132
Eine Gefährdung der Nachsteuer ist auch dann gegeben, wenn die Menge
des Branntweins (Spiritus) oder der Liqueurerc., oder der Stärkegrad des
Branntweins (Spiritus) zu gering angegeben wurde.
89.
Die Hauptämter haben dafür Sorge zu tragen, daß die vorstehenden Bestimmungen in
den Gemeinden ihres Bezirkes rechtzeitig in geeigneter Weise zur Kenntniß der Betheiligten
gebracht werden.