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Länder, wie folgt: Großbritannien 34 948
(45 660) cwt, Deutschland 8445 (7123) ewt,
Straits und China 7018 (5862) ewt, Amerika
3181 (1266) ewt, Frankreich 2824 (2929) ewt,
Holland 729 (156) cwt, Australien 491 (431) ewt.
Seit dem letzten Berichte ist die allgemeine
Lage unverändert geblieben. Die Zufuhren
blieben klein und bestanden besonders aus ge-
ringen Qualitäten.
Auch die Preise blieben durchweg dieselben
mit Ausnahme von kleinen Quantitäten Plantagen-
Kakaos, die mit 32 Rs. pro ewt als beste Ware
verhältnismäßig hohe Preise erzielten. Man be-
zahlte für Eingeborenen = Kakao 37 bis 43,50 Rs.,
Refuse 25 bis 33 Rs.
(Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Kalkutta
vom 23. Januar 1912.)
Die Baumwollkultur Cyvperns.
Die Baumwollkultur Cyperns ist im Zunehmen
begriffen. Es gelangen in diesem Jahre rund
5000 Ballen (gegenüber früher jährlich nur 2000)
zur Ausfuhr, der Ballen zu 200 kg gerechnet.
Die Ware geht nach Marseille, Triest und dem
Piräus. Nach diesen Plätzen sind die Frachtsätze
folgende: nach Marseille 25 Fr., nach Triest 30 Fr.,
nach dem Pyräus 20 Fr. pro Tonne.
Da die Sätze für England sich zwischen 40
bis 42 sh bewegen, die Fracht also einem Pro-
hibitivzoll gleichkommt, so besteht auch keine Ein-
fuhr nach dort. Die ebenfalls mangelnde Ausfuhr
nach Deutschland würde sich bei den billigeren
deutschen Frachtsätzen vielleicht lohnen; jedenfalls
sollten die Interessenten, Fabrikanten und Reeder,
der Angelegenheit Interesse schenken.
(Bericht des Kaiserl. Konsulats in Larnaca.)
Ausbeutung der haitianischen Insein La Tortue und
Ca Gonave.
Die haitianische Regierung hat eine die land-
und forstwirtschaftliche Ausbeutung der
haitianischen Insel La Tortue betreffende
Konzession einer Gruppe von Haitianern erteilt,
von der sie einem französischen Bauunternehmer
und Architekten Perraud übertragen worden ist.
Der Genannte hat in Port de Paix mit belgischem
Kapital für die Ausnutzung der Konzession eine
Gesellschaft „Société de I’IlIe de la Tortue“ ge-
bildet, und diese hat die Forstnutzung auf einem
Teile der Insel an eine belgische Gesellschaft
„Société d’exploitation forestière de I'Ile de la
Tortue“ abgetreten, die in Port de Paix eine
Niederlassung hat. Die fruchtbare und an
Mahagoni= und Gayakholz reiche Insel liegt
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nördlich von Port de Paix, ist 38 km lang,
durchschnittlich 5 km breit und durch einen 10 km
breiten Kanal von der Hauptinsel getrennt. Die
„Société de VIlIe de la Tortue“ befaßt sich vor
allem mit der Kautschuk-Kultur. Sie hat im
Februar des Jahres 1911 mit dem Anpflanzen
von Manihot-Bäumen begonnen, die in dem
völlig trockenen Klima in 10 Monaten schon eine
Höhe von 10 Fuß erreicht haben. In 2½ Jahren
hofft sie mit der Ausbeute beginnen zu können.
Außerdem beabsichtigt die Gesellschaft, die übrigens
Kapitalien sucht, Kakaobäume zu pflanzen. Für
die von ihr betriebene kleine Eisenbahn ist das
Material aus Deutschland geliefert worden.
Die forstwirtschaftliche Ausbeutung der Insel
La Gonave ist gleichfalls an eine Gruppe von
Haitianern vergeben worden, die ihre Konzession
wieder an amerikanische Gesellschaften verpachtet
haben. Die Insel liegt am Eingang der Bucht
von Port au Prince, ist 60 km lang und 15 km
breit und hat einen Flächeninhalt von 700 qkm.
Sie hat ausgedehnte Pita-(Agaven-, Hennequen-)
Wälder und einen großen Reichtum an Maha-
goni-, Gayak= und Chinarinde-Bäumen; Maniok
kommt viel vor und wird auch angebaut. An-
geblich eignet sich die Insel auch für die Kautschuk-
Kultur.
(Bericht der Kaiserl. Ministerresidentur in Port an Prince
vom 7. Dezember 1911.)
KAngola.
Verbot der Einfuhr von Pulver in den
Bezirk Benguella.
Auf Grund einer telegraphischen Anweisung
des portugiesischen Kolonialministers vom 12. De-
zember 1911 hat der Generalgouverneur von
Angola unterm 16. desselben Monats die Einfuhr
von Pulver in den Bezirk Benguella verboten.
(Bolctim Official do Governo Geral da Provincia
de Angola.)
— —
Sldafrikanischer Bund.
Zusammenfassung und Anderung von Ge-
setzen, betr. Besitz, Einfuhr, Ausfuhr und
Handel mit Waffen und Munition.
Dem Bundesparlament ist ein Gesetzentwurf
zugegangen, der die in den einzelnen Provinzen
des südafrikanischen Bundes bestehenden Gesetze,
betreffend Besitz, Einfuhr, Ausfuhr und Handel
mit Waffen und Munition, abändert und in ein
Gesetz zusammenfassen will.
(bhe Union of Sonth Africa Government
(inzette Extraordinarv.)