Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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Beilage  III  zum  Gesetz=  und  Verordnungsblatte  für  das  Königreich  Bayern  vom  Jahre  1899.

 

Erkenntniß  des  Gerichtshofes  für  Kompetenzkonflikte  in  Sachen  des  Pfarrers  Franz  Taver

Sailer  in  Grafendorf,  gegen  die  Gütlerseheleute  Johann  und  Maria  Hack  in  Abstorf,  wegen

Stolgebühren  und  Dispenstaxen,  hier  den  bejahenden  Kompetenzkonflikt  zwischen  der  k.  Regierung,
Kammer  des  Innern,  von  Niederbayern  und  dem  k.  Landgerichte  Deggendorf  betreffend.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs  von  Bayern

erkennt  der  Gerichtshof  für  Kompetenzkonflikte  in  Sachen  des  Pfarrers  Franz  Kaver  Sailer
in  Grafendorf,  gegen  die  Gütlersehelente  Johann  und  Maria  Hack  in  Abstorf,  wegen
Stolgebühren  und  Dispenstaxen,  hier  den  bejahenden  Kompetenzkonflikt  zwischen  der  k.  Regierung,
  Kammer  des  Innern,  von  Niederbayern  und  dem  k.  Landgerichte  Deggendorf
betreffend,  zu  Recht:

daß  in  dieser  Sache  der  Rechtsweg  unzulässig  sei.

Gründe.
J.

Inhaltlich  eines  an  die  Expositur  Gergweis  ergangenen  Reskripts  des  bischöflichen
Ordinariats  Passau  vom  20.  Juli  1894  wurden,  auf  Grund  Apostolischer  Vollmacht  der
Päpstlichen  Datarie  vom  10.  dess  Mts,  „die  Bittsteller  Johann  Hack  und  Maria  Hack"“
in  Abstorf,  Gemeinde  Gottersdorf,  Bezirksamts  Vilshofen,  „von  dem  kirchlichen  Ehehindernisse
der  Schwägerschaft  im  zweiten  Grade  gleicher  Seitenlinie  dispensirt.“  Das  Reskript  war
mit  Porto  und  30  X  20  J  Postnachnahme  belastet.

Inhaltlich  eines  weiteren,  mit  5X  60  —  Postnachnahme  und  mit  Porto  belasteten
Reskripts  des  genannten  Ordinariats  vom  7.  August  1894  wurde  „die  von  der  Expositur
Gergweis  Namens  der  Brautleute  Johann  Hack  und  Maria  Hack  nachgesuchte  Dispens
von  den  drei  kirchlichen  Proklamationen  ertheilt."“

Nachdem  hierauf  die  kirchliche  Trauung  des  Johann  Hack  und  der  Maria  Hack
stattgefunden  hatte,  verlangte  der  damalige  Expositus  Franz  Kaver  Sailer  in  Gergweis
von  den  Hack'schen  Eheleuten  die  Bezahlung  der  vorerwähnten,  von  ihm  vorschußweise
ausgelegten  Postnachnahmen,  sowie  die  aus  Anlaß  der  Dispensgesuche  und  der  Trauung,
dann  der  Beerdigung  eines  Kindes  entstandenen  pfarrlichen  Taxen  und  Stolgebühren  im
Gesammtbetrag  von  58  X  35  J.

Von  dieser  Liquidation  erstattete  Johann  Hack  mit  Eingabe  vom  12.  Januar  1895
dem  k.  Bezirksamte  Vilshofen  Anzeige  mit  der  Bitte  um  instanzielle  Entscheidung.  Zur
Begründung  führte  er  an,  daß  ihm  der  geforderte  Betrag  zu  hoch  vorkomme  und  daß  er
bezweifle,  ob  die  Erhebung  der  Dispensgebühren  staatlicherseits  erlaubt  sei,  da  ja  auch  ein
staatliches  Ehehinderniß  nicht  gegeben  gewesen  sei.

DAusgegeben  zu  München,  den  15.  April  1899.  4