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zielt haben. Es sind monatlich 40 bis 50 Tons
verschifft worden.
(Nach einem Berichte des Rais. Konsulats in
Loureneo Marqucs.)
RKusbeutung von Dbosphatlagern in Klgler.
Nach Durchführung der in dem Senatus-
Consult von 1863 vorgesehenen Operationen, die
im Jahre 1889 begonnen haben, sollen nunmehr
die im Süden von Tebessa gelegenen Phosphat-
lager in Tasbent der Ausbeutung zugängig ge-
macht werden. Zeitungsnachrichten zufolge, die
anscheinend offizieller Quelle entstammen, wird
ein Erlaß des Generalgouverneurs bekannt ge-
macht werden, der, wie dies für außerordentliche
Fälle vorgesehen ist, durch Anschlag mit der
Wirkung veröffentlicht werden soll, daß seine Be-
##mmungen sofort in Kraft treten. Von diesem
Zeitvunkt ab können Interessenten ihre Gesuche
zur Vornahme von Schürfungsarbeiten auf den
in Rede stehenden, dem Stamme der Baracha-
Allaouna zugehörigen Ländereien bei den zustän-
digen Behörden anbringen. Da jene sowohl im
Zivil= als Militärterritorium belegen sind, so sind
die an den Generalgouverneur zu richtenden Ein-
gaben entweder dem Präfekten von Constantine
oder dem Generalkommandanten dortselbst zu
übergeben oder an sie zu übersenden; dabei ist
il bemerken, daß das Gebiet des oben bezeich-
neten Stammes in 12 Douars geteilt worden ist,
von denen der von D’'Youks im Zivilterritorium,
die übrigen im Militärterritorium belegen sind.
Die Gesuche müssen, um berücksichtigt zu
verden, in Gemäßheit der Bestimmungen des
Lekrets vom 25. März 1898 abgefaßt, auf
tempelpapier geschrieben sein und unter anderm
olgendes enthalten:
1. Name, Vorname, Nationalität und Wohnsitz
es Gesuchstellers;
2. genaue Angabe der Fläche, für welche die
mkmächtigung zur Vornahme der Schürfungs-
rbeiten beantragt wird.
» Hat dann die Registrierung des Gesuches
attgefunden, so muß innerhalb 15 Tagen eine
(ganzung desselben dahin folgen, daß der An-
Ghhueller au einem bestimmten Ort des Departe-
n9 n Constantine einen Wohnsitz begründet und
* die Fläche, die er ausbeuten will, behufs
ebung ihrer Grenzen einen Plan im Maß-=
abe von 1•: 10 000 oder 1:20 000 in doppelter
efertigung einreicht.
(Bericht des Kaiserl. Konsulats in Algier
vom 9. Dezember 1907.)
rn
Ausbeutung der Wälder in Korea.
Neben den ausgedehnten Forsten am Yalu
und Tumen kommen auf der Halbinsel Korca
größere Wälder an dem oberen Laufe des Tai-
dong (Provinz Süd-Pyöng-an) und des Tschung-
tschöng (Provinz gleichen Namens) sowie im
Innern der Provinzen Kangwon und Kyöngsang
vor. Es handelt sich überwiegend um Tanne
und daneben Kiefer und Lärche. Im übrigen
findet man trotz günstiger natürlicher Vorbedin-
gungen im Lande nur noch schwache Reste von
Waldvegetation. In den dicht bevölkerten Landes-
teilen kommen nur Kiefernwaldreste und wuchernde
Eichenausschläge vor. Nach sachverständiger
Schätzung sind in Koren gegen 10 Millionen Hektar
Land vorhanden, das zur Beforstung geeignet ist.
Davon sind 90 v. H. zur Zeit völlig entwaldet.
Um der koreanischen Bevölkerung die Vorteile
eines rationellen Forstbetriebs vor Augen zu
führen, hat die japanische Generalresidentur ein
Programm aufgestellt, wonach in den Jahren
1907 bis 1912 in der Nähe von Söul, Pyöng-
hang und Taiku auf neun verschiedenen Par-
zellen mit einer Gesamtfläche von etwa 3300 ha
17 800 000 Bäume (Tanne, Eiche, Lärche, Zeder
und Kastanie) gepflanzt werden sollen. Die Ge-
samtausgaben werden auf 293000 Ven angegeben.
Daneben soll eine im September 1906 eröffnete
land= und forstwirtschaftliche Schule unter Korca-
nern Kenntnisse im Waldanban verbreiten.
Im Oktober 1906 ist zwischen der koreanischen
und japanischen Regierung ein Abkommen ge-
schlossen worden, das die Ausbentung der auf der
koreauischen Seite gelegenen Wälder am Yaln
und Tumen zu einem gemeinschaftlichen Unter-
nehmen der beiden Regierungen macht. Das
Betriebskapital ist vorläufig auf 1 200 000 Yen
festgesetzt worden; jede Regierung trägt die Hälfte
hierzu bei; am Reingewinn sind die beiden Re-
gierungen gleichmäßig beteiligt. Die Verhand-
lungen zwischen China und Japan wegen Grün-
dung eines ähnlichen Unternehmens, das die
Ausbeutung der auf dem nördlichen (mandschu-
rischen) Ufer des Dalu und Tumen gelegenen
Waldungen zum Gegenstande haben sollte, haben
bisher zu keinem Ergebnisse geführt. Japan wird
daher vorläufig auch weiterhin die seit Ausbruch
des Krieges begonnene Abholzung der mandschu-
rischen Dalu= und Tumenforsten allein unternehmen.
Zur Durchführung des japanisch-koreanischen
Holzfällungsunternehmens ist im Mai 1907 in
Antung an der Yalumündung eine Forststation
(Eirin shio) errichtet worden, die der Leitung des
japanischen Generals Kojima untersteht. Die
Station wird am Nalu drei Zweigstellen errichten
und zunächst mit 700 Japanern und 1000 Ko-
reanern arbeiten. Man rechnet im großen und