Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

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Länder, wie folgt: Großbritannien 34 948 
(45 660) cwt, Deutschland 8445 (7123) ewt, 
Straits und China 7018 (5862) ewt, Amerika 
3181 (1266) ewt, Frankreich 2824 (2929) ewt, 
Holland 729 (156) cwt, Australien 491 (431) ewt. 
Seit dem letzten Berichte ist die allgemeine 
Lage unverändert geblieben. Die Zufuhren 
blieben klein und bestanden besonders aus ge- 
ringen Qualitäten. 
Auch die Preise blieben durchweg dieselben 
mit Ausnahme von kleinen Quantitäten Plantagen- 
Kakaos, die mit 32 Rs. pro ewt als beste Ware 
verhältnismäßig hohe Preise erzielten. Man be- 
zahlte für Eingeborenen = Kakao 37 bis 43,50 Rs., 
Refuse 25 bis 33 Rs. 
(Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Kalkutta 
vom 23. Januar 1912.) 
Die Baumwollkultur Cyvperns. 
Die Baumwollkultur Cyperns ist im Zunehmen 
begriffen. Es gelangen in diesem Jahre rund 
5000 Ballen (gegenüber früher jährlich nur 2000) 
zur Ausfuhr, der Ballen zu 200 kg gerechnet. 
Die Ware geht nach Marseille, Triest und dem 
Piräus. Nach diesen Plätzen sind die Frachtsätze 
folgende: nach Marseille 25 Fr., nach Triest 30 Fr., 
nach dem Pyräus 20 Fr. pro Tonne. 
Da die Sätze für England sich zwischen 40 
bis 42 sh bewegen, die Fracht also einem Pro- 
hibitivzoll gleichkommt, so besteht auch keine Ein- 
fuhr nach dort. Die ebenfalls mangelnde Ausfuhr 
nach Deutschland würde sich bei den billigeren 
deutschen Frachtsätzen vielleicht lohnen; jedenfalls 
sollten die Interessenten, Fabrikanten und Reeder, 
der Angelegenheit Interesse schenken. 
(Bericht des Kaiserl. Konsulats in Larnaca.) 
Ausbeutung der haitianischen Insein La Tortue und 
Ca Gonave. 
Die haitianische Regierung hat eine die land- 
und forstwirtschaftliche Ausbeutung der 
haitianischen Insel La Tortue betreffende 
Konzession einer Gruppe von Haitianern erteilt, 
von der sie einem französischen Bauunternehmer 
und Architekten Perraud übertragen worden ist. 
Der Genannte hat in Port de Paix mit belgischem 
Kapital für die Ausnutzung der Konzession eine 
Gesellschaft „Société de I’IlIe de la Tortue“ ge- 
bildet, und diese hat die Forstnutzung auf einem 
Teile der Insel an eine belgische Gesellschaft 
„Société d’exploitation forestière de I'Ile de la 
Tortue“ abgetreten, die in Port de Paix eine 
Niederlassung hat. Die fruchtbare und an 
Mahagoni= und Gayakholz reiche Insel liegt 
  
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nördlich von Port de Paix, ist 38 km lang, 
durchschnittlich 5 km breit und durch einen 10 km 
breiten Kanal von der Hauptinsel getrennt. Die 
„Société de VIlIe de la Tortue“ befaßt sich vor 
allem mit der Kautschuk-Kultur. Sie hat im 
Februar des Jahres 1911 mit dem Anpflanzen 
von Manihot-Bäumen begonnen, die in dem 
völlig trockenen Klima in 10 Monaten schon eine 
Höhe von 10 Fuß erreicht haben. In 2½ Jahren 
hofft sie mit der Ausbeute beginnen zu können. 
Außerdem beabsichtigt die Gesellschaft, die übrigens 
Kapitalien sucht, Kakaobäume zu pflanzen. Für 
die von ihr betriebene kleine Eisenbahn ist das 
Material aus Deutschland geliefert worden. 
Die forstwirtschaftliche Ausbeutung der Insel 
La Gonave ist gleichfalls an eine Gruppe von 
Haitianern vergeben worden, die ihre Konzession 
wieder an amerikanische Gesellschaften verpachtet 
haben. Die Insel liegt am Eingang der Bucht 
von Port au Prince, ist 60 km lang und 15 km 
breit und hat einen Flächeninhalt von 700 qkm. 
Sie hat ausgedehnte Pita-(Agaven-, Hennequen-) 
Wälder und einen großen Reichtum an Maha- 
goni-, Gayak= und Chinarinde-Bäumen; Maniok 
kommt viel vor und wird auch angebaut. An- 
geblich eignet sich die Insel auch für die Kautschuk- 
Kultur. 
(Bericht der Kaiserl. Ministerresidentur in Port an Prince 
vom 7. Dezember 1911.) 
  
KAngola. 
Verbot der Einfuhr von Pulver in den 
Bezirk Benguella. 
Auf Grund einer telegraphischen Anweisung 
des portugiesischen Kolonialministers vom 12. De- 
zember 1911 hat der Generalgouverneur von 
Angola unterm 16. desselben Monats die Einfuhr 
von Pulver in den Bezirk Benguella verboten. 
(Bolctim Official do Governo Geral da Provincia 
de Angola.) 
— — 
Sldafrikanischer Bund. 
Zusammenfassung und Anderung von Ge- 
setzen, betr. Besitz, Einfuhr, Ausfuhr und 
Handel mit Waffen und Munition. 
Dem Bundesparlament ist ein Gesetzentwurf 
zugegangen, der die in den einzelnen Provinzen 
des südafrikanischen Bundes bestehenden Gesetze, 
betreffend Besitz, Einfuhr, Ausfuhr und Handel 
mit Waffen und Munition, abändert und in ein 
Gesetz zusammenfassen will. 
(bhe Union of Sonth Africa Government 
(inzette Extraordinarv.)
	        
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