Full text : Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vom 18. August 1896 nebst dem Einführungsgesetze vom 18. August 1896.

60  Bürgerliche  Wirren  in  Deutschland.

gab  sich  nach  Berlin,  um  Friedrich  Wilhelm  IV.  im  Namen  der  Volksvertretung
der  deutschen  Nation  die  Kaiserkrone  anzubieten.

Ablehnung  der  Kaiserkrone  durch  Friedrich  Wilhelm  IV.  Am  2.  April
traf  die  Abordnung  aus  Frankfurt  unter  dem  jubelnden  Zuruf  der  Bevölkerung
in  Berlin  ein  und  wurde  am  folgenden  Tage  vom  König  im  Rittersaale  des
Schlosses  empfangen.  Aber  anders  als  die  Mitglieder  der  Kaiserdeputation
und  mit  ihnen  Hunderttausende  von  Gleichgesiunten  in  allen  Teilen  des  deutschen
Vaterlandes  erwartet  und  gehofft  hatten,  fiel  die  Entscheidung  des  Monarchen
aus.  Friedrich  Wilhelm  IV.  verkündete  den  Abgesandten  als  seine  feste  Entschließung,
  daß  er  die  Krone  —  ablehne,  weil  er  dem  Parlament  allein  nicht
das  Recht  zusprechen  könne,  über  die  Reichskrone  zu  verfügen.  Durch  diese
Abweisung  wurde  die  Nationalversammlung  in  ihrem  Lebensnerv  getroffen.
Der  Beschluß,  die  Kaiserkrone  nunmehr  dem  Fürsten  desjenigen  Staates  zuzusprechen,
  der  unter  den  in  der  Nationalversammlung  vertretenen  die  meisten
deutschen  Unterthanen  zähle,  zeigte  bereits,  daß  diejenigen,  die  ihm  zustimmten,
nicht  mehr  von  ruhiger  Erwägung  der  thatsächlichen  Verhältnisse  sich  leiten
ließen.  Ein  deutsches  Kaisertum  mit  Ausschluß  Osterreichs  und  gegen  den
ausgesprochenen  Willen  der  maßgebenden  Gewalt  in  Preußen  war  an  sich  ein
Unding  und  konnte,  wenn  seine  Verwirklichung  trotzdem  im  Ernst  versucht
wurde,  nur  zu  Gewaltmaßregeln  führen.  Mit  diesem  Beschluß  war  Preußen
seitens  der  Nationalversammlung  gewissermaßen  der  Fehdehandschuh  hingeworfen!