— 625 — durch. Wenn die Verbündeten die Deutschen mit rund 50 000 Mann
angegriffen hätten, z. B. über Gent und Mecheln, so hätte man einen
Erfolg dieses Angriffs erwarten können. Der Sachverständige der Times
nimmt an, daß der Plan von den Verbündeten festgestellt worden ist,
und daß England bereit gewesen sei, mitzuarbeiten und Truppen dafür
bereithielt. „Aber andere (gemeint sind die Franzosen) konnten uns im
letzten Augenblick nicht helfen. Dafür gab es unzweifelhaft gute Ursachen,
und wir können als sicher annehmen, daß dies für sie ebenso gut wie
für uns eine Enttäuschung war.“ Die Ausführungen schließen damit, daß
den englischen Behörden nichts vorzuwerfen sei, und daß wegen jener
Niederlage kein Minister geopfert werden dürfe. Die Times empfiehlt
ferner, jetzt schon Kitcheners Territorial= und Reservetruppen bei Operationen
zu verwenden, anstatt fie erst noch ein halbes Jahr Uebungen
machen zu lassen.
Eine Abfuhr Englands.
Köln, 20. Oktober.
Die römische Zeitung Vittoria gibt jetzt, wie die Köln. Ztg. meldet,
auf den Artikel der Saturday Review eine deutliche Antwort. Die englische
Zeitung erklärte, wenn sich Italien die Achtung Europas bewahren
wolle, müsse, es unverzüglich seine Absichten erklären. Hierzu erklärt die
Vittoria, jetzt wären die Illusionen, die man sich in Italien über England
gemacht hätte, zerstört. Englands Schwäche werde jetzt vorzeitig enthüllt.
Da es nicht gewagt habe, seinen gefährlichen Nebenbuhler Deutschland
allein anzugreifen, habe es alle anderen in den Kampf geschickt.
England sei der wahre Anstifter des Krieges, aber Englands Krieg sei
nicht der Krieg Italiens; England solle seinen Krieg nur allein führen
und fiegen, wenn es könne.
Die deutsche Regierung gegen französische Greuel.
Die kaiserlich deutsche Regierung hat die nachstehende Denkschrift
über die Verletzung der Genfer Konvention durch französische
Truppen und Freischärler, worin gegen deren völkerrechtswidriges
Verhalten scharfer Protest erhoben wird, der französischen
Regierung sowie den Regierungen der neutralen Mächte zugehen lassen.
Denkschrift.
In dem gegenwärtigen Kriege haben französische Truppen und Freischärler
die zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken
bei den im Felde stehenden Heeren getroffenen Bestimmungen der Genfer
Konvention vom 6. Juli 1906, die von Deutschland und Frankreich ratifiziert
worden find, in flagranter Weise verletzt. Aus der großen Zahl bekanntgewordener
Fälle werden in den Anlagen diejenigen aufgeführt,
die bereits durch gerichtliche Vernehmungen oder dienstliche Meldungen
einwandsfrei festgestellt worden sind.
An der Spitze der Genfer Konvention steht einer der ersten Grundsätze
des Kriegsrechts, daß nämlich die Verwundeten und Kranken des feindlichen
Heeres in derselben Weise wie die Verwundeten und Kranken des
eigenen Heeres geachtet und versorgt werden sollen (Artikel 1, Abs. 1).
Diesem Grundsatze haben französische Truppen und Freischärler ins Gesicht
geschlagen, indem sie deutsche Verwundete, die in ihre Hände gefallen