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2. und 3. Seite (Innenseite).
1I. Selbstversorger in Fleisch bis zum
.. 2Ê2Ê2
Inhaber dieses Ausweises ist versorgt
mit: . . . . . ..
Brotmarken
Lebensmittelkarten
verabfolgte andere
Lebensmittel
Stempel und Unterichrift
der Ausgabestelle
vom bis
vom bis
—
2
k-S#
1) Vergl. Nr. 3 der Richtlinie.
Schriftleitung im Burean der Königlichen Regierung. Druck von F. Hessenland G. m. b. H. Stettin.