Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

935 20 
zwei nahe beieinander liegenden Gebäuden 
bostehende Missionsstation: 
daß man von einem Dorfe in der Gegend von 
Scheppmansdorf nicht sprechen kann, und 
daß dieser Name nur anzeigt, daß bei der 
Taufe der von dem Missionar Scheppmann 
im Jahre 1845 gegründeten Station man 
die später nicht verwirklichte Hoffnung hegte, 
es würde sich rings um dieselbe ein Einge- 
borenendorf bilden; 
daß der Behauptung Englands, nach welcher 
das Gebiet des Stammes der Topnaars sich 
bis Ururas ausdehnte und nicht geteilt oder 
in Bruchstücke zerteilt werden darf, wie es 
der Fall sein würde, wenn man die Grenz- 
linie in der von Deutschland verlangten Ge- 
stalt ziehen würde, der Umstand widerspricht, 
daß die Topnaar-Hottentotten wirkliche No- 
maden sind, die längs des ganzen Laufes 
des Kuisipflusses bis sehr weit in das deutsche 
Gebiet hinein, mindestens bis Hudaob wohnen, 
woraus folgt, daß das Gebiet des genannten 
Stammes nach der Annexion von Walfisch- 
bai durch Festsetzung der Grenze in Schepp- 
mansdorf ebenso gut geteilt wurde als 
durch Festsetzung derselben in Ururas; 
daß das „Dorf“ Oaldean") und das „gemein- 
same Weiderecht" („eomunidad de pastos"“) 
von Scheppmansdorf, worauf sich Groß- 
britannien wiederholt berufen hat, voraus- 
gesetzt, daß das zweite sich bis Ururas aus- 
dehnt, in Wirklichkeit nicht existieren, da 
einerseits das gemeinschaftliche Leben, wie 
es ein Dorf voraussetzt, (vorbehaltlich 
irgendeiner ganz besonderen Ausnahme) zu 
dem Charakter und der Lebensweise, der 
Hottentotten nicht stimmt und anderseits 
von einem gemeinsamen Weiderecht nicht 
gesprochen werden kann, weil die Vorbedin- 
gung einer rechtlichen (juristischen) Gemein- 
schaft, dem man es zuschreiben könnte, fehlt; 
daß die Annahme Englands, daß das ver- 
meintliche gemeinsame Weiderecht von Schepp- 
mansdorf in die Annexion notwendigerweise 
einbegriffen wurde, weil sich sonst die „Ein- 
wohner des Dorfes“ damit lmit der Annexion] 
nicht hätten zufrieden zeigen können, wie 
der Kapitän Dyer in seinem Bericht vom 
12. März 1878 ausdrücklich sagt, eine An- 
nahme ist, die sich auf eine unvollständige 
Anführung der besagten Stelle des Berichtes 
gründet, da ja darin nicht auf die „Ein- 
wohner des Dorfes Rooibank“ Bezug ge- 
nommen wird, sondern auf Eingeborene, 
deren gewöhnlicher Aufenthalt nicht genau 
angegeben wird („aus einiger Entfernung 
zusammenberufen"“), welche Eingeborene an- 
  
derseits, wenn sie bei der Ausführung der 
Annexion Freude gezeigt hatten, jedenfalls 
in Anbetracht ihrer Liebe zum Kapbrannt- 
wein wegen des Gastmahles, an dem sie 
teilnahmen, und nicht deswegen erfreut 
waren, weil die feierlichen Formen, aus 
denen jene [die Annexion] zu bestehen hatte, 
für sie verständlich waren; 
daß die Erklärungen der Zeugen Mr. Simpson 
und Missionar J. Boehm, die von ihnen im 
Jahre 1885 vor der gemeinsamen Kommission 
abgegeben wurden, und die sich auf das ge- 
meinschaftliche Weiderecht von Scheppmans- 
dorf oder von Rooibank, auf die Bedeutung 
des Namens Awahaus und auf die Identi- 
tät von Ururas und Rooibank beziehen, voll 
von Widersprüchen sind; 
daß zum Beweise dafür man bei der Verglei- 
chung besagter Zeugnisse in bezug auf das 
erste bemerkt, daß der Zeuge Simpson nach- 
einander bekundet, „er glaube nicht, daß 
mit dem Namen Rooibank irgendeine Ge- 
meinschaft lengl. commonage] bezeichnet 
worden sei (Antwort auf die Frage 384), 
er glaube (dies ist zu ergänzen, vgl. den 
englischen Texrt. — A. R.], daß, wenn die 
Weidegemeinschaft das ganze Plateau be- 
greife, sie Ururas einschließen würde (Ant- 
wort auf die Frage 395), und er glaube 
ldies ist auch hier zu ergänzen, s. o. — 
A. R.], daß sich die Weidegemeinschaft von 
Rooibank bis Ururas erstrecke, da es eine 
gewisse Anzahl von Mischlingen gebe, die 
dort ihr Gartenland haben, das ihnen von 
Mr. Palgrave und von dem Verwaltungs- 
beamten, dem Vorgänger des Zeugen, ver- 
liehen worden sei, welche Mischlinge die 
Gewohnheit gehabt haben, wenn das Gras 
in Rooibank zu Ende gehe, ihr Vieh am 
Flusse entlang bis nach Ururas zu schicken, 
indem sie dies als Weideland von Rooibank 
ansehen (Antwort auf die Fragen 408 und 
rlb 
daß, was das zweite betrifft, der Zeuge Mr. 
Simpson erklärt, den Ort, genannt Awahaus, 
bezeichne man mit dem Namen Ururas 
(Antwort auf die Frage 381), während der 
Zeuge Boehm bekundet, Rooibank sei die 
Übersetzung des Namens Awahaus in der 
Namaqua-Sprache (Antwort auf die Frage 
42 
daß, was das dritte betrifft, Boehm erklärt, 
Rooibank, Ururas und Scheppmansdorf seien 
aneinanderstoßende Orte (Antwort auf die 
Frage 422), und nachher angibt, Rooibank 
oder Scheppmansdorf und Ururas seien nicht 
sehr nahe, sondern seien 3—4 Stunden von-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.