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Tas= Kolonialbeamte
e
Gesetzes der Zivilverwaltung der Militärverwaltung
IV. Referenten, Vorsteher der Intendan-
turen,
Bezirksamtmänner, Intendanturräte,
Residenten, Intendanturassessoren,
Bezirksrichter, Kriegsgerichtsräte,
Leiter des Bergbauwesens, Militärgeistliche,
Zoll-, Finanz-, Vermessungsdirektoren, Stabsapotheker,
Direktor des biologisch-landwirtschaftlichen Instituts in Amani,
Botanischer Oberleiter an demselben Institut,
Leiter der Versuchsanstalt für Landeskultur in Lietoria,
Leiter des Bauwesens — Hochbau-, Seebau-
Leiter des Veterinärwesens,
Betriebsleiter der Eisenbahnen,
Beiräte für Landwirtschaft, Forst= und Seewesen,
Regierungsärzte,
Höhere Forstbeamte,
Bauinspektoren,
Bauingenieure,
Oberlehrer,
Sonstige höhere Beamte, soweit sie nicht besonders auf-
geführt sind,
Tierärzte,
Stationsleiter I. Klasse (Distriktschefs, Bezirksleiter),
Apotheker, Chemiker.
a.
Vorstände für Kalkulatur, Kasse, Bureau, Zoll, Kataster-
bureau, Hauptmagazin, Bauinspektion, Hafenamt,
Schulinspektoren,
Distrikts- und Arbeiterkommissare,
Landmesser,
Hauptzollamtsvorsteher.
b.
Die folgenden Beamten gehören nur dann der Tarif-
klasse V an, wenn sie bereits in der Heimat bei einer
höheren Reichsbehörde oder einer gleichwertigen Behörde
eines Bundesstaats in einer Stelle etatsmäßig angestellt
waren, ferner diejenigen von ihnen, welche nach Beendigung
der ersten Dienstperiode die Wiederausreise in ein Schutz-
gebiet antreten:
Sekretäre,
Stationsleiter II. Klasse,
Hafenmeister in Duala,
Leitende Maschinisten mit Patent 1. Klasse auf größeren
Fahrzeugen,
Maschinenmeister der Eisenbahnverwaltungen (Werkstätten-
vorsteher),
Kapitäne größerer Fahrzeuge mit Befähigung für große Fahrt,
Vorstand der Gestütsverwaltung in Nauchas,
Intendantursekretäre und
Oberintendantursekretäre,
Zahlmeister und Ober-
zahlmeister,
Zahnärzte,