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daß in besagtem Bericht die Worte „dieser Ort
...... ist eine Oase“ sich auf Rooibank
beziehen und nicht auf das Plateau, auch
nicht auf den Teil des Bettes des Kuisip-
flusses zwischen Rooibank und Ururas, weil
das Plateau nicht „ein Ort“ (oun —iee
genannt werden kann, und auch weil eine
im Bette eines Flusses willkürlich gewählte
Strecke nicht mit dem Worte „Oase“ be-
zeichnet werden kann, vor allem, wenn darin
der Pflanzenwuchs im Verhältnis zu anderen
anstoßenden Strecken abnimmt;
daß zur VBerwirklichung des Wunsches des
Kapitäns Dyer, ein Gebiet, wo Wasser und
Weideplätze angetroffen würden, in die An-
nexion einzuschließen, keine Notwendigkeit
vorhanden war, an Ururas heranzukommen,
sondern es genügte, die Grenzlinie von
Scheppmansdorf ausgehend zu ziehen, mit
um so mehr Grund, als zwischen diesem Ort
und Ururas nach dem Zeugnis des Missionars
Böhm die Weideplätze im Bette des Flusses
gewöhnlich aufhören, indem dieses Flußbett
kahl und von Gras entblößt bleibt, obwohl
es mit Bäumen bedeckt ist;
daß, wenn in dem Berichte des Kapitäns Dyer
vom Einschließen des Plateaus „und von
Scheppmansdorf im Südosten“ gesprochen
wird, diese Worte in einem doppelten Sinne
verstanden werden können, entweder insofern
Scheppmansdorf das Gebiet im Südosten be-
grenzt, oder weil es im Südosten von dem
inneren Plateau gelegen ist; und endlich
daß die Redensart „einschließlich des Plateaus“,
welche in der Annexionsproklamation ge-
braucht und in dem Berichte desselben Da-
tums wiedergegeben ist, einfach eine Redens-
art ist, die der Kapitän Dyer in der Absicht
angewandt hat, den Grund und die Art und
Weise der Annektierung eines Teiles des
Inneren des Gebietes zu erklären, dessen
Einverleibung er vornahm, indem er über
seine Anweisungen hinausging und nach
eigenem Gutdünken verfuhr.
—
Bewohnern von Scheppmansdorf benutzte
sogenannte „gemeinsame Weiderecht“ (engl.
commonage) von Rooibank nicht zu teilen,
da er ja von diesem „gemeinsamen Weide-
recht“ in seinem erläuternden Bericht nicht
die geringste Erwähnung tut, obwohl es ihm
einen Grund mehr hätte gewähren können,
um die Überschreitung der empfangenen An-
weisungen zu rechtfertigen;
daß aus dem ganzen Zusammenhang der An-
nexionsproklamation die Absicht deutlich her-
vorgeht, in der nächsten Umgebung von
Scheppmansdorf nicht eine unbestimmte,
von einer späteren Festlegung abhängige
Abgrenzung, sondern genaue und ganz scharf
bestimmte Grenzen festzustellen, wie es die
vom Kapitän Purvis ausgegangenen An-
weisungen verlangten, indem sie vorschrieben,
daß nach einer Befragung des Mr. Palgrave
der genaue Umfang des zu annektierenden
Gebietes in der Annektionsproklamation fest-
gesetzt werden sollte;
daß der Ort, genannt Rooibank, nahe bei
Scheppmansdorf, womit man das Land
bezeichnet, welches eine Quelle umgibt, die
dicht bei einer sich durch den Kuisipfluß hin-
durchziehenden roten Granitbarre liegt, von
unbestimmtem Charakter ist, indem seine Aus-
dehnung von individuellen Ansichten und
von dem größeren oder geringeren, für das
Vieh der dort wohnenden Leute benutzten
Umfange des Weidelandes abhängt, und in-
dem, solange nicht anderes ausdrücklich an-
gegeben wird, anzunehmen ist, daß die Grenze
zwischen Rooibank und Ururas halbwegs
zwischen den Brunnen, von denen beide Punkte
ihren Namen haben, liegt;
daß gemäß der Proklamation des Kapitäns
Dyer der Rooibankgenannte „Ort“ „lugar“)
in bezug auf die Grenzen gar nicht in Anschlag
gebracht wird, weil die Rooibank, von der
in der Proklamation gesprochen wird, nicht
ein Dorf (lugar) oder ein Flecken (pobla-
eidn), sondern ein von dem Kuisipflusse ent-
XXVII. Da sich als Tatsache ergibt, daß in
der zweiten Gruppe von Beweisgründen, die mit
dem Buchstaben B bezeichnet ist, seitens der
deutschen Regierung behauptet wird:
daß der Kapitän Dyer, als er beschloß, eine
fernter Hügel oder Felsen ist;
daß im Gegenteil, als es sich darum handelte,
einen vierten sesten Punkt bei der Bestimmung
der südöstlichen Ecke des annektierten Gebietes
anzusetzen, der Kapitän Dyer (der absichtlich
Gegend zu annektieren, die Süßwasser und
Weideplätze enthielt, nur das Interesse der
in Walsischbai wohnenden weißen Ansiedler
berücksichtigte, ohne sich irgendwie um die
Vorteile der eingeborenen Bevölkerung zu
kümmern, besonders um den Vorteil, der
etwa darin bestehen mochte, das von den
den Gebrauch des Ausdruckes „Rooibank“
vermied, dessen wenig bestimmter Charakter
ihm wegen seiner Beziehungen zu den Ein-
geborenen bekannt war) zweimal ausdrück-
lich Scheppmansdorf erwähnt hatte, welcher
Name nicht weniger, aber auch nicht mehr
ausdrückt, als die in Rooibank gelegene, aus