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Zu den Aufgaben, die sich die Regierung
gestellt hat, gehört auch die Förderung der
Fischerei. Es soll versucht werden, die Flüsse
und Seen mit europäischen Fischarten zu besetzen
und den Fischfang systematisch zu betreiben. Zu
diesem Zwecke sollen zunächst auf dem Mörosee
einige kleine Fischdampfer in Betrieb genommen,
und der Fischfang soll mit Schleppnetzen betrieben
werden. Anlagen zum Räuchern und sonstigen
Konservieren der Fische sollen geschaffen werden.
Bergwerksmaschinen werden meistens durch
Vermittlung der Brüsseler Bureaus der Gesell-
schaften bestellt. Eilige Sachen werden von
Bulawayo oder Johannesburg bezogen; die
„Union Minière du Haut-Katanga“ findet es
vorteilhaft, in Johannesburg einen eigenen Ein-
käufer zu halten. In Elisabethville selbst werden
zurzeit nur solche Bergwerksartikel vorrätig ge-
halten, die namentlich von den Schürfern gebraucht
werden, wie Picken, Schaufeln, Schüsseln zum
Waschen der Mineralien, Stricke, Bohrstähle,
Hämmer ufsw.
Für die Ausrüstung der Schürf= und Handels-
karawanen kommen außerdem in Betracht: Zelte,
Feldbettstellen, leichte Kochgeschirre, Decken,
Hängematten sowie Palankine mit Sonnen-
segel, die von vier Eingeborenen an einer Stange
getragen werden. Ein wichtiger, ja geradezu
unentbehrlicher Ausrüstungsgegenstand ist das
Moskitonetz, das natürlich auch in Elisabeth=
ville selbst zum Schutze gegen Tsetsefliegen, Mos-
kitos usw. äußerst nötig ist.
Bei dieser Gelegenheit mögen noch die
Trägerlasten besprochen werden. Wie schon
erwähnt, ist der Träger gegenwärtig für viele
Richtungen das einzige Transportmittel und wird
es noch lange bleiben. Eine Trägerlast ist aber
keine feststehende Größe, sondern richtet sich nach
verschiedenen Umständen, namentlich nach der
zurückzulegenden Entfernung und der dazu zur
Verfügung stehenden Zeit. Während der Neger
auf einem kurzen und langsamen Marsch ganz
gut 30 bis 35 kg tragen kann, wird man auf
langen und raschen Märschen 25 kg als Höchst-
gewicht ansehen, ja sogar darunter herabgehen
müssen. Deutsche Exporteure mögen sich dieses
vor Augen halten und sich die Mühe nicht ver-
drießen lassen, den Packungsvorschriften genau
nachzukommen, wenn Trägerlasten gewünscht
werden. Um nur ein Beispiel zu nennen, so ist
eine gewöhnliche Kiste Wein von 12 Flaschen als
Trägerlast zu leicht, während zwei solcher Kisten
viel zu schwer sind. Für die dortigen Gegenden
werden daher gewöhnlich Kisten mit einem Inhalt
von 15 bis 16 Flaschen verlangt. Der Käufer
wird viel lieber für die von ihm gewünschte
Verpackung etwas extra bezahlen, als das Um-
packen am Ende der Bahn vornehmen, wo e
ihm meist an Packmaterial fehlt.
Der Handel mit Bier und Wein unterliegt
keinen gesetzlichen Beschränkungen und der Verkan
an Eingeborene ist gestattet. Dagegen ist den
Hotels und Schenken das Verkaufen anderer
alkoholischer Getränke, wie Whisky, Kognak, Li-
köre usw. verboten. Dieses Verbot findet aller-
dings wenig Beachtung; die Behörden dulden
den Verkauf stillschweigend, solange keine groben
Ausschreitungen vorkommen. Wahrscheinlich wird
das Gesetz in Bälde abgeändert werden. Deutsches
Bier wird noch ziemlich viel getrunken, doch
haben die südafrikanischen Brauereien dem Markte
schon ihre Aufmerksamkeit zugewandt, und es wird
der deutschen Brauindustrie schwer werden, das
Feld zu behaupten.
In dem Urwald, der Elisabethville umgibt,
wird ein sehr schönes hartes Holz gewonnen,
das dem Teakholz (Tectona Grandis) ähnlich ist,
doch sind die Stämme bedeutend kleiner als die
der Tectona von Ost= und Hinterindien. Das
Holz hat unter anderem die gute Eigenschaft, den
Termiten zu widerstehen, die in Katanga eine
arge Landplage sind. An eine Ausfuhr ist gegen-
wärtig bei den hohen Frachtraten nicht zu denken,
doch wird das Holz schon zu Baumaterial und
zu einfachen Möbeln verarbeitet. Hier sollte sich
die Möglichkeit für den Absatz von Holzbearbeitungs-
maschinen bieten.
In Elisabethville gibt es eine Reihe von
Handelshäusern. Ein Verzeichnis der Im-
und Exporthäuser liegt während der nächsten
drei Wochen im Reichsamt des Innern im
Bureau der „Nachrichten für Handel und
Industrie", Berlin W8, Wilhelmstraße 74,
im Zimmer 154, zur Einsichtnahme aus.
Eine Abschrift desselben kann inländischen
Interessenten übersandt werden. Anträge
sind an das Reichsamt des Innern zu
richten.
Dle wlrtschaftlichen Verhältnisse der nordwestrhode-
sischen Ortschaft Brohen Plll (Britisch-Süd#afrika).
Einem Reiseberichte des Handelssachverständigen
beim Kaiserlichen Konsulat in Johannesburg wird
folgendes entnommen:
Broken Hill verdankt seine Entstehung der in
der Nähe gelegenen „Broken Hill Mine“, einer
Grube, deren Erz ein Gemisch von Zink und Blei
darstellt. Die Grube hat die großen auf sie ge-
setzten Hoffnungen völlig enttäuscht, da es nicht
gelingen wollte, das Erz an Ort und Stelle in