Kollekten,  die  an  Sonn-  und  Feiertagen
  im  Amt  der  Messe  gelesen  werden,  dem  gemeinen  Mann
deutsch  vorgesagt,  und  dabei  erklärt  werden,  um  was  es  sich  in
der  Messe  handle,  nämlich  um  das  bittere  Leiden  Jesu  Christi,  wie
sie  das  betrachten  und  demselben  dankbar  sein  sollen.  Entsprechend
soll  jeder  Pfarrer  seiner  Gemeinde  von  Zeit  zu  Zeit  die  Taufformeln
verdeutschen  und  auslegen,  und  bei  der  Taufe  selbst  den  Gevattern
das  Glaubensbekenntnis  und  die  Abschwörungsformeln  nur  in
deutscher  Sprache  vorhalten.  Die  eigentliche  Handlung  freilich
soll  sowohl  bei  der  Taufe  wıe  beim  Abendmahl  in  lateinischer
Sprache  vor  sich  gehen;  man  giebt  allerdings  zu,  dafs  an  der
Sprache  „winzig  oder  gar  nichts  gelegen“  sei'),  zieht  auch  in
Rechnung,  dafs  die  deutschen  Messen  „an  etlichen  Orten  gemeiniglich
  eingerissen“;  aber  im  Interesse  der  Erhaltung  der  Einigkeit
im  Reiche  glaubt  man  doch  befürworten  zu  müssen,  dafs  „diejenigen,
  so  sich  ganzer  deutscher  Messen  unterziehen,  freundlich
und  gütlich  ersucht  und  gebeten  werden,  sich  hierin  mit  gemeinen
Ständen  zu  vergleichen  und  die  Haltung  lateinischer  Messen  bis
auf  Änderung  eines  gemeinen  Konzilii  unverändert  bleiben  zu
lassen“  ?).

Weniger  Nachdruck  legt  man  darauf,  dals  beim  Abendmahl
den  Laien  der  Kelch  entzogen  bleibe.  Zwar  hat  das  Konzil  zu
Konstanz,  „vielleicht  nicht  ohne  Ursache“  °),  den  Laien  den  Kelch
entzogen;  auch  untersagt  der  Kaiser  den  Ständen,  Neuerungen  in
den  Satzungen  der  Kirche  einzuführen.  Auf  der  anderen  Seite
jedoch  wird  die  Kelchentziehung  als  den  Worten  Christi  widersprechend
  angesehen  und  darum  neigen  jetzt  viele  hohe  und  niedere
Stände  der  Erteilung  des  Abendmahls  in  beiderlei  Gestalt  zu  und
werden  sich  schwerlich  davon  abbringen  lassen.  Da  bleibt  denn
nur  der  Ausweg,  dafs  man  die  Angelegenheit  an  den  Kaiser  bringe,
und  ihn  ersuche,  zuzulassen,  dafs  die  Austeilung  des  hochwürdigen
Sakraments  unter  einer  oder  beiderlei  Gestalten  dem  Gewissen  und

!)  In  D  Zusatz  am  Rande.

2)  „Und  die  Haltung  —  zu  lassen“  ist  Zusatz.

3)  Anfangs  hiefs  es:  „ohne  Zweifel  aus  vernünftigen,  beweglichen  Ursachen“.


Historische  Untersuchungen.  5.

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