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5 5. Neben der auf Grund dieser Verordnung verwirkten Strafe ist auf Einziehung der
zur Jagd benutzten Gewehre, anderer Jagdgeräte sowie der unrechtmäßigen Jagdbeute und Hunde
zu erkennen, ohne Unterschied, ob sie dem Verurteilten gehören oder nicht.
§ 6. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.
Apia, den 15. Juli 1911.
Der Kaiserliche Gouverneur.
In Vertretung:
Schultz.
Dpersonalie. —
Unterstaatssekretär Dr. Böhmer .
Am 23. September d. Is. verschied nach schwerem Leiden der Kaiserliche Unterstaatssekretär
im Reichs-Kolonialamt Dr. jur. Paul Böhmer.
Dr. Böhmer ist 1864 zu Gammertingen in Hohenzollern, wo sein Vater Kreisrichter war,
geboren. Nach bestandenem Assessorexramen wurde er im Jahre 1892 als Regierungsassessor in die
Verwaltung von Elsaß-Lothringen übernommen und war dort bei dem Bezirkspräsidium zu Colmar
bis 1894 tätig. In den folgenden beiden Jahren arbeitete Dr. Böhmer bei der Stadtverwaltung
in Metz zur Unterstützung des Bürgermeisters und sodann bis 1898 bei der Kreisdirektion in Saar-
gemünd und von 1898 bis 1902 als Hilfsarbeiter im Ministerium von Elsaß-Lothringen. Im
Jahre 1902 wurde er zum Kreisdirektor in Saargemünd ernannt und 1906 als Geheimer Regie-
rungsrat und Referent für Gewerbeangelegenheiten in das Ministerium für Elsaß-Lothringen berufen.
Aus dieser Stellung ist Dr. Böhmer im Jahre 1908 vom Gemeinderat der Stadt Metz zum Bürger-
meister gewählt worden. Im September 1910 wurde Dr. Böhmer dann als Nachfolger des jetzigen
Staatssekretärs Dr. v. Lindequist zum Unterstaatssekretär im Reichs-Kolonialamt ernannt. Bald
nach seinem Dienstantritt erkrankte Dr. Böhmer an einem schweren Leiden, das ihn nach kurzer Zeit
zwang, seine Tätigkeit im Reichs-Kolonialamt zu unterbrechen. Im Frühjahr nahm er trotz seines
leidenden Zustandes den Dienst wieder auf, mußte aber nach wenigen Monaten seine Tätigkeit
erneut einstellen. Seine hohen Geistesgaben, seine reichen Kenntnisse und sein hervorragendes Ver-
waltungsgeschick hat der Verstorbene in den Dienst der kolonialen Sache gestellt, soweit sein schweres
Leiden ihm dies irgend gestattete. Sein frühes Hinscheiden wird nicht nur von allen, die mit ihm
in Berührung kamen, aufrichtig betrauert, es vernichtet auch reiche Hoffnungen, die auf sein ferneres
Wirken gesetzt werden durften. Ihm wird ein dauerndes und ehrendes Andenken bewahrt bleiben.
Berlin, den 23. September 1911.
Der Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts.
In Vertretung:
gez. Conze.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den bisherigen Referenten bei
dem Kaiserlichen Gouvernement von Neuguinea, Regierungsrat Dr. Oßwald, zum Ersten Referenten
bei dem genannten Gouvernement unter Verleihung des Charakters als Geheimer Regierungsrat
zu ernennen.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, dem Vorstand des Haupt-
magazins des Gouvernements von Deutsch-Südwestafrika Adolf Gruschka in Windhuk den Charakter
als Kaiserlicher Rechnungsrat zu verleihen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem ehemaligen
leitenden Maschinisten erster Klasse bei dem Gouvernement von Deutsch-Ostafrika Wilhelm Seidel
den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen. ·