Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901. (78)

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entweder  ein  bezüglicher  Auszug  aus  den  Rekrutirungsstammrollen,  in  welche  sie  eingetragen,
oder  es  sind  letztere  selbst  beizufügen.

Außerdem  werden  beigefügt:

a)  die  Auszüge  aus  den  Geburtsregistern,  welche  die  in  die  Rekrutirungsstammrollen  des  laufenden
Jahres  aufgenommenen  Militärpflichtigen  enthalten  (Ziffer  7  a);  ·
b)  die  über  Todesfälle  eingegangenen  Benachrichtigungsschreiben  (Ziffer  7b  und  9).

Insoweit  eine  unmittelbare  Uebertragung  der  Geburts=  und  Sterbefälle  aus  den  Civilstandsregistern
  stattgefunden  hat  (Ziffer  10),  ist  an  Stelle  der  Auszüge  und  Benachrichtigungsschreiben
eine  Bescheinigung  des  betheiligten  Beamten  darüber  beizufügen,  daß  die  Uebertragung  vollständig
und  richtig  erfolgt  ist.

Der  Civilvorsitzende  der  Ersatzkommission  sendet  die  Rekrutirungsstammrollen,  nachdem  sie  zur
Aufstellung  der  alphabetischen  Liste  benutzt  (§.  47,  ))  und  nach  den  eingegangenen  Mittheilungen
berichtigt  sind  (§S.  49,  ),  an  die  Vorsteher  der  Gemeinden  rc.  zurück.

Die  weitere  Vervollständigung  der  Rekrutirungsstammrollen  erfolgt  bei  Gelegenheit  des
Musterungsgeschäfts  (S.  61,  ).

Von  jeder  im  ferneren  Verlaufe  des  Jahres  stattfindenden  Aufnahme  eines  Militärpflichtigen
in  die  Rekrutirungsstammrollen,  von  jeder  darin  vorgenommenen  Veränderung  und  von  jeder  Anmeldung
  eines  Militärpflichtigen  in  Folge  Aufenthaltswechsels  (§.  25,9)  hat  der  zur  Führung
der  Rekrutirungsstammrolle  Verpflichtete  dem  Civilvorsitzenden  der  Ersatzkommission  behufs  Berichtigung
  der  alphabetischen  Listen  oder  der  Restantenlisten  sofort  Mittheilung  zu  machen  (§.  47,  ).
Die  Streichung  eines  Mannes  in  der  Rekrutirungsstammrolle  darf  nur  mit  Genehmigung  des
Civilvorsitzenden  der  Ersatzkommission  stattfinden.

Ueber  Führung  der  Rekrutirungsstammrollen  in  großen  Städten  siehe  S§.  47,  ur

Ueber  Vernichtung  der  Rekrutirungsstammrollen  siehe  §.  48,  6.

8.  47.
Alphabetische  Listen.

Das  Ersatzgeschäft  wird  auf  die  alphabetische  Liste  des  laufenden  Jahres  und  auf  diejenigen  der

beiden  vorhergehenden  Jahre  gegründet.

Jede  alphabetische  Liste  ist  die  Zusammenstellung  aller  in  den  Rekrutirungsstammrollen  eines

Jahres  enthaltenen  Militärpflichtigen  für  den  Aushebungsbezirk.
Sie  wird  nach  demselben  Muster  wie  die  Rekrutirungsstammrollen  geführt.

Die  einzelnen  Gemeinden  oder  gleichartigen  Verbände  werden  in  alphabetischer  Reihenfolge  hintereinander

  aufgeführt  und  der  Kürze  wegen  mit  fortlaufenden  Ziffern  bezeichnet.
öan  In  der  Reihenfolge  der  Militärpflichtigen  innerhalb  der  einzelnen  Gemeinden  2c.  ändert
ich  nichts.

Hiernach  ist  z.  B.  I.  A.  1.  der  erste  mit  dem  Buchstaben  A  anfangende  Militärpflichtige
einer  alphabetischen  Liste.

Nachdem  die  eingereichten  Rekrutirungsstammrollen  mit  ihren  Beilagen  geprüft  sind,  wird  die

alphabetische  Liste  des  laufenden  Jahres  aufgestellt.  Die  alphabetischen  Listen  der  beiden  Vorjahre
  werden  —  wenn  nöthig  —  nach  den  Rekrutirungsstammrollen  berichtigt.
Mit  den  Beilagen  wird  nach  §.  44,  e  verfahren.

Die  Vervollständigung  der  alphabetischen  Liste  erfolgt  beim  Musterungsgeschäfte  (§§.  64  und  68,  ),

sodann  auf  Grund  der  Vorstellungslisten  (§.  50)  nach  dem  Aushebungsgeschäfte.
Berichtigungen  der  alphabetischen  Listen  erfolgen  auf  Grund  der  nach  §.  46,  18  und  nach