Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

931 2e# 
mit der Abgrenzung des Mr. Wrey erklärten, 
indem sie in dem ersten der besagten Altenstücke 
auf die Genehmigung dieser letzteren (d. h. der 
Abgrenzung des Mr. Wrey) drangen, weil sie sie 
als mit der beständigen Absicht Ihrer Britischen 
Majestät übereinstimmend erachteten, und indem 
sie in dem zweiten neue Gründe zur Stütze der 
erwähnten Abgrenzung hinzufügten. 
XVII. Da sich als Tatsache ergibt, daß bei 
diesem Stande der Angelegenheit der Kommandant 
und damalige Kapitän Dyer von der britischen 
Regierung betreffs der Absichten befragt wurde, 
von welchen er sich bei der Abfassung der 
Annexionsproklamation hatte leiten lassen, und 
daß er unter dem Datum des 14. September 1887 
erklärte, daß, als er von dem Platean oberhalb 
(above) Rooibank sprach, es sein hauptsächlicher 
Wunsch war, die im Bette des Kuisipflusses ge- 
legenen Weideländereien einzuschließen, wie ihm 
von Personen, die die Gegend kannten, geraten 
wurde, und daß die Annahme der von 15 Meilen 
südlich von Pelican Point gezogenen Grenzlinie 
eine Folge seines Vorhabens war, Scheppmans- 
dorf und die benachbarten Weideländereien ein- 
zuschließen. 
XVIII. Da sich als Tatsache ergibt, daß 
nach den dargelegten Tatsachen ein umfangreicher 
Notenaustausch zwischen der deutschen und der 
britischen Regierung erfolgte, und daß, nachdem 
man in den genannten Unterhandlungen dazu 
gelangt war, die schwebenden schwierigen Fragen 
zu lösen, man darin übereinkam, eine gemeinsame 
Kommission zu ernennen, die aus Dr. Goering 
als Vertreter Deutschlands und dem Obersten 
Philips als Vertreter Englands bestand, welche 
Herren, da es ihnen unmöglich war, einen ge- 
meinsamen, Übereinstimmenden Bericht abzufassen, 
im Monat Januar 1889 verschiedene Berichte 
unterzeichneten, indem sie die früheren Gesichts- 
punkte ihrer bezüglichen Regierungen aufrecht- 
erhielten und nur darin übereinstimmten, an- 
zuerkennen (wie sie, sowohl der eine als der 
andere der Kommissionsmitglieder, gesondert er- 
klären), 
1. daß die Karten des Mr. Wrey und des 
Dr. Stapff die Lage und die topographischen 
Gestaltungen des Landes genau darstellen; 
daß, wenn man erachtet, daß unter dem 
streitigen Plateau (mesela) die vom Fluß 
durchflossene Ebene über Scheppmansdorf 
hinaus zu verstehen ist, es (das „Plateau“) 
Ururas mit umfassen müsse. 
XIX. Da sich als Tatsache ergibt, daß der 
Kapitän Dyer, nachdem er von der britischen Re- 
gierung aufgefordert worden war, einen neuen 
Bericht mit Rücksicht auf die von Dr. Goering 
r 
  
gemachten Bemerkungen und die von ihm vor- 
gebrachten Beweisgründe abzustatten, unter dem 
Datum des 24. April 1889 erklärte: 
daß, obwohl es seine erste Absicht gewesen war, 
sich bei der Annexion von Walkfischbai nach 
dem Wortlaute des am 22. Februar 1878 
vom Gouverneur an den Kapitän Mills ge- 
sandten Telegramms zu richten, er nach einer 
Unterredung mit Mr. Ryden und anderen 
Leuten und aus den in dem Briefe vom 
12. März jenes Jahres dargelegten Gründen 
sich dazu entschloß, Rooibank in das annek- 
tierte Gebiet einzuschließen; 
daß, nachdem er davon Kunde erhalten hatte, 
daß Weideländereien in der Nachbarschaft von 
Scheppmansdorf im Südosten von Rooibank 
vorhanden waren, und daß es wünschens- 
wert sein würde, daß sie bei der Annexion 
einbegriffen würden, er sich dafür entschied, 
Scheppmansdorf vollständig einzuschließen so- 
wie sein hauptsächlicher Grund für die Er- 
wähnung dieses Ortes bei der Bestimmung 
der Grenze der war, daß er sich des Plateaus 
oder der Ländereien, die, wie er meinte, 
dazu gehörten, vergewissern wollte; 
daß, da er keine Karte (map) des Inneren be- 
saß und sich nur auf die gewöhnliche Karte 
(chart) der Küste beziehen konnte, er keine 
besonderen Punkte hatte genau angeben 
können und sich auf die Erfahrung der an 
der Bai wohnenden Personen und auf ihre 
Beschreibung der Ortlichkeiten hätte verlassen 
müssen; 
daß er sich der den Agenten Koch, einen Zeugen 
der Annexion, betreffenden, von Dr. Goering 
angeführten Unterredung gar nicht erinnert 
(gemäß welcher Unterredung Kapitän Dyer 
den Rar, er möchte irgendeinen Teil des 
Flußtales jenseits Scheppmansdorf annek- 
tieren, zurückgewiesen und erklärt haben sollte, 
er wäre dazu nicht bevollmächtigt, und er 
wäre schon durch das Ziehen der Grenzlinie 
bis zu jenem Orte in bezug auf seine An- 
weisungen zu weit gegangen); und daß es 
anderseits schwierig war, Koch zu ver- 
stehen, dessen Behauptungen schließlich durch 
zwei Tatsachen hinreichend widerlegt waren 
— dadurch, daß man Scheppmansdorf auf 
seinen Rat in das annektierte Gebiet ein- 
geschlossen hatte, und dadurch, daß sich der- 
selbe Koch vor der Erlassung der Proklama- 
tion mit den darin angegebenen Grenzen 
einverstanden erklärt hatte. 
XX. Da sich als Tatsache ergibt, daß mit 
Rücksicht auf die im Verlaufe der Verhandlung 
offenbarten Unterschiede, von denen für das Urteil
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.