Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

G 786 20 
  
  
Tas= Kolonialbeamte 
e 
Gesetzes der Zivilverwaltung der Militärverwaltung 
IV. Referenten, Vorsteher der Intendan- 
turen, 
Bezirksamtmänner, Intendanturräte, 
Residenten, Intendanturassessoren, 
Bezirksrichter, Kriegsgerichtsräte, 
Leiter des Bergbauwesens, Militärgeistliche, 
Zoll-, Finanz-, Vermessungsdirektoren, Stabsapotheker, 
  
Direktor des biologisch-landwirtschaftlichen Instituts in Amani, 
Botanischer Oberleiter an demselben Institut, 
Leiter der Versuchsanstalt für Landeskultur in Lietoria, 
Leiter des Bauwesens — Hochbau-, Seebau- 
Leiter des Veterinärwesens, 
Betriebsleiter der Eisenbahnen, 
Beiräte für Landwirtschaft, Forst= und Seewesen, 
Regierungsärzte, 
Höhere Forstbeamte, 
Bauinspektoren, 
Bauingenieure, 
Oberlehrer, 
Sonstige höhere Beamte, soweit sie nicht besonders auf- 
geführt sind, 
Tierärzte, 
Stationsleiter I. Klasse (Distriktschefs, Bezirksleiter), 
Apotheker, Chemiker. 
          
a. 
Vorstände für Kalkulatur, Kasse, Bureau, Zoll, Kataster- 
bureau, Hauptmagazin, Bauinspektion, Hafenamt, 
Schulinspektoren, 
Distrikts- und Arbeiterkommissare, 
Landmesser, 
Hauptzollamtsvorsteher. 
b. 
Die folgenden Beamten gehören nur dann der Tarif- 
klasse V an, wenn sie bereits in der Heimat bei einer 
höheren Reichsbehörde oder einer gleichwertigen Behörde 
eines Bundesstaats in einer Stelle etatsmäßig angestellt 
waren, ferner diejenigen von ihnen, welche nach Beendigung 
der ersten Dienstperiode die Wiederausreise in ein Schutz- 
gebiet antreten: 
Sekretäre, 
Stationsleiter II. Klasse, 
Hafenmeister in Duala, 
Leitende Maschinisten mit Patent 1. Klasse auf größeren 
Fahrzeugen, 
Maschinenmeister der Eisenbahnverwaltungen (Werkstätten- 
vorsteher), 
Kapitäne größerer Fahrzeuge mit Befähigung für große Fahrt, 
Vorstand der Gestütsverwaltung in Nauchas, 
  
Intendantursekretäre und 
Oberintendantursekretäre, 
Zahlmeister und Ober- 
zahlmeister, 
Zahnärzte, 
 
	        
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