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rechtigen, daß durch sie (die Aussagen) dem
Verfasser der Proklamation ein mit seiner
Urteilsfähigkeit unvereinbarer Irrtum zuge-
schrieben wird, da sie die Frage, ob jener Herr
sich des Ausdruckes „Plateau“ aus eigenem
Antriebe bediente oder sich darauf beschränkte,
einen anderen Ausdruck, den die Bewohner des
Gebietes schon brauchten, zu achten und zu be-
wahren oder zu übersetzen, keineswegs im voraus
aburteilen und entscheiden.
In der Erwägung, daß, wenn man
es auch als vollständig erwiesen ansieht, daß die
holländische Redeweise „de plaat“, aus der, wie
man vermutet, die Anwendung des Aus-
druckes „Plateau" Gmeseta“) entstanden
ist, von den in Nr. 8 des Tatbestandes
(Resultando) XXXV dieses Urteilsspruches
angeführten Zeugen, den Herrn Köhler,
Evensen, v. Frankenberg und Böhm, niemals
in der Sprache der Einwohner von Walfischbai
als Bezeichnung des strittigen Gebietes gehört
wurde, doch genannte Zeugen aus eigenem
Wissen nichts in bezug darauf behaupken oder
behaupten können, ob die Redeweise „de plaat"“
oder der Ausdruck „Plateau“ zur Zeit der
Annexion im erwähnten Sinne angewandt
wurde, da ja keiner von ihnen zu dieser Zeit in
dem Territorium wohnte.
XVII. In der Erwägung, daß Mr. Simp-
son im Jahre 1885 vor der „Gemeinsamen
Kommission“, und Sir Hercules Robinson in
der Botschaft vom 14. Jannar 1882, d. h.
vor dem Entstehen der Streitfrage in bezug auf
die Grenzen und mehr als ein viertel Jahr-
hundert vor den Aussagen der vorher genannten
Zeugen, die bestrittene Strecke des Tales des
Kuisipflusses mit „Plateau“ bezeichneten, ohne
daß in einer von beiden Erklärungen, so wie sie
sich in dem angeführten Tatbestande befinden,
jenes Wort aus der Annexionsproklamation ge-
nommen zu sein scheint, oder die Möglichkeit,
daß es durch den allgemeinen Sprachgebrauch
gestattet war, ausgeschlossen ist.
XVIII. In der Erwägung, daß in dem
vom Kapitän Dyer unter dem Datum des
12. März 1878 verfaßten Berichte selbst nichts
zu finden ist, was einem gestatten würde, zu
behaupten, daß er das Wort „Platcau“ als
eine von ihm für richtig gehaltene Bezeichnung
des gegenwärtig bestrittenen Gebietes und nicht
als einen mehr oder weniger angemessenen,
durch die Gewohnheit geheiligten Namen be-
nutzte, und daß es nicht seine Sache war, das
Wort zu berichtigen, sondern (er sich einfach
damit begnügte.) es zu wiederholen, da ja kein
hinreichender Grund vorhanden war, es als un-
sinnig zurückzuweisen.
XIX. In der Erwägung, daß aus den
dargelegten Gründen es nicht angeht, zu be-
haupten, daß die Kritik des Mr. Pbilips und
des Mr. Wrey betreffs des Gebrauches des auf
einen Teil des Tales des Kuisipflusses ange-
wandten Wortes „Plateau“ den Vorwurf des
Mangels an Urteilsfähigkeit und des Irrtums
für Mr. Dyer implicite enthält, da Mangel an
Urteilsfähigkeit und Irrtum nur bei der nicht
bewiesenen Hypothese zuzugeben sind, daß jener
Herr zum ersten Male den Ausdruck „Plateau“
in dem besprochenen Sinne gebraucht hätte.
XX. In der Erwägung, daß man gegen die
Annahme, in der Annexionsproklamation sei mit
dem Worte „Plateau“ O„meseta“) auf das Tal
des Kuisipflusses Bezug genommen worden, auch
das nicht zum Beweise heranziehen kann, was
der Kapitän Dyer in seinem zweiten Berichte vom
14. September 1887 ausgesagt hat, wenn er
davon spricht, daß jenes Plateau „oberhalb Rooi-
bank“ gelegen ist, — weil nicht nur diese Worte
in späteren Berichten des Mr. Dyer, denen man
die dem Berichte von 1887 zugeschriebene Beweis-
kraft nicht absprechen darf, hinreichend erklärt
sind, sondern auch die Angabe in diesem letzteren
auf das Bett des Kuisipflusses vollkommen an-
wendbar ist, welches sich nach dem Innern zu,
von der Küste aus, beständig und stufenweise er-
hebt und innerhalb des bestrittenen Landstriches
oberhalb Rooibank zu liegen kommt, wenn man
diesen Namen in dem Sinne versteht, der weiter
unten dargelegt und mit Belegen erwiesen
werden wird.
XXI. In der Erwägung, daß in Anbetracht
der Ausdrücke, die der Kommandant Dyer in
seinem Berichte vom 12. März 1878 gebraucht,
deren Wichtigkeit für die Lösung der vorliegenden
Streitfrage, zum Unterschiede von dem, was mit
anderen, späteren Berichten geschieht, von keiner
der an der Angelegenheit beteiligten Hohen Par-
teien bestritten wird, man verstehen muß, wenn
man dem natürlichen Sinne der Worte keinen
Zwang antut und auf die Reihenfolge, in der sie
gebraucht erscheinen, acht gibt, daß der Mangel
an „Trinkwasser und Weideplätzen in Walfischbai“
und die Notwendigkeit, „einen Ort, der beide
Dinge enthalten würde“, in die Annexion ein-
äuschließen, das war, was ihn veranlaßte, eine
„Reise nach Rooibank“ zu unternehmen, um „das
Plateau“ („la meseta“) zu besichtigen, welches
„eine mit Gras dicht bewachsene und wasserreiche
Oase und der nächste für die Versorgung der
Bai mit Wasser und guten Weideplätzen benutz-
bare Ort ist“", woraus notwendigerweise folgt,
daß es ein größerer oder kleinerer Teil des Tales
des Kuisipflusses war, den der Kommandant Dyer
mit dem Worte „Plateau“ bezeichnen wollte und