Full text : Die Verfassungsgeschichte der Germanen und Kelten.

Kap.  IV.  Die  Germanen.  93

zelnen  Reiter  aus  dem  gesamten  Heer  zu  ihrem  Beistand  auserwählt
  hatten.  Mit  ihnen  verkehrten  sie  im  Gefecht.  Auf  sie
zogen  sich  die  Reiter  zurück  und  jene  eilten  zu  Hilfe,  wenn  die
Reiter  ins  Gedränge  kamen.  Wenn  einer  schwer  verwundet  vom
Pferde  gefallen  war,  so  umstellten  sie  ihn.  Wenn  weiter  vorzurücken
  oder  schneller  zurückzuweichen  war,  so  war  ihre  Schnelligkeit
  so  gross,  dass  sie,  in  die  Mähne  der  Pferde  greifend,  mit
den  Reitern  gleichen  Schritt  hielten.“  Caesar  selbst  warb  während
des  grossen  keltischen  Aufstandes  und  des  bellovakischen  Krieges
germanische  Reiter  und  mit  ihnen  zu  kämpfen  gewohnte  Fussgänger.
  Gall.  I  48;  VII  65;  VIII  18.

Bei  Tacitus  ist  es  eine  Ehre,  ein  „Hunderter*  zu  sein.
„Ihre  Schnelligkeit  passt  sich  dem  Reiterkampf  an.“  Germ.  6.

Nach  Ammian  haben  sie  insbesondere  auch  die  Aufgabe,
  während  des  Kampfes  das  Pferd  des  Gegners  niederzustechen,
  oder  ihn  selbst  herabzuziehn  und  zu  durchbohren.  16,
12,  22.

Auch  den  Kelten  ist  die  Taktik  der  Mischkämpfer  bekannt.
Sie  stellten  zwischen  die  Reiter  auch  einzelne  Bogenschützen  und
leicht  bewaffnete  Fussgänger,  die  den  Weichenden  zu  Hilfe  eilen
und  den  Angriffen  der  römischen  Reiter  Stand  halten  sollten.
Gall.  VII  18,  36,  80.

Die  Anführer.

An  der  Spitze  des  Heeres  und  seiner  Abteilungen  stehen
Anführer,  der  Oberbefehlshaber,  dux  oder  rex,  die  Führer  der
Heergaue,  principes,  die  sich  zum  Kriegsrat  vereinigen,  die  Führer
der  Hundertschaften,  die  Hunnen,  und  die  Ältesten  der  Geschlechter
  und  ihrer  Sippen,  majores  natu  und  patres  familias.

Die  Organisation  des  Fussvolks  und  seiner  Abteilungen  bildet
die  Grundlage  für  die  Einrichtungen  des  politischen  Gemeinwesens,
der  sich  entwickelnden  Gemeinde,  der  Hundertschaft,  des  Gaus,
und  die  Häupter  des  Heeres  sind  in  der  Regel  zugleich  die
Häupter  des  Gemeinwesens.  (Siehe  Kapitel  VL)

Cramer,  Germanen  und  Kelten.  3