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one Outate, sonst einfach Outate. Es ist
also ein gewisser Outate zu verstehen. A. R.)
von einem britischen Polizeibeamten in
Ururas verhaftet worden sei;
i) daß zur Zeit der Annexion der Kapitän
Dyer keine Karte des Innern besaß und
keine bestimmten Orte mit Genauigkeit be-
zeichnen konnte; daß unter primitiven
Volksstämmen mit nomadischen Neigungen,
wie es die im südwestlichen Afrika wohnenden
Stämme sind, die Ortsnamen nicht die
den europäischen Namen zukommende feste
und bestimmte Bedeutung haben; daß
Rooibank (die holländische Übersetzung des
hottentottischen Wortes Awahaus) die seit
langer Zeit zur Bezeichnung der Ebene
des Kuisipflusses zwischen der Missions-
station und Ururas angewandte Benennung
ist; daß Scheppmansdorf ursprünglich der
Name war, den die Missionäre der
im Jahre 1842 auf der Landfläche von
Rooibank gegründeten Missionsstation gaben,
aber, daß man den Namen später auf die
Gesamtheit dieser zuletzt genannten Fläche
anwandte, welche als Zubehör (sp.
pertennecia, engl. appanage A. R.) und ge-
meinschaftliches Weideland der in der Missions-
station oder in ihrer Umgegend wohnenden
Eingeborenen betrachtet und gebraucht wurde;
daß das im Jahre 1885 von der
„Gemeinsamen Kommission“ vorgenommene
Zeugenverhör zeigt, daß die Namen
Rooibank und Scheppmansdorf in
der gegenwärtigen Anwendung gleich-
bedeutend sind und unnnterschieden
oder mit geringem Unterschiede zur Be-
zeichnung des sich zwischen der Missions-
station und Ururas ausdehnenden Gebietes
gebraucht werden; daß dieses letztere Wort,
wie Mr. Wrey konstatierte, „bloß der ein-
heimische Name einer großen Tränke für
das zwischen Ururas und Rooibank
weidende Vieh ist“, und zwar ein Name,
der keine genauen Grenzen ausdrückt und
von den Eingeborenen auf einen gewissen
Teil der Ländereien von Scheppmans-
dorf angewandt wird; daß der General-
konsul des Deutschen Reiches Dr. Bieber
in seiner Mitteilung vom 8. Juni 1886
behauptete, Awahaus, Rooibank und
Scheppmansdorf seien Namen für den-
selben Ort; daß deshalb das Wort
Rooibank an Stelle des Wortes
Scheppmansdorf treten kann, wo auch
immer dieses Wort in der Annexions-
proklamation errscheint, indem die Grenz-
—.
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festlegung des Kommandanten Dyer auf
diese Weise verbessert werden kann, wie die
„Gemeinsame Kommission“ vom Jahre
1885 vorschlug, deren übereinstimmender
Beschluß in dem Tatbestande (Resultando)
VIII dieses Schiedsspruches angeführt ist;
daß, da Rooibank oder Scheppmansdorf
eine ausgedehnte Landfläche ist, es nicht
angeht, innerhalb derselben einen Punkt
festzustellen, an welchem die strittige
Grenzlinie enden soll, aber daß die
Schwierigkeit durch die Worte „mit Ein-
schluß des Plateaus“ beseitigt wird, wenn
man unter Plateau eine bestimmte Land-
fläche versteht, die an dem äußersten östlichen
oder südlichen Ende der ersteren liegt; und
endlich, daß das deutsche Mitglied der
„Philips-Goering-Kommission“ vom Jahre
1889 zugestand, daß, wenn das Plateau
der Dyerschen Proklamation die gegen-
wärtig bestrittene Landfläche sein sollte,
die Grenzlinie bis Ururas würde reichen
müssen;
daß die eingeborenen Bewohner von Rooi-
bank in der Nähe der Missionsstation
wohnen und immer dort gewohnt haben
und seit unvordenklichen Zeiten die be-
strittene Landfläche benutzen, um sich mit
Mitteln für ihren Lebensunterhalt zu ver-
sehen, um den Boden in Flecken zu be-
bauen, und um mit Weideplätzen, Wasser und
Brennstoff umzugehen, als wäre es ihr
Eigentum; daß es zweifellos ist, daß diese
ganze Strecke Landes in der Tat das
unentbehrliche Zubehör (sp. dependecia,
engl. appurtenance A. R.) eines britischen
Dorfes gewesen ist; daß die Eingeborenen
auf der bestrittenen Strecke Gärten haben,
und daß ihr Vieh gewöhnlich nach dem
südlichen Teile hin, bis nach Ururas
kommend, weidet und getränkt wird; daß
es höchst unwahrscheinlich ist, daß der
Kommandant Dyer es unterließ, die Ge-
samtheit der Ländereien, die für die
Eingeborenen des Landes wichtig waren,
in die Grenzen des annektierten Gebietes
einzuschließen und unter eine einzige Ge-
richtsbarkeit zu stellen; daß, da jener
Herr von Leuten, die die Ortlichkeit
kannten, beraten war, er (wie er in seinem
Briefe vom 14. September 1887 sagt) die
Absicht hatte, das Weideland der Ein-
geborenen in die Annexion einzuschließen;
und daß er gemäß seinem Briefe vom
24. April 1889 annahm, daß das annektierte
Plateau zu Scheppmansdorf gehörte und
einen Teil davon bildete;