Full text : Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1917. (107)

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2.  und  3.  Seite  (Innenseite).
1I.  Selbstversorger  in  Fleisch  bis  zum

..  2Ê2Ê2

 

Inhaber  dieses  Ausweises  ist  versorgt
mit:  .  .  .  .  .  ..

 

Brotmarken


Lebensmittelkarten


verabfolgte  andere

Lebensmittel

Stempel  und  Unterichrift
der  Ausgabestelle

 

vom  bis

 

vom  bis

 

 

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1)  Vergl.  Nr.  3  der  Richtlinie.

Schriftleitung  im  Burean  der  Königlichen  Regierung.  Druck  von  F.  Hessenland  G.  m.  b.  H.  Stettin.